Ansetzung |
Erläuterung |
Folio, Seite |
Abgefertigter, Abgeordneter | Bote, Gesandter | 12r, 12v, 14r, 27r, 39r, 47v, 48v, 49r, 49r, 61v |
Ablegatio, -n | Absendung | 40r |
ablegatus | Abgesandter | 39v, 40r, 74r, 95v |
ablegiren | abordnen | 43r, 50r, 59v, 62v, 66r, 67r |
Abt | lat. abbas "Vater", Leiter einer rechtlich selbstständigen Niederlassung eines Ordens. Voraussetzung der Einsetzung bzw. Wahl ist die Weihe zum Priester. Nach der Benediktinerregel erfordert die Weihe des anfangs vom Bischof eingesetzten, später von den Mönchen gewählten Abts eine vorbildhafte Lebensführung und Weisheit, der den Mönchen gegenüber Rechte wie der Vater gegenüber seinen Kindern ausübt. Die Mönche schulden ihm daher Gehorsam und Ehrerbietung. | 10r, 10r, 11r, 12r, 12r, 12r, 25r, 25r, 26v, 26v, 30r, 30r, 30r, 30v, 30v, 32v, 33r, 40r |
Abtritt nehmen | sich zurückziehen, weggehen; einkehren, einen Besuch abstatten | 21r |
acceptation | Annahme | 95v |
acceptiren | annehmen | 14v, 40v, 95v, 107v, 107v |
accis | = Akzise | 25v, 27v |
accommodiren | sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen | 64r, 65r, 95r, 95v, 95v, 100v |
Accord | allgemein: Vereinbarung, meist schriftlicher Vertrag, Vergleich, Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin 'freiwillig', so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten. | 9r, 9r, 9r, 9r, 9r, 9v, 48r, 95v |
accusiren | formal anklagen | 69v |
Achtknecht | Bote in Diensten eines Ratsmeisters (Ratsdiener), Polizist (= Stadtknecht) | 42r, 48v, 52v, 52v, 52v, 53r, 54v, 54v, 60v, 61r, 71r, 77v |
acquiesciren | sich beruhigen | 104r |
acta | Akten, Aufzeichnungen; Schriftstücke | 15r, 15r, 15r |
actiones | Taten, Handlungen | 8r, 109r |
Actum, -a | Begebenheit, Verrichtung, Tätigkeit, Tun, Ausführung, Verhandlung, Vorgang, Handlung. Plural i. S. von Vorgänge, Handlungen, Tätigkeiten. | 8r, 13v, 15r, 17r, 18r, 19v, 40v, 41r, 42r, 48v, 49v, 52r, 54v, 61r, 69r, 69v, 72r, 87v, 87v, 89v, 100v, 105r, 106v, 107r, 107v, 107v, 110v |
adigiren | drängen, treiben, zwingen | 62r |
aequivocation | Doppelsinn, Mehrdeutigkeit | 72r |
affigiren | anschlagen | 22v, 91v, 101r |
agiren | handeln | 26r, 100v, 101r |
Akzise | eine einträgliche, anfangs städtische und landschaftlich unterschiedliche Verbrauchssteuer auf die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse, z. B. Bier, Wein, Branntwein, Wolle, Tuche, etc. | 28r, 28r, 108v |
Albe | Die aus weißem (lat. albus) Leinen gefertigte Albe ist der Grundbestandteil der liturgischen Kleidung, ursprünglich als Chorhemd getragen. Später wurde sie ersetzt durch das Rochett. | 60r |
Alimentation | Unterhaltung, Verpflegung, Verköstigung | 50v, 57r, 58v, 72v, 90r |
alimentiren | unterhalten, versorgen | 43r |
allegirung | Festhalten am, Bindung an | 66v |
alliirte Stände, Alliirte | die mit Schweden verbündeten Stände, vgl. Confoederirte | 10v, 71r, 71v, 71v, 72r, 72v, 72v, 72v, 75r, 76r, 77v, 79v, 80r, 80r, 81r, 81r, 81r |
Altarleute, Altarmann | von der Gemeinde gewählte Laien, Laie | 13v, 40r, 66v, 66v, 67v, 67v, 68r, 68v, 68v |
Ambassador | Botschafter, diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten | 10r, 11r, 14v, 62r, 62r, 62r, 62r, 62v, 62v, 62v, 63r, 63r, 63r |
ammunition | Munition | 89v |
amoviren | entfernen | 100v |
Amtmann | Ursprünglich Vogt, Landvogt (auch Amtsvorsteher). Führt die Verwaltung eines Amtes im Auftrag des Landesherren, u.a. auch die Aufsicht über Vorwerke und Schäfereien. | 56v |
anmuten | antragen, anbieten | 89r |
annotiren | verzeichnen, registrieren; anmerken | 8r |
appellation | Anrufung, Berufung: Rechtsmittel zur Überprüfung der Entscheidung einer unteren Instanz durch einen höheren Richter, Eingabe | 40v, 40v |
appelliren | anrufen | 39v, 67v, 68r |
Approbation | Billigung, Zustimmung | 82r |
approbiren | billigen, zustimmen | 61r, 66v, 66v, 79r, 81v |
arestieren | festsetzen; pfänden, beschlagnahmen | 96v |
Armenhaus | Armenspital. Das Spital (bzw. Hospital) im Allgemeinen war zunächst Gasthaus und wohltätige Versorgungsanstalt für Fremde, Pilger, Arme oder Alte. Dabei ist vom Armenspital das Reichenspital zu unterscheiden, in das sich Begüterte einkaufen konnten. Darüber hinaus war das frühneuzeitliche Spital Asyl für 'Wahnsinnige', Invaliden sowie unheilbar Aussätzige und Seuchenopfer. Das Spital gab es ursprünglich in klösterlicher, städtischer oder privater, in der Zeit des Absolutismus dann auch in staatlicher Trägerschaft. | 94v |
assigniren | anweisen, zuweisen; Quartiere zuteilen | 45v, 59v, 110v |
attentata | Anschläge, Angriffe | 67v, 69r |
aufbieten | auffordern | 108r |
aufführen | hier: Geschütze in Stellung bringen | 91v |
Aufsatz | Aufgeld, Zinsen von verliehenem Geld, oder Auflage | 28r, 95r |
aufwarten | einen Besuch abstatten; bedienen | 26v, 44r, 45v |
Augsburgische Confession | (Confessio Augustana), die grundlegende Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche, bestehend aus 2 Teilen zu 21 und 7 Artikeln, von Melanchthon verfasst, von Luther gebilligt und 1530 vor dem Augsburger Reichstag verlesen. | 18r, 25v, 31r, 39r, 47r, 47r, 67r, 68v, 69v, 69v, 82v, 82v, 87v, 88v, 89r, 89r, 89r, 91v, 94v, 97v, 97v, 103r, 105v, 105v, 107v, 108r, 110r |
Augsburgisches Exercitum | Gottesdienst nach dem Augsburger Bekenntnis | 63v |
Augustiner | Die Augustinermönche gliederten sich in die Augustiner-Eremiten und Augustiner-Chorherren. Sie sind benannt nach Augustinus von Hippo (354-28.8.430), Bischof, einem der 4 Kirchenväter, Kirchenlehrer, Heiliger. I. Augustiner-Eremiten: Die Eremitenvereine wurden 1244 von Papst Innozenz IV. zu einem Orden vereinigt, 1256 forderte sie Papst Alexander IV. auf, ihre Abgeschiedenheit aufzugeben und in der Gesellschaft zu leben. Dadurch entstand einer der großen mittelalterlichen Bettelorden, dessen Angehörige in der Wissenschaft, Ausbildung und Mission tätig wurden, besonders angelegen waren ihnen in Seelsorge und Bildungsarbeit. Sie tragen schwarzes Habit mit Ledergürtel und einen großen Schulterkragen mit Kapuze. 1561 waren sie zunächst aus Erfurt vertrieben worden. Vgl. WERNICKE, Augustiner-EremitenS. 49-72; die Erwähnungen bei WEIß, Die frommen Bürger von Erfurt. Nach dem Restitutionsedikt (1629) kehrten sie nach Erfurt zurück, wo sie das Serviten-Kloster erhielten. Später erbauten sie ein neues Kloster. Vgl. GUTSCHE, Geschichte der Stadt ErfurtAbb. 101 (um 1669), 103,104. II. Die Augustiner-Chorherren (Regler-Kloster) entstanden aus den Zusammenschlüssen vieler Dom- und Stiftskapitel, die seit 1089 durch päpstliches Privileg als Orden auf der Grundlage der Augustiner-Regel lebten. Augustiner-Chorherren trugen keine Mönchstracht (Habit, Skapulier, Kukulle), sondern den Talar, darüber die Alba oder das Rochett, darüber das Almutium bzw. die Mozetta mit dem Birett und die Cappa. Anstelle des Dormitoriums (Schlafsaal) gab es bei ihnen bald einzelne Zellen, um Lektüre und Studium zu erleichtern. Der Chorherr wurde als Herr angesprochen, auch verwandte man die Bezeichnung Stift statt Kloster. | 10v, 12r, 14r, 20v, 21v, 26v, 28r, 29r, 29v, 30r, 30r, 31r, 33r, 42v, 42v, 43r, 44r, 45v, 46r, 47v, 48v, 57v, 58r, 60v, 60v, 61v, 62r, 62v, 63r, 67r, 68r, 74r, 86r |
Augustinerinnen (Augustiner- Chorfrauen) | mehrere kleine rheinische Klostergenossenschaften nach der Augustiner-Regel, meist in der Krankenpflege tätig, darunter vor allem die Zellitinnen (auch Alexandrinerinnen). Das erste Erfurter Kloster der regulierten Chorfrauen des heiligen Augustin war bereits 1198 abgebrochen worden. Für sie wurde das Neuwerkskloster in der Vorstadt errichtet. Im Gegensatz zu Nonnen leisteten die Chorfrauen (Kanonissen) keine Profess. Es gab keine besonderen Speisevorschriften und die Chorfrauen hatten das freie Verfügungsrecht über ihr Eigentum. Erst im Hochmittelalter zwang man sie, Nonnen nach der Regel des hl. Benedikts zu werden oder wenigstens die Regel des hl. Augustinus anzunehmen, so dass aus den verbleibenden Kanonissen Augustiner-Chorfrauen wurden. | 32v |
ausbieten | verweisen, die Stadt räumen | 76v |
Ausschuss | Bürgerwehr, (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger - meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst - als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER/ BIEREYES. 537. | 20r, 92r |
ausspoliiren | völlig ausplündern, Verstärkung von spoliren | 11v |
autores, Authores | Urheber | 71v, 72v, 80r, 81r |
Bagage, Pagagi | Bagage, Gepäck. Bagage" war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; diese Begleitmannschaft war etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse ("Mätresse", "Concubine", "Metze", "Hure"), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, " ... und ist der jammer nit zu beschreiben"; LANGER, Hortus, S. 96ff. | 89v |
Bahrkirche | richtig eigentlich Borkirche oder auch Emporkirche: GRIMM; GRIMM Bd. 3, Sp. 428: "f. podium, was empor: altar, kanzel, taufstein, emporkirchen"; Borkirche = GRIMM; GRIMM Bd. 2, Sp. 243: "f. suggestus, ambo ecclesiae, der empor ragende stul der prediger oder zuhörer in der kirche oder auch der chor". Marx meint hier den Predigtstuhl. Die Reformation hatte den Einbau von Emporen im Sinne von Predigerkirchen auch in den älteren Kirchen gefordert.. | 89r, 103r, 103v, 105v, 105v, 107v |
Balbierer | Barbier, Wundarzt Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere (Balbiere) bezeichnet. Der Barbier pflegte die Haare und Bärte seiner männlichen Kundschaft. Zu seiner Aufgabe gehörte es, faule Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen vorzunehmen. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben wegen der großen Kosten oft nur pachten und weil die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Zwar gehörten Bader und Barbiere zum „Chirurgenhandwerk“, jedoch konnten Barbiere auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Sehr riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte (auch Matthias Gallas soll durch die Ungeschicklichkeit seines Steinschneiders ums Leben gekommen sein), Amputationen, Starstiche und sogar Geburtshilfe wurden von ihnen durchgeführt. Die Meisten aber lebten von geringer bezahlten Tätigkeiten wie Aderlassen, Schröpfen, Rasieren, Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 88ff. | 107r |
Balet | Billett: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherren, Apotheker, Ärzte, Gastwirte. | 56r |
balethern | Billettherren, Billettierer: zuständig für die Ausgabe der Billette, der Einquartierungszettel, und die Einquartierung der Soldaten, eine sehr unbeliebte Aufgabe | 50v |
Barfüßer | Bettelorden: Franziskaner-Konventuale, meist als Minderbrüder oder Minoriten bezeichnet; die nach der Regel von 1223 leben, die durch Askese, Armut und apostolische Arbeit in der Volksseelsorge und Mission das Evangelium verwirklichen wollen. Zu diesem ersten von Franz von Assisi gestifteten Orden gehören noch die Franziskaner-Observanten und die Kapuziner. Nach dem Restitutionsedikt (1629) kehrten sie nach Erfurt zurück, verließen aber die Stadt noch vor der Ankunft Gustavs II. Adolf. | 27r, 41v, 46v, 54r, 68v |
Bedrauung | Bedrohung; Drohung | 14v, 71v |
befahren | fürchten, befürchten | 8r, 39r, 40r, 55v, 66r, 74r, 79r |
belieben | Zustimmung | 66v |
Benediktiner | I. Von Benedikt von Nursia [um 480-21.3.547] gegründeter Orden. Die 73 Kapitel umfassende "Regula" Benedikts ist geprägt von Mäßigung und Anpassungsfähigkeit. Er ordnete das äußere und innere Leben einer Klostergemeinschaft unter der stabilitas loci (Ortsverbundenheit), conservatio morum suorum (sittenreiner Wandel) und oboedientia (Gehorsam). Wichtige Grundsätze der Regel sind das Prinzip von Beten und Arbeiten und der Ordnung des Gottesdienstes, dem nichts vorgezogen werden darf. Unter Erzbischof Siegfried I. [1060-1084] war das Peterskloster in Erfurt in ein Benediktiner-Kloster umgewandelt worden.II. Benediktinerinnen = Cyriakus-Kloster: Die hl. Scholastica, die Schwester des hl. Benedikt von Nursia, gilt als die erste Äbtissin der Benediktinerinnen. Die Regel des hl. Benedikt wurde in den Frauenklöstern nur langsam eingeführt, die aus dem Adel stammenden Frauen lebten meist nach Art der Kanonissen. Man sagte ihnen nach, dass sie sich wie adlige Frauen kleideten, üppig lebten und auch öffentlich Gastmähler abhielten. Als Nonnen (moniales) lebten sie dagegen in strenger Klausur, erhielten aber im Hochmittelalter Konkurrenz durch die jüngeren Orden der Zisterzienserinnen ( ) und Dominikanerinnen. Alternativ zu den Nonnen gab es die Schwestern ("sorores"), die nur das einfache Gelübde abgelegt hatten, die vor allem im Schulunterricht und im sozialen Bereich tätig waren. | 10r, 32v, 33r, 44r, 56r, 74r, 82v, 86r |
Beneficium | (lat. Wohltat), ein Begriff des Römischen Rechts: Pfründe, Besitz, Lehen, Gnadenerweis, Amtsverleihung | 79r, 79v, 80v |
beschieden | abschlägig beschieden = weggeschickt | 15r, 24r, 24r, 25v, 29r, 29v, 31r, 36r, 36r, 58r |
beschreibung | Einberufung | 92r |
billig | recht, gerecht, = aequitas: Billigkeit, natürliche Gerechtigkeit | 99v, 100v |
Bischofshut | Mitra (Inful), wahrscheinlich zurückgehend auf das alttestamentarische camelaucum, im 8. Jahrhundert aus der phrygischen Mütze des Papstes entstanden, seit dem 12. Jahrhundert Teil der Amtstracht der Kardinäle, Bischöfe oder der infulierten Prälaten bei Pontifikalhandlungen. | 87r |
Bischofsring | lat. anulus pontificalis: ein goldener Ring, der dem geweihten Bischof vom Konsekrator an den Ringfinger der rechten Hand gesteckt wurde, seit dem 9. Jahrhundert im fränkischen Episkopat gebräuchlich. Er war häufig mit einem lilafarbenen Amethyst versehen, da die Farbe des Veilchens die Demut symbolisierte. | 87r, 87r |
Bodtemeister | Postmeister | 21r, 22r |
Brückenherr | für die Instandhaltung der Brücken und die Erhebung der Brückenzölle verantwortlicher Ratsherr | 92r |
Brühl | Sumpfiges, teilweise mit Buschholz, Weiden, Espen und Erlen bewachsenes Gelände, das entwässert wurde, in Erfurt im Mittelalter in großen Teilen vom Mainzer Hof eingenommen, unmittelbar vor der inneren Stadtmauer gelegen. | 91r, 94r, 94r, 94r |
Bürgermeister (Zweiermann) | die zwei Ratsherren in Erfurt, die die polizeiliche Aufsicht führten. | 9r, 39r, 43r, 50r, 54v, 88r, 97r, 97v, 102r, 103r, 105r, 109r |
Bürgermeister | Vorsitzende des kollegialen Verwaltungsorgans und Repräsentant der Gemeinschaft, teils gewählt, teils eingesetzt, nimmt verwaltende wie auch richterliche Aufgaben und Befugnisse war. | 30v, 30v |
Bürgschaft | Einseitiger Vertrag zwischen dem Gläubiger eines Dritten und dem Bürgen, der sich darin verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit einzustehen. Im vorliegenden Fall hätte Marx bei der Flucht der beiden Geistlichen selbst in Arrest gehen müssen. | 64r |
calamität | Unheil, Verlust, Schaden | 42r |
Cantor (Domkapitel) | Der Domkantor gehörte zu den Prälaten (Dignitären) des Domkapitels und war für die Vorbereitung und Durchführung der Liturgie verantwortlich. Deshalb unterlag er auch einer strengeren Residenzpflicht als die übrigen Kapitularen. Ein Stellvertreter übernahm in der Folge einen Teil seiner Aufgaben. | 15r, 20v, 20v, 21v, 28v, 28v, 29v, 30v, 30v, 30v, 45r, 46r, 46r, 46r, 49v, 63r, 64v, 71r, 71v, 73v, 75v, 76v, 78r, 78r, 81v, 81v, 81v, 98r, 98r, 99v, 99v, 103v, 103v, 104r, 104r, 105r, 107v, 107v |
Cantzler | I. Vorsteher einer Kanzlei (vgl. Cantzley); II. Amtsträger der Universität | 83r, 83r |
Cantzley | im 17. Jahrhundert eine der drei fürstlichen Oberbehörden neben Consistorium und Cammer, auch "Regierung" oder "Hofrat" genannt. Zu den Aufgaben der Kanzlei vgl. Hofrat. | 12r, 12r, 12v, 14r, 15r, 15r, 15r, 21r, 21r, 21v, 21v, 22r, 22r, 22r, 22v, 23v, 23v, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24v, 40r, 44r, 57v, 99v, 110r |
Capellan | Kaplan: Inhaber eines selbstständigen Beneficiums innerhalb einer Pfarrei, wegen der daraus resultierenden Verpflichtungen ausgenommen vom zuständigen Ordinarius (vgl. als Synonym Sacellanus) | 61r, 63v, 63v |
capellus | Kapuze (vgl. Habit) | 60r |
Capitain | Siehe Hauptmann | 8v, 11r, 14r, 34v-35r, 51r, 51r, 51r, 51r |
Capitelstube | Versammlungsort der Angehörigen des Domkapitels | 11r, 25r, 39v, 48v, 49r, 49r, 49r, 59r, 59r, 59r, 60v, 61r, 62r, 62r, 62v, 63r, 63r, 64v, 67r, 69r, 69r, 69r, 69r, 70r, 71r, 71r, 73r, 74r, 74r, 75r, 76r, 77v, 78r, 79v, 90r, 94r, 104r, 105v, 106r, 106v, 107r, 107r, 107r, 107v, 107v, 108r, 108r |
Capitular | Auch Domkapitulare oder Domherren genannt: Oberbegriff für die Mitglieder des Domkapitels. Man unterschied sie in Capitulare und die sogenannten "Domicellare". Die Capitulare waren vollberechtigte Domherren, sie besaßen das Stimmrecht in der Versammlung, einen eigenen Platz im Chorgestühl und hatten Einkommen aus Kapitalvermögen. Das Einkommen setzte sich aus der Pfründe und den sogenannten Präsenzgeldern (für die Teilnehme am Chorgebet und an der Messe des Konvents) zusammen. Da es keine einzelnen Pfründen gab, stammte der Unterhalt aus den gemeinen Einkünften des Kapitels. Die Aufnahme (Admission) ins Kapitel konnte auf verschiedenen Wegen erfolgen: 1. durch Nomination oder seit dem 12. Jahrhundert die sogenannte Kooptation = Selbstergänzung, 2. die erzbischöfliche Provision (wie bei Marx), 3. die päpstliche Provision, die 4. Resignation des Vorgängers, 5. die kaiserlichen "ersten Bitten" oder die Wahl zum Priesterkanoniker. Der Erzbischof musste die Wahl bestätigen. Kanoniker konnte ab 1328 nur derjenige werden, der wenigstens dem niedrigen Adel entstammte. In der Folgezeit mussten vier, später sogar 16 adlige Vorfahren nachgewiesen werden. Die Aufnahme erfolgte im Generalkapitel, das viermal im Jahr zusammentrat, während das Domkapitel einmal in der Woche zusammentrat. In Erfurt gab es 5 residierende und 3 nicht residierende Kapitulare. | 29v, 39r, 59r, 59r, 59r, 59v, 61r, 61r, 71r, 71v, 73v, 75v, 77v, 79v, 80v, 98r, 99v, 99v, 104r, 106r, 107v, 107v, 107v, 109r |
Captur | Gefangennahme | 47r, 48r |
casula | Kasel; liturgisches Ober-, Meßgewand eines Priesters (halbkreisartig, vorn geschlossen), aus kostbarem Stoff | 96v |
Catholicissimus | Philipp IV., der "Allerkatholischste König" im Gegensatz zu Ludwig XIII., dem "Allerchristlichsten König" | 80v |
causiren | verursachen, hervorrufen | 107r |
caution | Bürgerschaft; Sicherheitsleistung | 40r |
caviren | sich hüten, in Acht nehmen | 71r |
cediren | abtreten, übereignen | 19v |
celebriren | Messe feiern, abhalten, Dankgottesdienst abhalten | 11v, 41v, 44v |
Censit | Zensit = zinspflichtiger Bauer, der einen persönlichen oder dinglichen Zins zahlte | 27v, 28r, 28r, 42v, 42v, 63r, 68v, 97r, 97r |
Censur | Tadel, Missbilligung | 82r, 82r, 100r |
Cession | Abtretung, Übereignung | 19v, 52r |
Choralis | Sänger im Dom | 41r |
citiren | vorladen, einbestellen | 26r, 26r, 37r, 44v, 63r, 77v |
civis | Bürger | 66v, 66v, 66v |
Clausula | Vorbehalt, Zusatz | 64r, 107v |
Clericus, -i | Angehöriger des Clerus, der dem katholischen Kirchenrecht unterliegt. Marx verwendet außerdem Clerus und Clerisei ohne weitere Differenzierung. | 21v, 25r, 27v, 55v, 57v, 61r |
Clerisei | (mittellat. clericia) Kleriker, Angehörige des geistlichen Standes. | 9v, 12r, 12r, 12v, 12v, 13v, 14r, 14r, 14r, 14v, 14v, 14v, 15r, 15v, 15v, 15v, 15v, 15v, 17r, 17r, 17r, 18r, 19r, 19v, 19v, 20r, 20r, 20r, 20v, 20v, 21r, 21r, 21v, 21v, 21v, 22r, 22r, 22r, 22r, 22v, 23v, 23v, 24r, 24r, 24r, 24v, 24v, 25r, 25r, 26r, 26r, 26r, 26r, 26r, 26r, 26v, 26v, 26v, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27v, 28r, 28v, 28v, 29v, 29v, 30r, 30v, 32v, 33r, 33r, 33v, 37r, 39v, 40r, 40r, 42r, 42v, 42v, 43r, 43r, 48r, 49v, 50r, 52r, 53r, 53v, 54r, 55r, 55v, 55v, 55v, 64v, 77r |
Clerus | Geistlicher Stand im Gegensatz zu den Laien, den einfachen Gläubigen, mit entsprechenden Standespflichten. Er genießt erhöhten Schutz gegen Ehrverletzung, ist von weltlicher Gerichtsbarkeit, Kriegsdiensten, dem Schöffenamt etc. befreit. Vgl. Clericus | 9r, 12r, 12r, 12v, 14r, 14v, 15r, 15r, 15v, 15v, 15v, 18r, 18r, 18r, 18r, 20r, 20r, 20v, 20v, 20v, 20v, 20v, 21r, 21r, 21r, 21v, 21v, 21v, 21v, 22r, 22r, 22v, 22v, 22v, 23v, 23v, 24r, 24r, 24v, 24v, 25r, 25r, 25r, 25r, 25r, 25r, 25v, 25v, 25v, 25v, 26r, 26r, 26r, 26r, 26r, 26v, 26v, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 28r, 28r, 28r, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 29r, 29r, 29v, 29v, 29v, 30r, 30r, 30r, 30v, 31r, 33r, 33r, 34v-35r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 37r, 39r, 39v, 40r, 40r, 40r, 40v, 40v, 40v, 40v, 41r, 41r, 41r, 41v, 42v, 42v, 42v, 44r, 44r, 48r, 49r, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 49v, 50r, 50v, 52r, 52r, 52r, 53v, 53v, 53v, 54r, 54r, 54r, 54v, 55r, 55r, 55r, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 56r, 57v, 62v, 62v, 62v, 78v, 96v, 97r, 97v, 99v, 100r, 100v, 100v, 102v, 102v, 102v, 102v, 102v, 102v, 108r, 108v, 110r |
Closter Vorsteher | vom Rat Erfurts eingesetzte Verwalter | 56r, 56v, 57r, 60v |
Closter-Personen | Angehörige der Erfurter Klöster | 50v |
cohabitation | Mitbewohnerschaft | 77r |
Collector | Eintreiber; Steuereinnehmer | 45v, 108r |
colligiren | sammeln | 14v, 42v, 42v |
Comitat | Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Geistlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, drei Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und einen Pferdeschmied mit Frauen, Feueranmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. | 106v |
Commandant | Oberbefehlshaber unterschiedlichen Ranges an einem Ort (Burg, Stadt) | 11r, 24v, 32r, 88v, 88v, 95v, 95v, 95v, 95v, 96r, 96r, 96r, 99v, 101r |
Commination | Androhung, Bedrohung, Versicherung | 15v, 91r, 92r |
Commiss | Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein). | 8r |
Commissair | Bevollmächtigter, Abgesandter | 107v |
Commissarius | Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest, weshalb man ihn, wenn auch nicht immer erfolgreich, in den Städten zum Paten erbat, um geringere Einquartierungslasten zu erhalten. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung.) Der Mustercommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch, um den üblichen Unterschleif zu verhindern, den sie aber zum Teil in lukrativer Zusammenarbeit mit den Obristen deckten, und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen oder Übernamen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten oft mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen; vgl. BURSCHEL, Söldner im NordwestdeutschlandS. 120 ff.; KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; PFEILSTICKER, Lang. Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. . Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. | 8r, 8r, 14r, 28r, 28r, 29v, 29v, 29v, 30r, 30v, 32v, 33v, 36v, 42v, 44r, 48v, 48v, 48v, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 51v, 52v, 53r, 53r, 53r, 53v, 53v, 53v, 54r, 54r, 54v, 54v, 58v, 62v, 68r, 72r, 74r, 90r, 95v, 106r |
Commissarius | herrschaftlicher Bevollmächtigter, etwa zur Durchführung einer Herrschaftsübergabe in einem Erbvergleich oder einer anderen zivilen Angelegenheit mit Regelungsbedarf | 14v, 14v, 15v, 30v, 30v, 31r, 62r, 62v, 67r, 96v, 97r, 97r, 97v, 97v, 97v, 97v, 98v, 99v, 100v, 101r, 101r, 102r, 102r, 102r, 102r, 102r, 102r, 102v, 103r, 103r, 103v, 103v, 103v, 103v, 104r, 104r, 104r, 104r, 105r, 105r, 105r, 105r, 105v, 105v, 105v, 106r, 106r, 106r, 106r, 106r, 106r, 106v, 107r, 107r, 107r, 107v |
Commission | Auftrag | 15r, 16r, 53v, 55v, 55v, 61v |
Commune | Allgemeinheit, Gemeinde | 64v |
communiciren | mitteilen, eröffnen | 47r |
communiciren | das Abendmahl empfangen | 90v |
concediren | zusprechen, zugestehen | 26r |
Concept | Entwurf | 28v, 46v, 46v, 46v, 46v, 48r, 48v, 64v, 73v |
concerniren | betreffen | 75v |
concipiren | aufsetzen, entwerfen | 13r, 22v, 46r, 61v, 74r, 79r |
concludiren | beschließen | 15r, 20v, 21v, 25r, 26v, 27r, 28v, 40r, 52r, 52v, 61v, 80v, 96v, 105r, 107v |
Conclusum, Conclusa,Conclusion | Beschluss, Beschlüsse; Gutachten | 13v, 14r, 15v, 24r, 29v, 104r |
Concordat(um, -a) | völkerrechtlicher Vertrag zwischen geistlicher und weltlicher Macht über die Stellung von Kirche und Staat | 39r |
Condition | Bedingung | 62v, 62v |
conferiren | beraten | 104r, 106r |
Confessarius | Beichtvater | 81v |
conficiren | ausarbeiten, verfertigen | 23v, 55v, 71v, 106v, 106v, 108r |
Confoederirte | Lat. foederati, nach dem spätrömischen Recht besoldete Verbündete. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000 Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI/ HOOK, Armee Gustav AdolfsS. 69; ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 20 ff..GLETE, Den svenska armén. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Zu den schottischen Verbänden vgl. MILLER, Swords for hire. Bereits 1627 waren unter den englischen Söldnern viele von den Lord Lieutenants zwangsrekrutierte, aus dem Königreich ausgewiesene Kriminelle und Asoziale, die „masterless men“, die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren. Schon bei der Aushebung der Truppen für Ernst von Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden und gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen. | 8r, 8v, 10r, 10v, 48r, 52r, 61v, 62r, 78v, 78v, 78v, 89v |
congregiren | versammeln | 24r, 25r |
consentiren | zustimmen; übereinstimmen | 64v |
consilium | Rat, Ratschlag | 58v |
Constabel (schwed. Konstapl) | Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. | 101r |
constituiren | begründen, festsetzen | 78v |
Consul | Ratsherr | 43r, 56r, 87v, 89v, 89v |
consuliren | beratschlagen, beraten, raten | 14v, 33r, 48r, 81v, 81v, 82r |
Consultation, -es | Beratung, -en | 90v, 94v, 96v |
consultiren, consultando | beraten, in der Beratung | 26v, 52r, 96v |
contagiosisch | ansteckend | 90v |
contentiren | zufrieden stellen | 20r, 106r |
Continuation, Continuirung | Fortsetzung, Weiterführung | 14r, 14v, 14v, 14v, 15v, 20v, 26r, 26v |
continuirlich | beständig, unausgesetzt | 25v, 107v |
Contract[um] | (Kauf-)Vertrag | 22v |
contribuiren | Kriegssteuer entrichten (vgl. Kontribution); auch beisteuern (zu den Auflagen eines Anderen beitragen) | 29r, 30v, 33v |
convictus | überführt | 65v |
convinciren | widerlegen, einer Schuld überführen | 69v |
Convocation | Einberufung, Versammlung | 13v, 13v, 26r |
Convoy | Begleitung, Begleitschutz; Wagenzug | 86r |
copuliren | trauen, vermählen | 67v |
Cornet | kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Compagnie; 1 berittene Kompanie hatte bei den Sachsen ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. Vgl. auch Fähnrich; Fahne. | 9v |
Correspondentz | Verbindung | 21r, 21v, 21v, 21v, 48r, 49r, 65v, 71r, 77r, 77r, 77r, 80v, 87r, 93r |
Cranat | Granaten (Sprengkugeln) Granadiere [Granatiere] waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser hochgefährlichen Tätigkeit - die Splitter verteilten sich z. T. auf 50 Schritte im Umkreis - im Sinne einer „defensiven Offensive“. Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. | 88r |
Creutzgang | Der Kreuzgang ist der rechteckige oder quadratische Hof, der sich zumeist an eine Längsseite einer Kloster- oder Domkirche anlehnt und an den drei Flügeln von Gebäuden zur Unterbringung der Mönche oder Domherren begrenzt wird. Der Name leitet sich ab von den Kreuzprozessionen. Der Kreuzgang war auch die Grabstätte der Mönche oder Domherren. | 94r |
Cron Schweden | Königreich Schweden: Die "Drei Kronen" waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die "Drei Kronen" als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur "Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland". | 10v, 10v, 25r, 42r, 48r, 61v, 71r, 71r, 71v, 72r, 72v, 72v, 75r, 75v, 76r, 77v, 78v, 78v, 79v, 80r, 80r, 81r, 81r, 81r, 90r, 91v |
Currirer | reitender Eilbote in amtlichem Auftrag | 95r |
d. | Pfennig. 1 Groschen = 12 Pfennige | 21r, 21r, 21v, 21v, 21v, 24v, 43r, 51r |
declaration | Erklärung, Offenbarung, Willenserklärung | 72r |
deduciren | ableiten | 80v |
defendiren | verteidigen | 25r, 26r, 65v, 65v, 69r, 69r, 92r, 95v, 106r, 110r |
Defension | Verteidigung; Landesverteidigung, Landwehr | 65v |
Dekan (Universität) | in Universitäten der Fakultätsvorsteher: Vorgesetzter der zehn Lehrenden. | 21r, 42r, 44v, 44v, 44v, 44v, 65r, 69r, 70r, 110v |
Dekan, Dechant | I. geistlich: der Vorsteher des Domkapitels ( ) bzw. Stiftskapitels, der auch als Haupt der gesamten Diözese galt. Verpflichtend waren für ihn die Priesterweihe und die Residenzpflicht an der Domkirche. Er leitete die innerkirchlichen Angelegenheiten und war zuständig für die Einhaltung der allgemeinen Disziplin und der gottesdienstlichen Verpflichtungen. Er sorgte für die Einberufung des Domkapitels ( )zu der wöchentlichen Sitzung sowie die Tagesordnung und nahm den Vorsitz ein. Zudem übte er die Jurisdiktion im Stift aus. Gewählt wurde der Dekan vom Bischof ( ) oder Domkapitel. Seit Anfang des 14. Jahrhunderts wurde die Stellung des Dekans durch den Offizial ( ) jedoch eingeschränkt. II. weltlich: Zunftmeister; Dienstgrad der Bürgerwehr; (je nach Region) erster Gerichtsschöffe, Dorfmeister, Botenmeister, Gerichtsbote, Führer der zu den Messen ziehenden Kaufleute; in Universitäten der Fakultätsvorsteher: Vorgesetzter der zehn Lehrenden; vgl. Dekan (Universität). | 9v, 20v, 20v, 21v, 21v, 26v, 28v, 28v, 29v, 29v, 29v, 30v, 30v, 30v, 30v, 32r, 32v, 36r, 40v, 41r, 41r, 42r, 42v, 44r, 44r, 46r, 48r, 48r, 48v, 50v, 51r, 51v, 51v, 52r, 52v, 52v, 52v, 52v, 52v, 52v, 52v, 56r, 56r, 56r, 57v, 57v, 59r, 59r, 60r, 60r, 61r, 61r, 61v, 62r, 62r, 62r, 62v, 62v, 63r, 64v, 64v, 64v, 64v, 69v, 71r, 71v, 73v, 74r, 74r, 75v, 76v, 78r, 78r, 81v, 81v, 81v, 90v, 93v, 93v, 94r, 97r, 98r, 99v, 99v, 101r, 102r, 103v, 103v, 104r, 105r, 105r, 105v, 107r, 107v, 107v, 108r, 108v |
Dekanat | Amt(szeit) des Dekans der Fakultät | 110r |
delenimentum | Beschwichtigung, Linderungsmittel, auch Lockmittel | 67v |
deliberiren | überlegen, beratschlagen | 12v, 14v, 47v, 81v, 97v, 98r, 98r, 101r |
delictum | Nach dem Römischen Recht eine den Einzelnen, seine Familie oder sein Vermögen betreffende rechtswidrige schuldhafte Tat. | 65v, 65v, 65v, 69v, 77r, 77v |
demoliren | niederreißen | 104r |
demolirung | Niederreissung | 105v, 107v |
demonstriren | beweisen | 110r |
depauperiret | völlig verarmt | 88v |
dependiren | abhängen | 26r, 100r |
deponiren | in Verwahrung haben, das Hinterlegen einer beweglichen Sache, die auf Verlangen zurückgegeben werden muss. | 40v, 69r, 69r |
depossessioniren | enteignen | 49v, 80v |
Depossessionirung | Enteignung | 74r |
Deputati, Deputierte | Abgeordnete, Beauftragte | 8v, 8v, 11r, 12v, 12v, 14r, 14v, 15v, 15v, 15v, 17r, 19v, 19v, 20r, 20r, 20v, 20v, 21r, 21r, 21r, 21v, 21v, 21v, 24r, 51v, 60r, 60r, 60v, 108v |
deputiren | abordnen, beauftragen | 14v, 15v, 25r, 25r, 25r, 31r, 31r, 52r, 59v, 59v, 59v, 67r, 74r, 104r, 106r, 107r |
Designation | Aufstellung | 14r |
despectiren | verachten, missachten, verspotten | 40v |
diffidentz | Misstrauen, Argwohn | 78r |
dilation | Aufschub, Fristverlängerung | 12v, 19v, 24r, 24r, 29v, 48r, 48v, 48v, 49r, 71v, 72r, 74r, 77v, 95v, 108r |
dimittiren | entlassen | 95r |
disciplin | Erziehung, Zucht | 17v, 70r |
disposition | Anordnung | 59v, 60r |
disputiren | erörtern | 79v |
distribuiren | verteilen, zuteilen | 90r |
Distribution | Verteilung, Aufteilung | 30v |
divina | (res) divina = Gottesdienst, gottesdienstliche Handlungen | 11r, 11r, 13v, 17r, 19v, 29r, 42r, 42r, 42r, 44r, 54r, 63v, 66r, 67r, 67v, 68r, 68r, 68v, 82v, 109r |
dociren, duciren | duciren = berechnen, schätzen | 14v |
dociren | lehren, vortragen | 17v, 74r |
Dominium | im Römischen Recht das Eigentum, seit dem Mittelalter die Herrschaft über ein Gebiet oder einzelne Sachen | 77r |
Domkapitel | kollegial verfasste geistliche Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur "Adligen" bzw. "Ritterbürtigen" bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und Fehlen körperlicher Mängel. Domherrenstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos. | 47v, 48r, 48v, 52v, 52v, 53v, 59r, 59r, 59r, 59v, 59v, 60v, 61r, 63r, 76v, 97v, 102r, 103r, 105r, 106v, 106v, 107r |
Donation | Schenkung, Übertragung. Ursprünglich im Römischen Recht eine unentgeltliche Zuwendung. Diese schwedische Art der "Schenkung" von nach dem „Kriegsrecht“ angeeigneten weltlichen und geistlichen Besitzungen unterschiedlicher Größe war jedoch nicht kostenlos. Zum Teil erhielten Offiziere Ämter und Klöster auch mit der Auflage, aus deren Einkünften neue Regimenter aufzustellen oder alte zu ergänzen. Neben der gewöhnlichen Kontribution mussten noch ganz erhebliche Summen aufgebracht werden. So musste sich etwa Bernhard von Sachsen-Weimar für das "Herzogtum Franken" verpflichten, innerhalb von 4 Jahren 600 000 Reichstaler an die Krone Schweden zu bezahlen und mit den im Heilbronner Vertrag (April 1633) vereinbarten Zahlungen zu beginnen. Zudem wurde ReichskanzlerOxenstierna und schwedischen Gesandten kostenlose Bewirtung versprochen, Bernhard von Sachsen-Weimar übernahm auch die hohen Schulden der beiden Stiftern (Würzburg und Bamberg) und musste zudem den Schweden den Besitz alles vorhandenen Getreides und des Weines einräumen. Das "Herzogtum Franken" bestand vorwiegend aus den Hochstiften Bam- berg und Würzburg. Die wichtigen Festungen Königshofen und Marienberg in Würzburg blieben jedoch in schwedischem Besitz. | 56v, 57v, 62v, 62v, 64v, 66r, 73r, 73r, 75v, 77v, 78v, 79r |
doniren | schenken, übereignen, zuwenden; vgl. Donation | 53r |
drauen | etwas androhen, drohen | 14r, 29v, 29v, 39v, 102v |
ediren | angeben, namhaft machen, verraten. Ein durchaus üblicher Vorgang, auch die Fahne wechselnde Offiziere empfahlen sich dadurch ihren neuen Dienstherren, in dem sie Verzeichnisse der Güter ihrer ehemaligen Kameraden mitbrachten, deren Güter man habhaft werden konnte. | 12r |
effect | Wirkung, Fortgang, Ausgang | 98v, 101r, 105v, 107v |
effectuiren | bewerkstelligen, bewirken | 40r, 40r, 61v |
efficiren | zu Stande bringen | 110v |
Ehre | persönliche Wert des Einzelnen ("honor") in einer Gesellschaft, Standesehre, vgl. Existimation | 77r |
Ehrenfest, (Abkürzung 'E.'), fest | lat. "honoratus, constans honore, fortis", "mannhaft", traditionelle Anrede edler Männer | 8r, 9r, 9r, 32v, 39r, 39r, 39v, 39v, 40r, 40r, 40r, 44v, 45v, 46r, 47v, 47v, 47v, 47v, 47v, 48r, 48v, 48v, 48v, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 50r, 50v, 50v, 50v, 51v, 52r, 52r, 52r, 52v, 52v, 52v, 52v, 52v, 53r, 53r, 53v, 53v, 53v, 54r, 54r, 54v, 54v, 54v, 56r, 56r, 56v, 56v, 57r, 57r, 57r, 58r, 58v, 58v, 59v, 59v, 61v, 61v, 62r, 62r, 63r, 63v, 63v, 64r, 64v, 64v, 65v, 66r, 66r, 66r, 66r, 66r, 67r, 67r, 67r, 67v, 68r, 69v, 71r, 71r, 71v, 71v, 72r, 72r, 72r, 72v, 72v, 73r, 73v, 74r, 74r, 74v, 74v, 75r, 75r, 75r, 75r, 75r, 75v, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76v, 77r, 77v, 78r, 78r, 79r, 79v, 79v, 79v, 80r, 80r, 80v, 81r, 81r, 81r, 88v, 88v, 88v, 88v, 89r, 89r, 89r, 89r, 89r, 89r, 89r, 92r, 93v, 94v, 94v, 95v, 97v, 97v, 97v, 97v, 101r, 102v, 102v, 102v, 102v, 102v, 103r, 103r, 105v, 106r, 106v, 106v, 107r, 107r, 107v, 108v, 110r, 110r |
Eidam | Schwiegersohn | 90v |
Eimer | 1 Eimer = 70,9347 Liter; 1 Eimer = 61,83 Liter (1858) | 25r, 30r |
einfliehen | Vgl. Flucht. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Taler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): "Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen". In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. | 91r |
Einquartierung | Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern sowie deren Frauen und Kinder waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt. | 9v, 25v, 26v, 32v, 33r, 37r, 44r, 50r, 50r, 51v, 53v |
Eintrag | Schaden | 49v |
Encomiastes | Lobredner | 82r |
ergetzung | Trost, Freude, Erquickung | 22v |
Erzbischof | Der Erzbischof (griech. αρχή, arché für Erster, Anfang, Führung und επίσκοπος, epískopos für Aufseher) war Leiter einer Landeskirche und hatte deren Bischöfe zu weihen, Als Bischof eines Erzbistums war er den anderen Bischöfen gleichgeordnet. Seit der Karolingerzeit wurden die angesehenen Bischöfe auch Archiepiscopus genannt. Im Alten Reich nahm der Erzbischof (und Kurfürst) von Mainz eine herausragende Stellung ein. Er wurde von dem 24-köpfigen adligen Mainzer Domkapitel gewählt, das bei Vakanz des erzbischöflichen Stuhls auch die Regierungsgewalt ausübte. Als Erzbischof regierte er als Bischof den Diözesansprengel, er war Oberhirte der eigenen Diözese und der aus den Diözesen seiner Suffraganbischöfe bestehenden Kirchenprovinz. Als Inhaber des heiligen Mainzer Stuhls war er der bedeutendste geistliche Reichsfürst. | 110r |
Erzkanzler | Als Inhaber der obersten, auf das Schreibwesen bezogenen Würde im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und Direktor des Reichstags konnte er Einfluss auf die kaiserliche Politik nehmen und wichtige Verwaltungsressorts lenken. Der Mainzer Erzbischof wurde durch dieses Amt zum ersten Reichsstand. | 110v |
Erzstift | Bezeichnung für die zentrale Verwaltung eines Bistums bzw. Erzbistums, bestehend aus Erzbischof, Diözesankurie und Domkapitel, für das Erzbistum selbst, auch für das Domkapitel allein, d. h. den Kirchenbesitz und die Liegenschaften des Erzbischofs als weltliche Landesherrschaft der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Das Erzbistum bezeichnet dagegen das Gebiet, indem der Erzbischof die geistliche Oberleitung hatte. | 53r |
Exacerbationes | Aufgebrachtheiten, Erbitterungen, bittere Spöttereien | 74v |
exacerbiren | gegen jemand aufgebracht, erzürnt sein | 46v, 77v |
Exaction | (Eintreibung der) Abgabe; auch: Schoss (allgemeine Vermögensabgabe) | 34v-35r |
examiniren | verhören, befragen | 44v, 46v |
Exculpation | Entschuldigung | 79v, 103v |
exculpiren | entschuldigen | 110r |
excusiren | (sich) entschuldigen | 55r |
Execution | (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen | 15v, 19v, 21r, 91r, 92r |
exequiren | nachforschen; eintreiben von Geldern und Nahrungsmitteln; wegen einer Sache gegen jemanden vorgehen, (Bestimmungen) durchsetzen, (zwangs)vollstrecken; ahnden, verfolgen | 19v |
exerciren | ausüben | 82v, 105v |
Exercitium | Ausübung | 39v, 39v, 40r, 46r, 49v, 53v, 53v, 54r, 57v, 62v, 64r, 64r, 66r, 66v, 67r, 67r, 67v, 68r, 68v, 72v, 73r, 77v, 78v, 79r, 79r, 79v, 80v, 80v, 81v, 82v, 82v, 88v, 89r, 105v, 105v, 105v, 107v |
exhibiren | vorlegen | 14r, 15r, 22r, 24v, 25r, 27r, 28v, 40r, 40v, 42v, 42v, 42v, 46v, 48v, 51v, 52r, 52v, 54r, 55r, 55v, 57r, 61r, 61r, 61v, 61v, 63r, 63r, 65v, 68r, 68r, 71v, 77v, 78r, 80r, 81v, 106v, 106v, 107r |
exhortation | ermutigende Ansprache, Predigt | 98r |
eximiren | ausnehmen, befreien. Das Exemtionsrecht stand nur dem legitimen Landesherren zu. | 34v-35r, 43r |
Existimation | Ansehen, Wertschätzung, Reputation | 77r |
Exorbitantien | Ausschreitungen, Übergriffe, Verstöße, Verfehlungen | 8r |
expediren | befördern, zustellen | 61r, 106r |
Expedition | Beförderung | 106v |
expliciren | erklären | 80v |
expoliiren, exspoliiren, expolirung | ausplündern, Ausplünderung | 12r, 21v, 25v |
exponenda | offen gelegte [Kosten] | 60v |
expostuliren | sich beschweren, zur Rede stellen | 63v |
fabrica ecclesiae | Kirchenfabrik (Fabrica ecclesiae oder Kirchenärar) ist das Vermögen der Kirche, das zum Unterhalt der Kirchengebäude und der Bestreitung gottesdienstlicher Bedürfnisse vorgesehen ist. | 22r |
facilitiren | erleichtern | 100v |
Fahne | Fahne einer Compagnie; metonymisch die ganze Compagnie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. | 51r, 70r, 91v, 96r, 99v |
Fähnrich | Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Compagnie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Compagnie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Lieutenant als Kommandeur der Compagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Cornet genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. | 51r |
Feldmarschall | Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. | 31r, 31r, 90v, 91r, 91r, 93r, 96v |
festum Sancti Michaelis | das Fest des hl. Michael (29.9.), des Beschützers des Heiligen Römischen Reiches, der Kirche, des Volkes, der Armen Seelen, der Sterbenden und eines guten Todes sowie der nach ihm benannten Orden | 77v |
festum Sanctis Crucis | Exaltatione Crucis = Fest der Kreuzerhöhung, ursprünglich Kirchenweihefest (14.9.335) der von Konstantin dem Großen zu Jerusalem erbauten Doppelkirche | 98r, 98v |
fidelität | Treueid, Treue; manchmal auch auch in zeitgenössischen Zeugnissen als "sacramentum fidelitatis" bezeichnet. | 48r, 61v, 62v, 62v, 64v, 71r, 72r, 72r, 73r, 73v, 75r, 75v, 75v, 76r, 76v, 77r, 77v, 78r, 78v, 78v, 78v, 79r |
fideliter | pflichtgetreu | 109r |
Flucht, fliehen | Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Heberle, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff., hierzu auch MEDICK, Der Dreißigjährige Krieg, S. 164f. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: "Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, daß wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen mußten. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein". BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vermommen, daß die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat". Abt Veit Höser (1577 - 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Im Oktober 1632 waren allein aus der Grafschaft Henneberg an die 2000 Menschen vor den Kaiserlichen nach Schmalkaden geflüchtet; dazu weitere aus Eisenach bzw. Thüringen; WAGNER, Pforr, S. 115, 116. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge wieder aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. | 90v, 92r |
Frater | lat. "Bruder", der zum Priester bestimmte Klosterangehörige, im Gegensatz zum Laienbruder, dem "Bruder" | 10r, 30v, 30v, 30v, 33v, 70r, 86r |
frei Zedeln | GRIMM, Deutsches Wörterbuch 4Sp. 125: "schein, der etwas zu thun oder zu lassen berechtigt". Hier: die Bescheinigung, die von den üblichen Einquartierungsauflagen und -lasten ausnahm. Diese waren in den Billetten festgelegt, ein meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Stadtschreiber, Apotheker, Ärzte, Gastwirte. | 65v |
Fron | alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden. | 33r, 58v |
fronen | Fronarbeiten verrichten, d. h. alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. | 33r, 79r |
Fronleichnam (Leib des Herrn) | "festum corpus Christi" ("Fest des heiligsten Leibes Christi") = Fest zur Verehrung der Eucharistie am Donnerstag nach der Pfingstoktav; mit der Bulle Urbans IV. vom 11.8.1264 für die katholische Kirche vorgeschrieben. Durch Johannes XXII. wurde 1317 Fronleichnam in der ganzen abendländischen Kirche verbindlich. Seit dem 15. Jahrhundert ist es besonders im Reich üblich, eine konsekrierte Hostie in der Monstranz unter einem Traghimmel durch die Straßen zu tragen, an vier Altären haltzumachen und nach den vier Himmelsrichtungen segnend die vier Evangelienanfänge zu singen. | 65r, 66r, 94r |
fuere | Fuhre = Arbeitsverpflichtung von Bauern mit bespanntem Fuhrwerk | 58v |
Fuersetzung | Aufbringung, Investition, Voranstellung | 77r |
fundamentum, - a | Grundsatz, Grundsätze | 82v, 102v, 103r |
Futterer | Fouragier, im Heer für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln zuständig | 95r |
Garnison | Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. | 70r, 70r, 92r, 101r, 102v |
Gefälle | Einkünfte (aber auch Abgaben) | 80v |
Gefängnis | Gefängnisse waren von ihrer Anlage her sehr unterschiedlich. Die Verwendung von Türmen als Gefängnis ist ab dem Spätmittelalter belegt. Zu unterscheiden sind dabei Verliese und Gefängnisse. Das Verlies für Kapitalverbrechen war von oben durch ein so genanntes „Angstloch“ zugänglich, das Gefängnis durch eine Tür. Der Verurteilte wurde in den Hungerbunker bzw. in den Hungerturm gesperrt und nur mit "Wasser und Brot" versorgt. Im Turm fand sich auch der so genannte „Bürgergehorsam“, eine zweifenstrige Arreststube, in der Bürger wegen leichter Vergehen ihre Strafe absaßen. Daneben gab es auch die demütigende öffentliche Zurschaustellung, wie etwa die „Drahtkammer“: das sogenannte „Rote Gitter“ unter der überdachten Freitreppe eines Rathauses, wo kleinere Vergehen abgesessen werden mussten. In Schmalkalden gab es im Keller des Rathauses eine Strafkiste, in der Eingeschlossene nur liegen konnten. Die in den Selbstzeugnissen geschilderten Todesfälle neben dem Selbstmord sind auf meist auf Entkräftung (Kachexie) und Abwehrschwäche zurückzuführen, bedingt durch Nährstoff- und Lichtmangel. Zudem war die Unterbringung für den Delinquenten teuer genug. In der Regel mussten 2 fl. wöchentlich für 2 Wächter aufgebracht werden. Hinzu kamen die Aufwendungen für Verpflegung, Kleidung, Heizmaterialen etc., die die verhängte Geldstrafe weit übersteigen konnten oder nach der Hinrichtung zusätzlich zu deren Kosten auch von den Angehörigen aufgebracht werden mussten. | 64r |
gehaus | Mietwohnung | 90v |
Geheimer Rat | Eine den Herrscher nichtöffentlich beratende Person | 32v |
Geistliches Generalgericht (für Thüringen) | Es hatte seinen Sitz in Erfurt und war für alle Archidiakonate zuständig mit der Strafgerichtsbarkeit in Glaubensdelikten, kirchlicher Disziplin, Ehebruch, Konkubinat etc.; vgl. Ministerium Ecclesiasticum | 100r |
Geistlichkeit, Geistliche | Sammelbegriff. Marx verwendet außerdem Clerus und Clerisei ohne weitere Differenzierung. | 8r, 8v, 9r, 9r, 9r, 9v |
Gemeine Stadt | hier: gesamtes Gemeinwesen | 71v, 71v, 72v, 72v, 80r, 80r, 81r, 81r, 91v, 96r |
Gemeine | Gemeinder = Vertreter einer Gemeinde | 56v |
General | Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. | 87r, 90v, 90v, 90v, 90v, 91r, 91r, 92r, 92r, 92r, 94r |
Generalcommissarius | Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. | 8v |
General-Lieutenant | Der General-Lieutenant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden. | 11r, 37r, 37r, 38r, 46v |
GeneralObristen | Obrist mit eigenem Regiment; möglicherweise aber auch : "Generäle [und] Obristen" gemeint | 34v-35r, 34v-35r |
Generalquartiermeister | Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. | 9r |
Gerichtsschreiber | Schreiber (Aktuar) eines Gerichtsbezirks war zur Aufzeichnungen von Rechtshandlungen bestellt, z. T. erhielt er auch selbstständige richterliche Befugnisse in zivilen Verfahren. | 9r |
Gerichtsschultheiß | vom Stadtherrn ernannter und mit der niederen Gerichtsbarkeit betrauter Richter, der z. T. auch Verwaltungsaufgaben wahrnahm. | 12r, 15r, 44r |
geschmeid | Schmuck, Kostbarkeiten, Gerätschaften, Geschirr | 14r |
Geschoss (Schoss) | allgemeine Vermögensabgabe, die zwar in regelmäßigen Abständen aufgebracht werden musste, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. | 27v, 27v, 27v, 27v, 28r, 28r |
gestalt machen | eine Entscheidung treffen | 50v |
gestreng | lat. "strenuus", als ehrenvoller Titel des Ritterstandes, dann auf hohe fürstliche Beamte übertragen, später auch auf niedere Beamte. | 26r, 32v, 46r, 110r |
Gestrengheit | Bedeutete ursprünglich "Stärke, Tapferkeit, Strenuitas" und wurde dann als ehrende bzw. schmeichelhafte Anrede verwendet. GRIMM, Deutsches Wörterbuch 5Sp. 4255. | 46v, 47r, 75r, 75r, 75v, 75v, 75v, 96v, 97r, 102r, 102r, 102r, 103v, 103v, 103v, 104r, 105v, 106r, 106v, 106v, 106v, 107v, 107v, 107v, 109r, 109r, 110r, 110r, 110r, 110r, 110v, 110v, 110v, 110v |
gewärtig | dienstbereit | 10r, 10v, 48r |
Glaubens Verwandte | die Schweden unterstützende protestantischen Stände | 10v |
Glockenspeise | Glockenmetall | 22r |
golt, auch silbergeschmeid, goldgeschme[i[de | Gold, auch versilbertes Geschirr, silberner Schmuck. Das wurde auch bei der Aufbringung von Kontributionen auch zu einem geringeren als dem üblichen Marktwert in Zahlung genommen. | 25v |
Gottes Gnaden | "Dei gratia", schon 768 von Karl dem Großen im religiösen Sinne verwendete Formel, die die Herrschaft als von Gott verliehen versteht. | 34v-35r, 37r, 38r, 46v |
Gratification | Gefälligkeit, Entgegenkommen | 23v |
gratificiren | sich gefällig erweisen | 22v, 22v |
gravamina | Beschwerden | 25r, 25r, 25r, 25r, 26r, 26r, 55r, 55v, 55v, 57v, 61r |
graviren | beschweren | 55v |
grob viehe | Großvieh: Ochsen, Kühe und Pferde | 94r |
grobes Geschütz, grobe Stücke | große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 - 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10, 5 - 11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die "Halbe Schlange": langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10, 5- 11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. | 41v, 68v, 70r, 86r, 87v, 88r, 92r, 93r |
Groschen | 1 Groschen = 12 Pfennige | 21r, 21r, 21v, 21v, 21v, 21v, 22r, 22r, 24v, 43r |
großgünstig | bei Anreden, Widmungen etc. im Allgemeinen verwendet bei nichtfürstlichen Personen, also Magistrate, Behörden, Patrone, Gönner etc. | 47v, 49v, 72r, 72r, 73v, 75v, 76r, 76v, 110r |
Gulden (fl.) | 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige | 14r, 15v, 17r, 17r, 19v, 20v, 20v, 22r, 22r, 46v, 90r, 90r, 90r, 90r |
Habit | Bezeichnung für weltliche und geistliche Tracht, fälschlich oft als Kutte bezeichnet. Bei den Männerorden besteht ein Habit wenigstens aus einem Talar, welcher durch einen Strick oder einen Gürtel gehalten wird. Bei den Benediktinern wird ein Skapulier getragen. Auch eine Mozetta wie bei den Augustiner-Chorherren kann dazu gehören. Ordensschwestern tragen einen Schleier. Das Ordensgewand ist durch die jeweiligen Ordensregeln, Konstitutionen, Satzungen oder Gewohnheiten festgelegt. | 62r, 105r |
Habitation | Wohnung (Wohnrecht) | 57r, 57r, 57r |
Haubtabschiedt, Verbündnuß undt Conjunction | Abschied des 2. Frankfurter Konventstages der protestantischen Reichsstände, der ab dem 11.3. getagt hatte. Die vier oberen Reichskreise beschlossen zusammen mit den schwedischen Gesandten ein "Consilium formatum" und die Erhöhung der gemeinsamen Truppen auf 80.000 Mann. Die vernichtende Niederlage bei Nördlingen führte zur Auflösung des Heilbronner Bundes und zur Annäherung Schwedens an Frankreich. | 90r |
Hausung | Wohnung, Bewirtschaftung | 103r |
Heilbronnae Conclusum | Heilbronner Bund: Am 23.4.1633 wurde in Anwesenheit des französischen Gesandten Feuquières der sogenannte "Heilbronner Bund", die Allianz der protestantischen Fürsten und Stände der vier oberdeutsche Kreise, geschlossen, der seine Mitglieder zur Erreichung dreier Kriegsziele verpflichtete: der Stabilisierung der deutschen Libertät, eines dauerhaften Friedens in religiösen wie weltlichen Angelegenheiten und eine angemessene Satisfaktion für Schweden. Zusammen mit Feuquières, der die Subsidien Frankreichs an Schweden von jährlich 1 Million Livres erneuerte, wurde die Fortsetzung des Krieges beschlossen. Oxenstierna wurde als Direktor der Allianz bestätigt. Die Stände bewilligten Kontributionen von jährlich 3, 5 Millionen Reichstalern. | 61v, 62r, 62r, 62v, 64v, 67v |
herrligkeit | abgeleitet von "herrlichkeit, gerechtsame, befugnisse eines herrn" (GRIMM, Deutsches Wörterbuch 10Sp. 1151), hier wohl als "Gebieter" verwendet | 72r, 72r, 73v, 73v, 73v, 76r |
hinleuten | Ein einstündiges Läuten der Glocken für die Verstorbenen war ein Ehrenprivileg des Adels. | 45r |
Hofestadt | Hofstaat, im Sinne des Personalverbands des gesamten Hofes; auch Begleitung hoher Offiziere | 18r |
Hofjunker | Edelmann, adliger Gutsherr im Hofdienst | 45r |
Hofrat | (auch Regierungsrat, Justitien-Rat) Mitglied des Hofrates: der oberen Justiz- und Policey-Behörde, die im 17. Jahrhundert in "Regierung" umbenannt wurde. Der Hofrat als Institution war für die gesamte innere Verwaltung sowie für Militär und auswärtige Angelegenheiten zuständig. In den thüringischen Ländern des 17. Jahrhunderts war er eine der drei Oberbehörden neben Consistorium und Cammer . | 19r |
holdt | Huld. Vgl. GRIMM, Deutsches Wörterbuch 10Sp. 1886: "abhängigkeit des dienstmanns gegen den lehnsherrn, treue, ergebenheit, und die bekräftigung derselben: homagium". Vgl. Huldigung | 10r, 10v, 72v, 75r, 76r, 79v, 81r |
huldigen | Wohlwollen, Treue, Dienstbereitschaft und Ehrerbietung gegenüber dem Landesherrn feierlich versprechen | 10v, 52r |
Huldigung | Versprechen des Wohlwollens, der Treue, der Dienstbereitschaft und der Ehrerbietung gegenüber dem "rechtmäßigen" Landesherrn. Nach dem damaligen Kriegsrecht war die Besitznahme eines eroberten Gebietes rechtmäßig. Die Erbhuldigung war für alle Kriegsparteien für die rechtliche Besitznahme eine Landes und für den Aufbau einer wirksamen Landesregierung unabdingbar. | 52r |
Hungermigration | Die Hungermigration war durchaus üblich. Die Äbtissin des Klosters Mariastein bei Eichstätt, Maria Staiger, notierte unter dem 18.8.1634 in ihrem Tagebuch, FINA, 147f.: "Es sein auch gar vil vil armer leüth auff dem landt und schiffen in österreich zochen / und so uberheüffig (dort zuviel) worden / das daselbsten auch nichte mehr bekummen und zu leben gehabt / vil die vor abkrafft (Schwäche) hunger und kumer nymer geen kinden haben selbs begert man sols gar umbbringen welches die soldaten auß erbermbt (Erbarmen) thon haben thails sein noch ellender widerkhommen / und hat sich unser erleßung und der gewinschte friden verlengert / das mir von einer zeit zur andern gehofft und nichts erwartten kinden Dann unser volckh so wol als der feindt in kirchen und clöster einbrochen / die leüth auff dem land und in heüßern beraubt geschlagen und gestossen". Zur dramatischen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in den 30er Jahren vgl. ABEL, Agrarkrisen und AgrarkonjunkturS. 158 f. Vgl. Hunger, Hungersnot | 93v |
IHS | Symbol des Jesuitenordens (die drei Anfangsbuchstaben des Namen Jesu in griechischer Schrift: ISOUS = IHSOYS, zum Teil auch als "Iesum Habemus Socium": Wir haben Jesus als Gefährten interpretiert. | 54v, 55v |
immisciren | einmischen | 49r, 73r, 77v, 79r |
immittiren | einsetzen | 52r, 53r, 53v, 53v, 54r, 58r |
Immunität | verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Sonderstatus von geistlichen Personen bzw. von deren Grund und Boden. Immunität umfasste ganze Kloster-Bezirke oder auch z. B. die sogenannte Dom-Freiheit, in der sich die Domkirche und auch die Höfe der Domherrn befanden. | 12r, 19r, 26r, 37r, 62v, 79r, 80v, 80v |
impedimenta | Hindernisse | 105r |
impediren | verhindern, aufhalten | 54v, 82r, 89r |
Imperiale | Bis ins 15. Jahrhundert in Mailand gepägte oberitalienische Silbermünze von 0,7 - 1g. | 23r |
impetriren | erlangen, sich durchsetzen | 87v |
Improbation | Missbilligung, Tadel | 82r |
incolae | Einwohner mit kleinem Bürgerrecht, vor allem die ohne Grundbesitz (Schutzverwandte) bzw. Pfahlbürger (Einwohner der Vorstädte) | 9r, 39v, 71r |
inconvenientien | Ungelegenheiten, Misshelligkeiten, Frechheiten, Unverschämtheiten | 14r, 22v, 40r |
Inderpretirung | Auslegung; hier: Erklärung im Verständnis des Römischen Rechts | 103r |
Indulgenz | Güte, Gnade | 32v |
infima | Infima grammatices war die unterste Grammatik-Klasse der Unterstufe, dann folgten Media vel secunda, Suprema grammatices und Humanitas vel poetica. Das Mindestalter für die Infima war 11, für die Media 12 Jahre. | 17v |
inhabitator | Einwohner mit vollem Bürgerrecht | 71r |
inhibiren | verbieten | 45r, 47v, 64r, 70r |
inseriren | aufnehmen, einfügen | 28v, 76v |
Insiegel | Siegel, Siegelabdruck | 106r |
insimuliren | fälschlich beschuldigen, anklagen, verdächtigen | 69v |
insinuiren | (ein Schriftstück) einreichen, übergeben, zustellen, bekanntgeben, heimlich beibringen, nahelegen; einschmeicheln | 25r, 40r, 40v, 95r, 110v |
Insolenz, insolentzien | Ungebührlichkeit, Grobheit, Unverschämtheit, Beleidigung | 8v, 9r, 10v, 17r, 22r, 90v |
Inspektor | Kontrollorgan und Berater einer Behörde | 34v-35r, 34v-35r, 58v |
Instruction | Anweisung, Unterweisung, Vorschrift | 26r, 26v |
instrumenta | Urkunden, Briefe, Beweisschrift, Rechtsbehelfe | 106v, 106v, 107r, 107v |
Intercession | Vermittlung, Fürsprache | 28r |
Interim, auf ein I. | für eine Zwischenzeit, inzwischen | 10v, 29v, 40v, 58r, 62r |
Intimationsschreiben | Schreiben mit der Bekanntmachung, Verlautbarung, offiziellen Mitteilung | 95r |
intraden | Einkünfte | 12r, 25v, 27v, 28r, 29r, 29r, 36r, 37r |
introduciren | einführen; einsetzen | 57v, 63v |
Inventarium | Bestandsaufnahme des beweglichen und unbeweglichen Vermögens | 69v, 69v, 107v, 108r, 108r, 110r |
inventiren | eine Bestandsaufnahme des beweglichen und unbeweglichen Vermögens aufstellen | 15r, 15r, 47v, 52r, 59r, 60r, 63r, 69v, 69v, 93v, 94r |
invitiren | einladen | 44v, 62r |
Jesuiten | Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder ("Koadjutoren") und Priester ("Patres"). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde ("Coadjutores probati") unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde ("Coadjutores temporales formati"), die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern ("Coadjutores spirituales formati"), die mit drei Gelübden ("Professi trium votorum") und die mit vier Gelübden ("Professi quator votorum"). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr ("Tertiat"), ab 33 Jahren konnte man zu den "ewigen Gelübden" zugelassen werden. Nach MÜLLER, Jesuiten. | 10r, 10r, 10r, 10r, 10r, 11r, 18r, 20v, 21v, 24r, 25r, 26v, 26v, 28v, 29v, 30r, 30r, 30v, 30v, 30v, 31r, 32v, 33r, 33v, 33v, 33v, 33v, 33v, 44r, 46r, 47r, 47v, 48r, 62v, 71v, 72v, 80r, 81v, 81v, 82v, 86r, 96v |
JUD, I. U. D | iuris utriusque Doctor = Doktor beider Rechte, d. h. des römischen und des kanonischen Rechts. Dieser akademische Titel folgte auf das Lizentiat und wurde in einer kostspieligen Feier verliehen. Er berechtigte zum Abhalten von Lehrveranstaltungen und sicherte im Mittelalter die gesellschaftliche Achtung. | 75r, 76r, 81v |
judiciren | beurteilen (sinngemäß auch: den Leser beurteilen lassen; Übles nachreden) | 82r, 82r |
Judicium | Urteil, auch: üble Nachrede | 82r, 82v, 83r, 103r |
Junker | Edelmann, adliger Gutsherr; als Kammerjunker, Hofjunker; auch auf hervoragende Bürger und deren Söhne übertragen, ein zum Schutz bestimmter männlicher Begleiter | 11r, 11v, 19r, 97r, 110r |
Juramenta, juramentum | Eide, Eid | 48r, 48r, 48r, 52r, 65v, 65v, 65v, 65v, 69r, 71r, 71r, 71r, 72r, 72r, 72r, 73r, 75r, 75r, 76r, 79r, 95r, 99r, 99r, 99r |
Jurisdiction | Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit | 14r, 26r, 26v |
Kanonikus, Kanoniker | Oberbegriff für die Mitglieder des Domkapitels. Man unterschied sie in Capitulare und die sogenannten "Domicellare". Die Capitulare waren vollberechtigte Domherren, sie besaßen das Stimmrecht in der Versammlung, einen eigenen Platz im Chorgestühl und hatten Einkommen aus Kapitalvermögen. Dagegen hatten die "Canonici non capitularis" im Gegensatz zu den Capitularen keine Rechte. Unterteilt wurden sie, wenn sie bereits der Aufsicht des Domscholasters entzogen waren, in "emancipati" oder in "non emancipati". Die Domicellare mussten vor ihrer Aufnahme ins Domkapitel ein Jahr an der Domkirche anwesend gewesen sein und ein zweijähriges Studium an der bekannten Universität anweisen. Voraussetzung war zudem die Weihe als Subdiakon. Domkapitulare sollten dagegen zumindest die Weihe als Diakon empfangen haben, was nicht der Regelfall war. Die Aufnahme des Domicellars als Capitular in das Domkapitel geschah im sogenannten Generalkapitel. Weil Domkapitulare oft nicht über die Weihe zum Subdiakon hinaus kamen, gab es die sogenannnten Priesterpfründen, deren Inhaber als sogenannte "Priesterkanoniker" ("Supernumerare") ins Domkapitel aufgenommen wurden und zur ständigen Anwesenheit verpflichtet waren. Üblicherweise gab es ab 1515 24 Kapitulare, dazu kamen wie in Mainz normalerweise 16 Domicellare. | 11v, 13r, 26v, 30v, 39v, 41r, 43r, 50r, 50r, 59r, 59v, 59v, 60r, 60r, 60v, 60v, 63r, 64v, 73v, 79r, 79v, 90r, 90r, 93v, 96v |
Kapitelboden | Speicher des Domkapitels | 13v, 17r |
Kapitelhaus | Haus des Domkapitels | 17r |
Kapuziner | Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Observanten (Minoriten oder "Minderbrüder vom eremitischen Leben") gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch "braune Kapuziner" genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher "schwarze Kapuziner" genannt. | 90r |
Kartäuser | 1084 gründete Bruno von Köln (1030-1101) im Tal von Chartreuse (bei Grenoble) das Eremitenkloster Cartusia. Die im Jahre 1127 verfassten, auf der Benediktinerregel basierenden "Gewohnheiten" verlangten strenge Askese, liturgische Schlichtheit, stetes Schweigen, Gebet und Handarbeit sowie vollkommene Enthaltsamkeit von Fleischspeisen. Die meiste Zeit verbrachten die Kartäuser in Einzelzellen, um sich der Askese und der Kontemplation zu widmen. Der auf Zeit gewählte Prior hatte die innere Leitung und die Vertretung des Klosters nach außen hin. Jedes Jahr hatte er auf dem Generalkapitel um seine Demission zu bitten, da das Amt als Bürde und die Rückkehr in die Einsamkeit und Stille als Barmherzigkeit betrachtet wurde. Stellvertreter des Priors war der Vikar, der sich als Seelsorger seiner ihn aufsuchenden Brüder betätigte. Die Verwaltung und die Sorge für weltliche Angelegenheiten sowie um kranke Mitbrüder kümmerte sich der Prokurator, während die Sorge für Bibliothek und Kirche in den Händen des Sakristans lag. Die Bewohner teilten sich in die Patres (Mönche) und Fratres (Laienbrüder), Redditen (Priester mit leichterer Lebensweise und der Erlaubnis, das Kloster zu verlassen) und Praebendarien (Mitglieder auf Zeit). Die Angliederung weiblicher Gemeinschaften erfolgte erst seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Im Spätmittelalter wurden zahlreiche städtische Kartausen gegründet, die sich zu Orten der Gelehrsamkeit entwickelten. Die Erfurter Kartause (Grundsteinlegung 1372), die in der Besatzungszeit große materielle Verluste erlitt (so ARNOLDI, fol. 109r-120), ging nach dem Prager Frieden am 1.10.1635 wieder in den Besitz der Mönche über. Die wertvolle Bibliothek, die nach Aussage des Abts Johannes Arnoldi, fol. 114r, über 3.500 Bände umfasste und von der Besatzungsmacht sowie Erfurter Bürgern ausgeplündert wurde, bis 1610 in der Sakristei, dann im Augustiner-Kloster untergebracht, wurde 1635 wieder zurückgebracht. Nach der Säkularisation wurde sie durch Napoleon der Erfurter Universitätsbibliothek übereignet. Vgl. allgem. KURT, Kartause, Bd. 1 | 10v, 12r, 20v, 21v, 24r, 26v, 28v, 29r, 29v, 30r, 30r, 32v, 32v, 33r, 33v, 33v, 33v, 33v, 43r, 45v, 48v, 51r, 51r, 51v, 55v, 56r, 56r, 56r, 56r, 57v, 58r, 60v, 60v, 74r, 108v |
Katze | GRIMM, Deutsches Wörterbuch 11Sp. 280: "ein schweres belagerungsgeschütz katze, feuerkatze hiesz, ein kammerstück, grosze steinkugeln daraus zu werfen, wie ein mörser". Mörser = Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser), Kaliber 5-15 Zoll. | 88r |
Kinderlehre | Katechismusunterricht; Religionsunterricht für Kinder vor und nach ihrer Einsegnung durch den Geistlichen, auch "Christenlehre" genannt. | 82v, 82v |
Kirchner | Küster, Messner. Der Domküster war anfangs für die Erhaltung der Domkirche und des Kirchenschatzes [= supellex ( )] zuständig. Teilweise war es ein Ehrenamt, das manchmal mit dem Amt des Seniors ( ) verbunden war. | 41v, 41v, 41v, 42r, 52v, 66r, 67r |
Kontribution, Contribution | Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes Personal zumeist unter Androhung militärischer Gewalt eingetrieben, den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. | 12r, 12r, 12r, 12v, 14r, 14r, 14r, 14v, 14v, 14v, 15v, 15v, 20r, 20r, 20v, 20v, 20v, 21r, 21v, 21v, 21v, 22r, 23v, 23v, 24v, 24v, 25v, 25v, 25v, 25v, 26r, 26r, 26v, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 27v, 28r, 28r, 28r, 28r, 28r, 29r, 29v, 29v, 32r, 32r, 36r, 36r, 36r, 37r, 37r, 47r, 55v, 55v |
Konvent | Ein Konvent ist eine Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens. | 56v, 57r, 57v |
Konventikel | Konventikel ist die Zusammenkunft, der Versammlungsort von Geistlichen. | 10r |
Kram | urspünglich kleinere Marktbude, Kramstand; Kleinhandel, Kleinzeug | 8v |
Kramer | Gewerbetreibender, der, im Unterschied zum Handwerker, Waren nicht im Auftrag, sondern auf eignes Risiko produzierte oder aufkaufte, um diese auf dem Markt oder auch in einem eigenen Laden zu verkaufen. | 8v |
Kriegsleuffte | Kriegsverlauf | 78r |
Kriegspressuren | Kriegsbeschwerungen, Kriegslasten | 78v |
Kriegsrat | landesherrlicher Beauftragter oder Beauftragter der jeweiligen Besatzungsmacht für alle militärischen Angelegenheiten | 9v, 9v, 19r, 37r, 38r |
Kriegstribulantia | Kriegdrangsale: Sammelbegriff für Kriegsgreuel und Kriegsverbrechen aller Art. | 99v |
Kroaten | Kroaten (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte. Mit der (älteren) Bezeichnung "Crabaten" (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten, mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von "Freireutern" verübt wurden. "Freireuter" waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser "Streifparteyen" und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei "Freireutern" um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese "Freireuter" stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war "Kroaten" ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. | 91r, 91r |
Küchenmeister | I. Der Küchenmeister war der oberste Wirtschaftsbeamte des Mainzer Hofes, die spätere Bezeichnung für das Amt des kurmainzischen Vizedoms; II. Hofamt neben oder mit dem Haushofmeister; Mitglied des Hofstaats hochadliger Generäle | 11v, 11v, 15r |
Kundschafter | Spion. Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen und Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden von Nasen und Ohren. | 21v |
Kurfürst | lat. "princeps elector imperii", seit dem 13. Jahrhundert Wähler des Königs, festgelegt seit 1356 in der Goldenen Bulle. Da man seit dem Tod Friedrichs II. zu "springenden Wahlen" übergegangen war, war fast jeder Reichsfürst ein möglicher Thronkandidat, der sich die Wahl durch Zugeständnisse an die Kurfürsten erkaufen musste, die in Wahlkapitulationen festgehalten wurden. Der Mainzer hatte spätestens vier Monate nach dem Tode des Herrschers die anderen Kurfürsten zur Wahl des Nachfolgers nach Frankfurt/Main einzuberufen. Der Trierer hatte seine Stimme als Erster abzugeben, die letzte, bei 7 Kurfürsten zum Teil entscheidende Stimme stand dem Mainzer zu. Das Recht, den Gewählten zu krönen, beanspruchte der Mainzer ebenfalls. Die Kurfürsten bildeten einen eigenen Reichsstand. Als Kurfürst war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst, im Erzbistum dagegen geistliches Oberhaupt. | 41v, 82r, 90r, 98v, 98v, 110v |
laboriren | sich anstrengen, an etwas arbeiten | 22v |
Laicus | im katholischen Kirchenrecht der einfache Gläubige | 79r |
Landschreiber | Der Landschreiber war zuständig für die Rechnungsführung und Schreibgeschäfte. | 20v, 20v, 21v, 21v, 28v, 29v, 42v, 42v |
Landstände | Vertreter gewisser Bevölkerungsgruppen, die zusammen mit dem Landesherren die Herrschaft ausübten: weltliche Adlige (Ritter), geistliche Adlige (Prälaten) und meist Städte, die auf den Landtagen beraten. In der frühen Neuzeit verlieren sie ihre Mitwirkungsrechte zum Teil an den Landesherren. | 28r, 92r |
Legat | Gesandter; diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten, dem ortsansässigen ständigen Vertreter. | 11v, 13r, 48r, 55r, 55r, 55r, 55r, 55r, 55r, 55r, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 56r, 56r, 56r, 56r, 56r, 58r, 58r, 58r, 58r, 58v, 61r, 61r, 61r, 61r, 61v, 61v, 62r, 73r |
Lehnung, Löhnung | Alle zehn Tage war die Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfd. Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfg.). | 91r, 91r |
Leibcompagnie | (Compagnie-Colonelle) Compagnie des Obersten eines Regiments, kommandiert vom Capitaine-Lieutenant | 87r |
Leibmedicus | In der hohen Generalität hielt man sich zumeist einen eigenen universitär ausgebildeten und gut dotierten Arzt oder ließ einen Spezialisten aus der nächsten Stadt holen, während einige Generäle wie z. B. Gallas oder auch ReichskanzlerOxenstierna auf die handwerkliche Geschicklichkeit von Barbieren vertrauten. Der leitende Arzt bei der Feldapotheke verdiente 269 fl. monatlich, während zum Beispiel studierte "Pestärzte" etwa 150 Rt. pro Jahr erhielten. | 96v |
liberiren | befreien | 108r |
Licentiat | Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben; Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor. | 8r, 8r, 9v, 9v, 11r, 11r, 11v, 13r, 90v, 95r, 96v |
Lieutenant, Leutnant | Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Lieutenant den unmittelbarsten Kontakt zur Compagnie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl. | 32r, 44r, 92r |
Liga, Katholische | Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Maximilian I. von Bayern zusammen mit den spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden von 1635 beteiligt, danach erfolgte die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmee. | 8r, 80v |
limitiren | beschränken, vermindern | 64v, 80v |
Litania | Wechselgesang, Bittgebet | 101r |
Logement | Wohnung, Quartier | 95r, 96v |
Logik | Der Unterricht in Logik umfasste Metaphysik und Mathematik und erfolgte in der 6. Klasse. | 17v |
logiren | einquartieren, unterbringen. Die Einquartierung von Soldaten wurde meist über Billette geregelt: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten (Billettherrn) ausgestellte Einquartierungszettel, die genau festhielten, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherren, Apotheker, Ärzte, Gastwirte. | 8v, 9v, 9v, 11r, 21r, 25r, 42v, 87r, 90v |
Losament | Wohnung, Unterkunft; Behausung | 88v |
Lunte | mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt | 60r |
lustruren | besichtigen, mustern, prüfen | 83r |
Magister | Akademischer Abschlussgrad der Artistenfakultät, der dem promovierten Magister die Lehrbefähigung zuerkannte. Bei Happe sowohl zur Bezeichnung von Lehrern wie Geistlichen verwandt. | 12r, 19v, 20r, 20v, 20v, 20v, 20v, 21r, 22r, 22v, 22v, 26v, 27r, 29v, 30v, 30v, 30v, 39r, 39r, 40r, 41r, 41r, 41v, 42v, 43r, 44r, 44r, 44v, 44v, 44v, 44v, 44v, 44v, 45v, 49r, 51r, 51v, 52r, 52r, 52v, 52v, 53r, 53v, 54r, 57r, 59r, 61v, 62v, 63r, 65r, 66v, 68v, 69r, 69v, 70r, 70r, 81v, 81v, 81v, 81v, 88r, 88r, 88v, 88v, 106r, 107r, 107r |
Magistrat | Das ausführende gewählte Kollegialorgan der Stadt, wird von Marx synonym mit Rat verwandt. | 8v, 9r, 9v, 10v, 10v, 15v, 17r, 19v, 20v, 24v, 25r, 25r, 26r, 26r, 26r, 26v, 26v, 39r, 69v, 78v, 78v, 93r, 93r, 95r, 95v, 96r, 96r, 96r, 96r, 106v |
Magnificus Rector, Magnificus, Magnificentz, Magnificus Rector Academiae | aus dem Kreis der Professoren auf eine bestimmte Zeit gewählter Repräsentant der Universität, Amtsbezeichnung Rector Magnificus | 44v, 44v, 63v, 64r, 64r, 64r, 64r, 64v, 65r, 65r, 65v, 65v, 65v, 65v, 65v, 65v, 65v, 69r, 69r, 69r, 69v, 69v, 87v, 87v, 89v, 91v, 105r, 110r |
Mainzische Dorfschaften ('Küchendörfer') | Die "Küchendörfer" gehörten zum sogenannten Tafelgut des Erzbischofs von Mainz. Ihre Einrichtung geht angeblich auf Bonifatius zurück. Sie dienten der Vorsorgung der Beamten des Erzstifts Mainz und der im Mainzer Hof residierenden kurfürstlichen Verwaltung. Ein Teil der Küchendörfer lieferte statt Naturalien Geld zur Sicherstellung der Versorgung der Beamten. Dazu gehörten Hochheim und Melchendorf, die dafür steuerfrei Bier brauen oder zollfrei mit den umliegenden Städten Handel treiben durften. Dittelstedt, Daberstedt, Witterda und dessen jüngerer Ableger Friedrichsdorf waren ebenfalls Küchendörfer, weiter werden Bechstadt-Wagd, Ilversgehofen und Bindersleben dazu gerechnet. | 52r, 56v |
Major | Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obrist-Lieutenants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. | 51r, 51r, 51v |
Malter | 1 Malter = 772,3252 Liter | 20r, 20r |
Mandat | Verfügung, Erlass, Bekanntmachung, Anschlag, Auftrag | 22r |
Marck | Markt | 8v, 8v, 9v, 11r, 30v |
Mark | 1 Mark = 12 Schillinge = 144 Pfennige oder 1 feine Mark = 216 Groschen = 648 Kreuzer | 21r |
Marketender | Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser - in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ auch Zivilisten oder Amtsträger häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender | 87r |
Medietät | Hälfte | 42v |
Merita | Verdienste | 53r |
meritiren | verdienen | 77r |
migriren | wandern, ausziehen | 71r, 74v, 78r, 78r |
Ministerium Ecclesiasticum | Geistliches Ministerium, geistliches Generalgericht für Thüringen für alle thüringischen Archidiakonate (Strafgerichtsbarkeit in Glaubensdelikten, kirchliche Disziplin, Ehebruch, Konkubinat etc.), entstanden auf Grund der reformatorischen Kirchenordnungen als Selbstverwaltungskörperschaft der Geistlichkeit und als Gegengewicht zum Kirchenregiment des Rats. Mit dem Senior als dem Vorsitzenden des Geistlichen Ministeriums sorgte das Ministerium dafür, dass die Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Geistlichkeit gewahrt blieben. Es sorgte auch für eine geregelte Ausbildung und Anstellung der Geistlichen und deren Weiterbildung. | 34v-35r |
ministri | Amtsträger, Diener | 9r |
Mitbeschriebene | im Sinne von "conscribere", Miteinberufene bzw. "Confoederati" | 10v |
Mobilia | Fahrhabe, Gesamtheit aller beweglichen Güter (im Gegensatz zu den "Immobilia") | 26v |
Molestion | Belästigung | 23v |
molestiren | belästigen, beschweren | 37r |
Monstranz [Ostensorium] | Im 14. Jahrhundert aufgekommenes Gefäß zur Aufnahme und zum Zeigen der geweihten Hostie | 12v, 94r |
Montagen | Montierung: die Ausrüstung eines Reiters oder die von Einwohnern auch verlangte Neuausrüstung eines Reiters, vgl. JORDAN, Chronik der Stadt MühlhausenS. 66 über die LeibkompanieWilhelms IV. von Sachsen-Weimar: "haben die geringsten von ihren Wirthen erpreßt Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc." | 91r |
Motivum | Beweggrund | 73v, 75r, 76r, 77v, 77v, 89r, 103v, 103v, 104r, 104r |
moviren | in Bewegung setzen; zur Sprache bringen | 42v |
Muskete | Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN/ SCHILLING Bd. 1S. 89). Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch gewesen sein, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen die Geschosse auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 544 ff. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 - 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch IsolanosKroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. | 70r |
Musketier | Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr - Kurzsäbel oder Degen - und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. | 19v, 33r, 45v, 51r, 60r, 60v, 63v |
Mutuum | nach Römischem Recht ein Haftungsgeschäft des auf Tausch gegebenen Darlehens. Zinsen müssen meist besonders vereinbart werden. | 15v, 17r, 19v, 20v |
Nagelschmied | Schmied, der auf die Herstellung von Nägeln spezialisiert war. | 45v |
Neunpredigt | Hauptpredigt der Protestanten, gehalten 1530-1732 mit zeitweiligen Unterbrechungen in der Predigerkirche (Ratskirche), der protestantischen Hauptkirche in Erfurt. | 39r, 39v, 40r, 41v, 53v, 54r, 54r, 74r |
Notarius | Urkundner, kein ausschließlicher Beruf, d. h. zum Teil als Nebentätigkeit ausgeübt | 21v, 34v-35r, 37r, 40v, 40v, 41r, 52r, 54v, 59v, 60r, 61r, 61r, 61v, 62r, 62r, 62v, 67v, 68r, 69r, 89r, 96v, 106r, 106r, 106v, 106v, 106v, 106v, 107r, 107r, 107r, 107r, 107r, 107r, 107v, 107v |
Notdurft | Bedarf; Lebensunterhalt (Eigenbedarf und Verkauf); Bedürftigkeit | 27r, 27v |
Ober(st)vierherr | Oberster der Vierherren, stand ranggleich neben dem Oberratsmeister, seit 1616 mit 300 Gulden Jahresgehalt besoldet. | 74v, 76v |
Oberaufseher | Kursächsisches Amt, das die Funktionen eines Oberamtmanns und Commissarius vereinte. | 95r, 96r, 96v, 97r, 97v, 97v, 108r, 108r, 108r, 108r, 108v |
Oberherr | I. hier: der das Dominat ausübt; in SCHOTT (Hg.), Eike von RepgowS. 231 f. der "Lehnsherr"; II. auch Bezeichnung für die Ratsmeister in Erfurt | 41r |
Oberster | Hier gemeint: Ober(st)ratsmeister = Oberster der Ratsmeister, Stadtoberhaupt für jeweils ein Jahr. | 67r, 74v |
obligation | Verbindlichkeit, Bürgerschaft, Verpflichtung, Schuldverhältnis | 32v, 73v, 82v |
obligiren | bürgen, verpflichten | 32v, 32v, 65v, 91v |
Obrist (Oberratsmeister) | offizielle Anrede für Ober(st)ratsmeister = Oberster der Ratsmeister, Stadtoberhaupt für jeweils ein Jahr, seit 1616 mit 300 Gulden Jahresgehalt besoldet. | 50r, 50r, 52r, 54r, 58v, 67v, 76v |
Obrist | Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, "Bandenführer unter besonderem Rechtstitel" (ROECK, Als wollt die Welt265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen - die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ - und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde häufig der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen "Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische 'Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein, Holz, Fleisch oder Getreide. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. | 8r, 8r, 9v, 11r, 11r, 11r, 11r, 15r, 26v, 32v, 45v, 87r, 90v |
Obrist-Lieutenant | Der Obrist-Lieutenant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblag ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte auch die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantworung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. | 19v, 34v-35r, 55v |
Obrist-Wachtmeister | Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obrist-Lieutenants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. | 34v-35r |
observiren | beobachten, einhalten | 18v |
obsigniren | versiegeln | 48v |
obspecificirte | oben aufgeführte | 52r, 61r, 76v, 81v |
Obstacula | Einwände, Hindernisse | 102r |
occupation | Beschäftigung | 29r |
occupiren | beschäftigen, in Anspruch nehmen | 15r |
occupiren | einnehmen, besetzen; von lat. occupatio = Aneignung einer herrenlosen Sache | 26v, 29r, 29r, 29r, 29r, 29v, 44r, 62r, 74r |
offendiren | beleidigen | 56r |
offeriren | anbieten, antragen | 12r, 17r |
offerirung | Angebot | 73v |
officialis | Amtsträger, Sekretär, Kammerdiener | 23v, 26v, 29r, 89r, 99v, 100r, 100r, 100v, 102v, 106r |
Officianten | Andere Bezeichnung für Offizial: Name der von Bischöfen angestellten Beamten, die etwa seit 1300 die Jurisdiktion des Bischofs in den ihm vorbehaltenen Fällen ausübten und in seiner Abwesenheit die Geschäfte führten. | 34v-35r, 90r |
officiatus | Andere Bezeichnung für Offizial: von Bischöfen angestellte Beamte, die etwa seit 1300 die Jurisdiktion des Bischofs in den ihm vorbehaltenen Fällen ausübten und in seiner Abwesenheit die Geschäfte führten. Vgl. Stiftsamtmann. | 14v, 107r |
officium, -ia | Amtsgeschäft, Pflicht, Amt | 58v, 90r |
ohngemach, ungemach | Störung, Beeinträchtigung | 40v, 54r, 77v, 80r, 81r, 88v |
ohnpraejudicirlich | nicht nachteilig, nicht vorentscheidend | 69v, 103v |
ohnschimpfiret | ungeschmäht | 17r |
opinion | Meinung | 46v, 100v |
opponiren | entgegen, sich widersetzen | 110r |
Oration | Ansprache; feierliche Rede | 42r, 105r |
Ordenspersonen | Sammelbegriff für Ordensangehörige, vgl. Religiosus | 10v, 24v, 31r, 31r, 33r, 33r, 37r, 47r, 77v, 78v, 82v, 86r |
Ordinanz | (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung | 32r, 47v, 95v, 96r |
Ordre | Befehl, Verfügung, Erlass, Weisung, Auftrag | 91v |
pariren | gehorchen | 69r, 102r |
parochianus | Gemeindemitglied | 54v, 66v, 67r, 88v |
Parochus, -i | Pfarrer | 10r, 19r, 19r, 30v, 54v, 56v, 60r, 63v, 64r, 66r, 66v, 66v, 67r, 68r, 68r, 68r, 68r, 68v, 88v, 88v, 89r, 98r, 98r |
Pass | hier: Durchzug, Durchzugsmöglichkeit; auch Erlaubnis zur Durch- und Ausreise (vgl. Passzettel). | 46v |
passiren | durchziehen | 38r, 46v |
Passzettel | offizielle Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Einheit durch deren Kommandeur bzw. Erlaubnis zum Ausreiten oder Verreisen in eigenen Angelegenheiten | 9r, 61v, 64r |
Pastor | lutherischer Geistlicher | 34v-35r, 34v-35r |
Pate | Ursprünglich der den kindlichen Täufling vertretende, neben den Eltern stehende Christ | 42v |
Patene | Gefäß zur Aufnahme des Brots bei Abendmahl- oder Eucharistiefeier | 12v |
Patent, -a | Handschreiben | 25v, 96r |
Pater | Angehöriger eines Ordens, der die Priesterweihen erhalten hat. | 10r, 10r, 10r, 10r, 10r, 10r, 10r, 14r, 18r, 20v, 20v, 21v, 24r, 25r, 26v, 26v, 26v, 26v, 26v, 28r, 28v, 28v, 29v, 29v, 29v, 30r, 30r, 30v, 30v, 31r, 32v, 32v, 33r, 33r, 33r, 33r, 33v, 33v, 33v, 33v, 33v, 42v, 43r, 44r, 44v, 46r, 46r, 46r, 46r, 46r, 46r, 46v, 47r, 47r, 47r, 47v, 47v, 47v, 48r, 48v, 48v, 55r, 55r, 55r, 55r, 55v, 55v, 56r, 56r, 56r, 56r, 61v, 62r, 62v, 62v, 62v, 67r, 68r, 68r, 68r, 81v, 82v, 86r, 96v |
patricius | Stadtadliger mit Ratsfähigkeit | 65r, 66v, 66v, 66v, 66v |
Patron | Schutzherr, Beschützer, Verteidiger. I. Der Patron war der Inhaber von Pflichten und Rechte an einer Kirche, Kapelle, einem Altar und anderen kirchlichen Einrichtungen. Patronatsherren konnten Geistliche wie Weltliche, Städte, Klöster etc. sein. Der Patronatsherr hatte bei der Besetzung der Pfarrstelle das Präsentationrecht. II. Im weltlichen Bereich war der Patron der Förderer in einem Klientelsystem oder Netzwerk. | 42r, 44v, 73v, 75v |
Pedell | Bote, Diener, Amtsgehilfe einer Universität | 44v, 44v, 44v, 63v, 64r, 65r, 69r, 69r, 69r, 69r, 69v, 69v, 100r, 100r, 110r, 110r |
Perception | Nutznießung | 79r, 79r, 79v, 80v |
Periclitirung | Gefährdung, Erschütterung | 66r |
permission | Erlaubnis, Zulassung | 61v |
permittiren | erlauben, zulassen | 106r |
Pest | Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die "zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche" gehörte, ULBRICHT (Hg.), Die leidige SeucheS. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von Happe [I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Vrsprung aber der PestilentzS. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als "leichte" Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. Marx starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelbau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Somme und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. Marx' Angaben lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwekrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, BegebenheitenS. 42 festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Die leidige SeucheS. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. | 90v |
Petit(um) | Ersuchen; Bittgesuch an eine amtliche Stelle | 30r, 39r, 52v, 104r |
Pfarverwandte | Pfarreizugehörige | 66r, 68r |
Pflege | Gerichts- oder Verwaltungsbezirk (Landgericht), an dessen Spitze der Pfleger stand. | 46r |
pitschieren | versiegeln | 48v, 49r, 93v, 94r |
Pitzschafft | Petschaft, Handstempel zum Siegeln oder Siegelring; auch das Siegel und der Siegelabdruck | 34v-35r, 37r |
plündern, Plündern, Plünderung | I. plündern bzw. Plünderung wurde trotz der gegenteiligen Gebote in den Kriegsartikeln als das "legitime" Recht eines Soldaten betrachtet. Sie wurden auch nach der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit offiziell zur Plünderung freigegeben wurden, praktiziert. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass "man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. [...] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen". DIETERICH, D. Konrad Dieterich, 6, 19. II. geschah zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern von Flücjhtlingen bereicherte. | 14r, 29r, 29v, 91r, 92r |
ponderiren | erwägen, überlegen | 72r |
Possess, Possession | Nach dem Römischen Recht die tatsächliche Gewalt über eine Sache: Besitz(tümer), Besitzungen; Besitzrecht | 18v, 32r, 45v, 50v, 53r, 53v, 53v, 54r, 54v, 56r, 77v, 78r, 78v, 81v, 82v |
Posterität | die Nachkommen | 39v |
postponiren | hintansetzen | 82v |
Präbende | Zuteilung von Mitteln aus gemeinsamen Haushalt zum Lebensunterhalt eines Geistlichen durch den Bischof. Daraus entsteht die Pfründe, das Recht auf Geld- und/oder Naturalleistungen aus bestimmten Kirchengütern | 79r, 79v, 80v |
Practica, Practicen | Umtriebe, Betätigungen, Intrigen, Anschläge, Ränke, unerlaubte Kunstgriffe, Kniffe, Hinterlist, Betrug, Verschwörung | 10v, 71r, 71v, 72v, 77r, 80r, 81r |
Prädicant | evangelischer Prediger | 46r, 70r |
praecaviren | vorzubeugen | 78r |
praeceptor | Hauslehrer; Erzieher (bei Kindern); Lateinschullehrer | 47r |
praejudicirlich | nachteilig, vorentscheidend | 57r, 104r |
praejuditz | Beeinträchtigung, Nachteil; Vorentscheidung, Vorurteil | 49r |
praepositus | Vorsteher | 29v, 56v |
praesent | Geschenk | 109r |
praestiren, prestiren | leisten, entrichten, für jemanden, etwas einstehen, eintreten | 21v, 42r, 61v, 62v, 62v, 64v, 71r, 75r, 77r |
praestiren | leisten, entrichten | 95r |
praestirung | Bezahlung, Leistung | 15r |
Prager Frieden | Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. Religionsedikt); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. | 94v, 95r, 95r, 95r, 95r, 95v, 95v, 95v, 95v, 96v, 96v, 97r, 97r, 97v, 97v, 98r, 98r, 98v, 98v, 98v, 98v, 99v, 100r, 101r, 102r, 102v, 103v, 104r, 106r, 106v, 107r, 107v, 107v, 108r, 108v, 109r, 109r, 109r, 110r, 110v, 110v |
Prälat | Prälaten (auch Dignitäre) genannt, waren Mitglieder des Domkapitels, die durch ihren Rang und ihre Funktion hervortraten. Dazu gehörten der Probst, der Dekan, der Custos, der Scholaster und der Cantor. Ihre Wahl erfolgte ursprünglich durch das Domkapitel; sie besaßen mehr Rechte und bezogen höhere Einkünfte als die anderen Capitulare. Prälaten zählten zu den Kur- und Reichsfürsten, in den Ländern zu den Landständen. | 10r, 10r, 14r, 14r, 15r, 21v, 25r, 26v, 39v, 40r, 46r, 46r, 46r, 48r, 48v, 56r, 56v, 56v, 57r, 57r, 57r, 57v, 58r, 58r, 58r, 58r, 58v |
Prämonstratenser | Der Prämonstratenser-Orden, abgeleitet von dem Gründungsort Prémontré, wurde 1120 von Norbert von Xanten begründet. Der Orden hatte regulierte Kanoniker und Laienbrüder, ihre Ordensregel ähnelt der Augustiner-Regel. Ab 1129 hat der Orden von Magdeburg aus viel für die Christianisierung und Kultivierung der Letten, Wenden und Preußen geleistet. Zu der ursprünglichen Aufgabe des klösterlichen Lebens war bereits im Mittelalter die geistliche Seelsorge getreten. Die einzelnen Abteien sind zu Zikarien (entsprechend den Provinzen anderer Orden) zusammengefasst. | 70r |
Präsentation | Der Patronatsherr hatte bei der Besetzung der Pfarrstelle das Präsentationrecht: Er durfte die drei Kandidaten vorschlagen, die die Gastpredigten hielten und sich der Gemeinde zur Wahl stellten. | 68v |
prebentirt | mit Präbenden ausgestattet | 79v, 82v |
Predigtstuhl | Sitz oder Stand für den Prediger, Kanzel | 41r, 87v |
pressen | beschweren, belasten, bedrücken; angreifen | 17r, 55v, 55v |
Pressuren | Beschwernisse, Bedrückungen; Kriegslasten | 17r, 22v, 46v, 93v |
Principal | Vorgesetzter | 96r |
Prior | Stellvertreter des Abts oder Propstes, der vom Abt bzw. Propst bestimmt wird. In großen Klostergemeinschaften wird der Prior zum Teil vom Subprior vom Abt bzw. Propst bestimmt und untersteht dessen Weisungsbefugnis. Prior und Subprior haben ihrerseits Weisungsrecht gegenüber den Brüdern. Bei den Dominikanern, den Augustiner-Eremiten und den Karmeliten wird jeder Klostervorsteher als Prior bezeichnet. | 12r, 12r, 14r, 21v, 28r, 31r, 33v, 42v, 46r, 48v, 55r, 55r, 55r, 55v, 56r, 56r, 57v, 61v, 62r, 62v, 63r, 67r, 68r, 68r, 68r |
Priorin | nach katholischem Kirchenrecht bei den Benediktinerinnen und den verwandten Orden die Stellvertreterin der Äbtissin in Abteien oder die Vorsteherin eines Filialklosters | 99r, 99r, 99r, 99r |
Privileg | Vorrecht, Sonderrecht | 10v, 26r, 37r, 65v, 95r, 95r |
procediren | verfahren, vorgehen | 53r, 62r |
Process | Vorgang, Auseinandersetzung, Verfahren | 66r, 66r |
Processionen | I. Feierlicher Ein- und Auszug der Geistlichkeit und des Kirchenvolks zum Gottesdienst, innerhalb der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums und der Kommunion, II. Prozessionen zu Wallfahrtsorten, zur Steigerung der Feierlichkeiten zu Ostern und am Jahresende III. die Theophorische (Eucharistische) Prozession, bei der das Allerheiligste mitgeführt wird, z. B. an Fronleichnam oder Palmsonntag. | 39v, 94r |
Professus | Mönch, der das Gelübde abgelegt hat | 30v |
programma | Ankündigung, Bekanntmachung | 91v |
promission | Zusage, Versprechen | 106v |
promittiren | zusagen, versprechen | 65v, 78v, 95r, 106v |
promotor | Förderer | 75v, 82r |
Promotorialschreiben | Schreiben mit Zusage von Geschenken, Zuwendungen zur Förderung eines Anliegens, von "promotoriales" = Geschenke, Zuwendungen zur Förderung eines Anliegens | 12r |
promoviren | befördern | 33v, 58r, 77r, 87v, 89v |
proponiren | vortragen | 12r, 20v, 21v, 24r, 25v, 26v, 49r, 50r, 52v, 54v, 67r, 78r, 102r, 103r, 103v, 106r, 107r, 107r |
Proposition | Vortrag, Vorschlag, Angebot, Antrag | 12r, 20v, 26v, 46v, 50r, 50r, 52v, 53v, 53v, 54v, 64v, 64v, 75r, 76r |
Propst (Probst) | I. zumeist gewählter Vorstand des Domkapitels, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern gehört. II. Leiter des Chorherrnstifts, der das Kapitalvermögen verwaltet. III. der dem Abt folgende Vorgesetzte, bei einigen Orden der Vorsteher eines Klosters, der dann den Rang eines Prälaten einnimmt und gleich nach dem Bischof kommt. Er wird von einem Bischof geweiht. Es handelt sich dabei um die Abtsweihe, denn ein regulierter Propst fungiert als solcher. | 12r, 20v, 21v, 108r |
prosequiren | verfolgen, anstreben; fortsetzen, weiterführen | 68v |
prosperität | Wohlergehen | 77r |
protection | Schutz | 25r, 37r, 72v, 73r, 73v, 75v, 75v, 76v, 76v, 79r, 79r, 79v, 80v, 110v |
protegiren | schützen | 39v, 69r |
Protocoll | Niederschrift | 96v, 106r |
Proventus | Vorräte, Ertrag | 14v, 20r, 27v, 28r, 42v, 56v, 60v, 90r, 96r, 98r, 105r, 108v |
Proviantmeister | Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, die Fouriere und die Marketender. | 92r |
Publication | Veröffentlichung | 98r |
publiciren | veröffentlichen, verkünden | 40v, 41v, 97v, 97v, 98r, 98v, 110v |
Purim | jüdisches Fest am 14. Adar (Febr./März) zur Erinnerung der Errettung der persischen Juden durch Esther und Mardochai. Wallenberger predigte bezeichnenderweise über das Buch Esther 9: "Im zwölften Monat, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tage, als des Königs Wort und Gesetz ausgeführt werden sollte, eben an diesem Tage, da die Feinde der Juden hofften, sie zu überwältigen, und sich's wandte, daß nun die Juden ihre Feinde überwältigen sollten, da versammelten sich die Juden in ihren Städten in allen Ländern des Königs Ahasveros, um Hand anzulegen an die, die ihnen übelwollten". | 41v |
Quartiermeister | Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Compagnie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. | 34v-35r |
Quitentzen | Quittungen | 15v, 20r, 20v, 21v, 22r, 22r, 28v |
quitiren | verlassen | 28v, 93r, 103r |
Ranzion, Ranzionierung | Lösegeld | 36r |
Rat | Der Rat Erfurts, auch Senat genannt, war bis 1660 fünffach besetzt. Eine Besetzung regierte ein Jahr, um dann von der zweiten abgelöst wurde, bis sie nach fünf Jahren wieder die Geschäfte übernahm. Bewährte Ratsherren wurden schon eher wieder in den "Sitzenden Rat" berufen, um politische Verhandlungen zu führen. Die Stadt wurde von 150 Bürgern beherrscht, aus deren Reihen alle 5 Jahre der "Sitzende Rat" hervorging. Der Rat bestand aus vier Ratsmeistern, 13 Ratsherren, den 7 Vertretern der Handwerker, den "Vierherren" und den Unterkämmerern. Ab 1616 erhielten die sogenannten Obristen und Obervierherrn ca. 300 Gulden Jahresgehalt. Vgl. Magistrat | 8r, 8v, 8v, 9r, 9r, 9r, 10v, 10v, 15r, 15r, 17r, 17r, 26r, 26v, 27r, 27r, 27r, 27r, 28r, 28r, 33r, 33r, 33r, 39r, 39r, 39r, 39v, 39v, 39v, 39v, 39v, 40r, 40r, 40r, 40v, 40v, 41r, 42r, 44r, 44r, 44v, 45v, 47v, 47v, 47v, 47v, 47v, 48r, 48r, 48v, 48v, 48v, 48v, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 49r, 50r, 50v, 50v, 50v, 51v, 51v, 51v, 51v, 52r, 52r, 52r, 52v, 52v, 52v, 52v, 52v, 53r, 53r, 53r, 53v, 53v, 53v, 53v, 54r, 54r, 54r, 54v, 54v, 54v, 56r, 56r, 56v, 56v, 56v, 57r, 57r, 57r, 57v, 57v, 58r, 58v, 58v, 58v, 59r, 59v, 59v, 61v, 61v, 62r, 62r, 62v, 63r, 63v, 63v, 64r, 64r, 64v, 64v, 65v, 66r, 66r, 66r, 67r, 67r, 67r, 67r, 67v, 67v, 68r, 68r, 68r, 69v, 70r, 70r, 70r, 70r, 70r, 71r, 71r, 71v, 71v, 71v, 72r, 72r, 72v, 72v, 72v, 73r, 73v, 74r, 74r, 74r, 74v, 74v, 74v, 75r, 75r, 75r, 75r, 75v, 76r, 76v, 76v, 77r, 77v, 77v, 77v, 78r, 78r, 79r, 79r, 79v, 79v, 79v, 80r, 80r, 80r, 80v, 81r, 81r, 81r, 81r, 87v, 88v, 88v, 88v, 88v, 89r, 89r, 89r, 89r, 89r, 89r, 89r, 90v, 92r, 93v, 94v, 94v, 95r, 95r, 95v, 95v, 95v, 96v, 97v, 97v, 97v, 97v, 99v, 100r, 100r, 101r, 102r, 102v, 102v, 102v, 102v, 102v, 103r, 103r, 104r, 104r, 104r, 104r, 104v, 105r, 105r, 105v, 105v, 106r, 106r, 106r, 106r, 106r, 106v, 106v, 107r, 107r, 107r, 107r, 107v, 107v, 107v, 108r, 108r, 108v, 108v, 109r, 109r, 109r, 110r, 110r, 110r, 110v |
Rat | landesherrlicher bzw. bischöflicher Amtsträger | 9r, 42r, 94v, 102v |
Ratsactuarius | Notar, Urkundner des Rats | 59r, 59v |
Ratsdiener | Ratsbediensteter, auch Achtknecht | 49r, 71r, 87r |
Ratsherr (Ratsverwandter) | Die Amtszeit eines Erfurter Ratsherrn dauerte ein Jahr, die Wiederwahl war im fünften Jahr vorgesehen, angesehene Bürger wurden aber eher wiedergewählt. Ab 1510 wählten auch die Handwerke ihre Ratsherren. | 30v, 54r, 106r |
Ratsmeister | Die vier/fünf Ratsmeister bildeten die Führungsspitze Erfurts: Ober(st)ratsmeister, 2. Ratsmeister (Schloßherr, zusammen mit dem 2. Vierherrn), 3. Ratsherr (Oberbauherr, zusammen mit dem 3. Vierherrn), 4. Ratsmeister. | 95v |
Ratsverordneter, Ratsabgeordneter | Beauftragter des Rats | 60r, 106r, 106v, 107r, 107v |
Ratsverwandter | Ratsherr | 45v |
Recognition | Bestätigung, Anerkennung, Erstattung | 103v, 103v, 103v, 103v, 104r, 104r, 104r, 104v, 105r, 105r, 105r, 105r, 105v, 105v, 106r, 106r, 106r, 106v, 106v, 108r, 108r |
Rector | Leiter, Lehrer einer Schule. | 69r, 69r |
recuperiren | wiedererwerben, zurückerobern | 100r |
recusiren | ablehnen, verweigern, sich entschuldigen | 15r, 69r, 93r, 93r |
referiren | berichten, vortragen | 12v, 15r, 19v, 21v, 25v, 36r, 36r, 39r, 40v, 46v, 50r, 50r, 52r, 52v, 54r, 54v, 55r, 64v, 69v, 69v, 74v, 89v, 104r |
reficiren | ersetzen | 41v, 41v |
Regiment | Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100 Mann, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440 Mann, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200) Mann, zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen ein Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, ein Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, GallasS. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Lieutenant geführt. | 32r, 91r, 93r, 93r, 95v |
Register, Registra | Verzeichnisse, Rechnungsbücher | 11r, 14v, 14v, 42v, 42v, 45v, 48r, 48v, 48v, 48v, 48v, 48v, 49r, 49r, 49r, 49r, 49v, 50r, 97v, 97v, 103v, 104r, 108r, 108r, 108r |
Regula, Regulae | Vorschriften, Verabredungen, Abreden | 18v, 18v, 18v, 18v, 18v, 18v, 18v, 19r, 19r |
Reichscantzler | Reichskanzler, Führer der schwedischen (Vormundschafts-)Regierung bzw. Leiter der Reichskanzlei, im Prinzip Außen- und Innenminister zugleich; zudem bevollmächtigter Legat Schwedens auf Reichsboden und Befehlshaber der dortigen Truppen sowie Direktor des "Heilbronner Bundes". | 21r, 24v, 25r, 48r, 48v, 49v, 49v, 49v, 49v, 57v, 58r, 61v, 62r, 67v, 74v, 87r, 87r, 87v, 90r, 95v, 95v, 96r |
Reichskreis, Fränkischer | Der seit 1500 existierende Reichskreis wurde von Bamberg und Kulmbach/Ansbach geführt und hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim und Hochstift Würzburg. | 90r |
Reichskreis, Niedersächsischer | Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis. | 90r |
Reichskreis, Oberrheinischer | Der 1500 errichtete Oberrheinische Reichskreis erstreckte sich ersprünglich von Savoyen bis Hessen-Kassel, war aber durchsetzt vom Österreichischen Reichskreis und den rheinischen Kurfürstentümern. Vgl. Reichskreis | 90r |
Reichskreis, Obersächsischer | Der seit 1512 existierende Obersächsische Reichskreis wurde von den Markgrafen von Brandenburg und den Herzögen von Sachsen geführt. Er wurde gebildet aus Sachsen, Brandenburg, Pommern, Cammin, Anhalt, den Abteien Quedlinburg, Gernrode und Walkenried, den Fürstentümern Querfurt und Schwarzburg, den Grafschaften Mansfeld, Stolberg und Wernigerode, Barby, Hohnstein mit Lohra und Klettenberg, Hatzfeld, Reuß und Schönberg. Vgl. Reichskreis. | 90r, 92r |
Reichskreis, Schwäbischer | Der seit 1521 existierende Schwäbische Reichskreis wurde vom Bischof von Konstanz und dem Herzog von Württemberg geführt und umfasste das Gebiet zwischen Rhein, Lech, Wörnitz, Philippsburg-Wimpfen-Dinkelsbühl. Vgl. Reichskreis | 90r |
Reichsrat | I. Angehöriger des Reichsrats, der aus den Vertretern der wenigen großen adeligen Familien bestand, der dem König beraten und gleichzeitig Vermittler zwischen König und Volk sein sollte, im Prinzip ein autokratisches System mit libertären Zügen. Der Rat bestand - als die Bischöfe im Zuge der Reformation ausgeschieden waren – aus zwölf Adligen, die jedoch kein Ministeramt inne hatten, sondern dem Reich verantwortlich waren und auf Lebenszeit darüber wachten, dass König und Untertanen ihre Pflichten erfüllten, was sich auch in der Formel äußerte, der König habe "mit dem Rat des Rates" das Land zu regieren. II. Teilweise wurden im Reich aber auch Kriegsräte wie z. B. Erskein fälschlicher Weise als Reichsräte apostrophiert. | 25r, 83r, 83r |
Reichsstände | das auf den Reichstagen vertretene Kollegium aus Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädten, hier die mit Schweden verbündeten Reichsstände, vgl. Confoederati, haubtabschiedt, Verbündnuß undt Conjunction | 12r, 90r, 98v, 98v |
Reichsthaler | 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige. | 9r, 11r, 11v, 11v, 12r, 12v, 14v, 14v, 15r, 15v, 15v, 15v, 15v, 15v, 19v, 19v, 19v, 19v, 19v, 19v, 19v, 19v, 20r, 20r, 20r, 20r, 21r, 21r, 21r, 21r, 21r, 21r, 21v, 21v, 21v, 21v, 21v, 21v, 21v, 22r, 22r, 22r, 22r, 22r, 22r, 22r, 22r, 22r, 23v, 23v, 23v, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24r, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 24v, 25v, 25v, 26v, 27r, 27r, 28r, 28r, 28r, 28r, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 29v, 29v, 30r, 30r, 32r, 32r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 40r, 40r, 40r, 40r, 47v, 90v, 92r, 92r |
Reitmeister | Rittmeister, hier: zuständig für die Reitpferde des Feldmarschalls | 91r |
Rektor | Leiter einer rechtlich selbstständigen Ordensniederlassung | 10r, 10r, 12r, 18r, 25r |
Relation | I. Bericht, Meldung II. Auch für Zeitung verwandt. | 40v, 96v |
Relaxation, Relaxirung | Nachlass, Erleichterung | 39r, 96v |
relegiren | der Stadt verweisen, entfernen | 88v |
Religiosus (Ordinis) | Klostergeistlicher | 10r, 28v, 29v, 31r, 32v, 44r, 46r, 46r, 47r, 49v, 56r, 56v, 56v, 58r, 58r, 58r, 58r, 61v, 68r, 70r |
Reliquien | Überreste von Heiligen oder Gegenstände eines Heiligen, Gegenstände, die mit ihm oder seinem Grab in Berührung gekommen sind, als besondere Form der Heiligenverehrung. Die Reliquienverehrung beruhte auf der Vorstellung, dass jeder Teil eines Märtyrerkörpers als der ganze Heilige zu gelten habe. | 78v, 83r, 83r, 87r, 87r, 87r |
Rentschreiber | Sekretär in einer Rentkammer (vgl. Rentmeister) | 102r, 102r, 102v, 103r, 103r, 103r, 103v, 103v, 103v, 105r, 105r, 105r, 105v, 108r |
repassiren | zurückkehren | 38r, 47r |
repetiren | wiederholen | 27r, 62v, 63r, 69v, 79v, 101r, 102r |
repliciren | antworten, entgegnen | 80v, 106v |
Republica | Gemeinwesen | 77r |
reputirlich | ehrenhaft | 95v |
requiriren | verlangen | 106v, 106v, 106v, 107r, 107v |
Resident | Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte. | 24v, 25r, 25r, 25r, 25r, 25r, 25r, 25v, 25v, 25v, 26r, 26r, 26r, 26r, 26r, 26r, 26v, 26v, 26v, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 28r, 28r, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 28v, 29r, 29r, 29r, 29v, 29v, 29v, 29v, 29v, 30r, 30r, 30r, 30r, 30v, 31r, 31r, 31r, 32r, 32r, 32v, 32v, 32v, 32v, 33r, 33r, 33r, 33v, 33v, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36v, 36v, 37r, 38r, 39r, 39r, 39v, 39v, 40r, 40r, 40v, 40v, 40v, 40v, 40v, 40v, 40v, 40v, 41r, 42r, 42v, 42v, 42v, 42v, 42v, 43r, 44r, 44r, 44r, 45r, 45r, 45v, 46r, 46r, 46r, 46v, 46v, 46v, 46v, 46v, 46v, 46v, 47v, 48r, 48r, 48r, 48v, 48v, 48v, 48v, 48v, 48v, 49r, 49r, 49v, 49v, 49v, 49v, 50v, 51v, 52r, 52v, 52v, 53r, 53v, 53v, 54r, 54r, 55v, 59r, 59r, 63v, 70r, 73r, 73v, 74r, 74v, 74v, 75v, 77v, 83r, 92r, 93r, 96r |
Resolution | Entscheidung, Entschließung | 40r, 40r, 40v, 40v, 89r, 96r, 97r, 97v |
resolviren | sich bereit erklären, sich einsetzen; sich dahingehend äußern, zu verstehen geben, den Entschluss kundtun | 64v, 78v |
respondiren | antworten | 53v |
restauriren | wiederherstellen | 104r |
restiren | ausstehen | 28v |
restituiren | abtreten, wiedergeben, zurückerstatten; den konfessionellen Status quo ante eines Territoriums wieder herstellen | 40v, 41v, 41v, 42r, 50v, 56r, 56r, 62v, 67r, 67r, 67r, 67v, 102v, 103r, 104r, 105r, 105v, 105v, 106r, 106v, 108v, 109r, 110v |
Restitution | Rückerstattung, Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Satisfaction); insbesondere die Rückgabe der von den Protestanten nach 1552 eingezogenen (säkularisierten) Kirchengüter, wie sie im Restitutionsedikt vom 6.3.1629 gefordert wurde (vgl. Religionsedikt). | 58r, 96r, 96r, 96v, 97r, 97r, 97v, 97v, 97v, 98r, 98v, 99v, 100v, 101r, 101r, 101r, 101r, 102r, 102v, 102v, 102v, 106r, 106v, 107r, 107v, 107v, 107v, 108r, 109r, 109r, 109r, 110v |
Reversale, Revers | schriftliche Zusage, durch die der Fürst bei Regierungsantritt, bei der Huldigung der Stände oder ähnlichen Gelegenheiten die Rechte, Freiheiten und Privilegien seiner Untertanen garantierte. Auf diese Weise wurde die Wechselseitigkeit der öffentlichen Rechtsverhältnisse zum Ausdruck gebracht. | 10r, 10r, 10r, 10v, 10v, 10v, 11r, 27v, 27v, 56v, 56v, 57r, 58r, 58r, 58r, 58r, 58v, 59r, 59r, 59r, 60v, 61r, 61v, 61v, 61v, 62r, 62v, 63r, 63r, 64v, 64v, 71r, 71r, 74r, 74v, 75r, 76r, 77v, 78r, 79r, 79v, 79v, 80r, 80v, 80v, 80v, 81v, 81v, 82v, 97v, 101r, 102r, 102v, 102v, 102v, 102v, 102v, 103r, 103v, 104r, 104r, 105r, 105v, 105v, 105v, 106r, 106r, 106r, 106v, 106v, 106v, 106v, 107r, 107v, 108r |
revidiren | überprüfen | 69v, 73v |
revocation Predigt | Widerrufspredigt, üblich bei Geistlichen, die den Glauben gewechselt hatten | 90r |
Ritter | Standesbezeichnung, im Wesentlichen mit dem niederen Adel identisch; vgl. Ritterschaft | 90v, 90v |
Rittmeister | (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Cornets (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie. Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Lieutenant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Cornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Corporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. | 42v |
Rotte | (ital. rotta: Aufruhr) in Anlehnung an die biblische Rotte Korah (4. Moses 16, 5) hier eine Bande von Räubern, Aufrührern, Rebellen. | 90r |
rühren | meinen, berühren, anführen, sich beziehen auf | 73r, 73r, 79r, 80v |
Rüstwagen | Plan-, Fracht-, Tross-, Kriegswagen | 30v, 33v |
Sabbathe | Samstag, Sonnabend | 47v, 49v, 61v, 68r |
sacellanus (Altarista), sacellarus | Inhaber eines selbstständigen Beneficiums innerhalb einer Pfarrei, wegen der daraus resultierenden Verpflichtungen ausgenommen vom zuständigen Ordinarius; Kaplan | 61r, 61v, 61v, 62r, 63r, 68v |
Sacellum | kleine Kapelle | 52r, 107r |
Sakristei | Nebenraum von Kirchen zum Aufenthalt von Geistlichen und Kirchendienern bestimmt, zugleich Aufbewahrungsort liturgischer Geräte und Gewänder | 60r, 98r, 98v, 101r, 103v |
Salva Guardia | Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt. | 9v, 10r, 11r, 22v, 23r, 23v |
sceptra | Stäbe, Zepter: Ehrenzeichen der Universität, bei besonderen Feierlichkeiten einer Fakultät dem Rektor vorangetragen. Bei Rektoratswechsel wurden sie feierlich dem Nachfolger überreicht. Die Promovenden legten den Eid auf die Zepter ab. | 70r, 87v |
Schanze | geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung | 33r, 33v, 58v, 58v, 94r, 94v |
schanzen | Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. | 33v, 79r |
Scheffel | 1 alter Scheffel [Sondershäuser Gemäß] = 48, 2702 Liter; 1 Scheffel [Stadilm] = 148,1756 Liter | 15v |
Schießhaden | wohl von Halde = Laube. Es handelte sich um Bretterhütten für die Erfurter Schützengilde. Vgl. auch ANONYMUS, Annaberg, S. 50 (1646): „Zwei große Schießhäuser vor dem Böhmischen Tor den jungen Bürgern zu Leibesübung und Lust, wurden 1507 errichtet. Das eine darinnen Brauch Sommers mit Armbrusten am Sonntag nach der Wand zu schießen, das andere der Büchsenschützen, wo mit glatten Rohren nach der Scheibe geschossen wird. Jährlich am Pfingstdienstag nach Endung des Gottesdienstes wird mit der Armbrust nach einen aufgerichteten hölzernen Vogel geschossen“. Daneben waren die Bretterhütten auf den Wällen Erfurts für die Stadtsoldaten gedacht. Diese Schießhütten wurden wohl auch als "Pesthäuschen" für Pestkranke benutzt. | 93v |
Schildwache | der Posten vor der Wachtstube | 51r |
schimpfiren | verunglimpfen, beleidigen | 40v |
Schlacht bei Breitenfeld | Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. Happes Zahlen liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. | 8r, 39r, 41v |
Schlacht bei Liegnitz | Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634: Die kursächsische Armee unter GeneralleutnantHans Georg von Arnim schlug die Kaiserlichen unter GeneralmajorJohann von Götz und FeldmarschallRudolf von Colloredo: Die Kaiserlichen büßten 40 Fahnen, die gesamte Artillerie und 4000 Tote ein. Auch in dem mittlerweile wieder schwedisch besetzten Osnabrück wurde dieser Sieg entsprechend gefeiert, wie der protestantische Chronist Bellinckhausen berichtet; BELLINCKHAUSEN/ TEGEDER, handlung und geschichtS. 281 f. | 88r |
Schlacht bei Lützen | Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu Happes ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse auf den Blättern 295v–302r. | 91v |
Schlacht bei Nördlingen | Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete - auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete - , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei Engerisser / Hrnčiřík, Nördlingen 1634 | 89v, 90r, 90v |
schloßen | hageln | 88r |
Schloßen | Hagel(körner) | 88r |
Schlossherr | ein Ratsherr und ein Vierherr zur Kontrolle der Stadtbefestigungen, auch der "Schlösser" Cyriaksburg, Mühlburg, Großvargula, Schloßvippach und Tonndorf. | 92r |
Scholaster, Scholastiker | Der Scholaster, der zu den Prälaten des Domkapitels gehörte, leitete ursprünglich die Domschule und war auch für die Ausbildung der "Domicellare" zuständig. In der Rangfolge stand er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dekan, den er bei Vakanz auch vertrat. Er musste die Priesterweihe empfangen haben und unterlag der Residenzpflicht. Im Laufe der Zeit wurde er Stellvertreter des Domdekans. Die Leitung der Domschule wurde immer mehr von einem vom Scholaster angestellten "Magister scholarum" übernommen, die Ausbildung der Domicellare gehörte im weiteren Verlauf immer weniger zu seinen Aufgaben. | 12v, 15r, 20r, 20r, 20v, 20v, 20v, 21r, 21r, 21v, 21v, 25r, 25r, 25v, 26v, 28v, 28v, 28v, 29v, 29v, 30v, 30v, 30v, 30v, 32r, 32v, 40v, 46r, 48v, 49v, 52r, 53v, 61v, 62v, 63r, 71r, 71v, 73v, 75v, 76v, 78r, 78r, 81v, 81v, 81v, 98r, 98r, 99v, 99v, 101r, 102r, 103v, 103v, 104r, 104r, 105r, 105r, 105v, 105v, 107v, 107v, 108r |
Schösser | (auch Amtsschösser), nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, bezogen auf den Haus- und Grundbesitz, die vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. | 21v, 22r, 28v, 96r |
Schutzbrief | vgl. Salva guardia | 15v, 26r, 26v, 28v, 28v, 29r, 29r, 29r, 29r, 31r, 32v, 33v, 36r, 36r, 36r, 36r, 36r, 36v, 36v, 39r, 40r, 43r, 52r, 57r |
Schutzgeld | eine direkte Form der Gelderpressung gegen vage Versprechungen | 27r, 27r, 27r, 27r, 27r, 28v |
Schwert, mit dem Schwert gerichtet | Richtschwert, ein zweihändig geführtes Schwert zur Enthauptung. Der zu Enthauptende saß dabei aufrecht auf einem speziellen Richtstuhl. Die Klinge war nur so lang wie bei einem einfachen Schwert (ca. 80-90 cm). Das Richtschwert galt als „unehrlich“ und durfte nicht im „ehrlichen“ Kampf benutzt werden. Die Klinge besaß eine abgerundete Spitze; damit war es zum kriegerischen Stoßfechten nicht geeignet. Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43. Vgl. Hinrichtung | 87r |
Secretarius | Kanzleischreiber | 9v, 26v, 26v, 39r, 39r, 40r, 40r, 55r, 57v, 62r, 62r, 62v, 62v, 62v, 62v, 95r, 106r, 107r |
Senat, Senatus | andere Bezeichnung für Rat | 25r, 26v, 26v, 26v, 27r, 27v, 27v, 27v, 39r, 39r, 39v, 39v, 40v, 40v, 40v, 40v, 40v, 41r, 41r, 41r, 41r, 41r, 51v, 52r, 53v, 53v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 55v, 56r, 56r, 56v, 57r, 57r, 57r, 57v, 58r, 58r, 58r, 59r, 60r, 60r, 60v, 61r, 61v, 63r, 63v, 66v, 66v, 66v, 66v, 71r, 71r, 74v, 100r, 102r, 107v |
Senator | Ratsherr | 77v, 97v |
Senior Kanonikus | Kanoniker, der dem Domkapitel oder Stift am längsten angehörte; Stellvertreter des Domdechanten während dessen Abwesenheit | 17r, 30v, 50r, 59r, 59v, 59v, 73v, 75v, 76v |
Senior | ältester Fakultätsangehöriger | 105r |
separiren | trennen | 49r |
Service | Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch Tractament. | 37r, 51r |
Siegler (Sigillifer) | Der Siegler (Sigillifer) war Vorsitzender des Erfurter Geistlichen Generalgerichts, in Personalunion verbunden mit dem Amt eines Generalkommissars. Meist war er Dignitär eines Erfurter oder anderen Thüringer Kollegiatstifts. Das Sigilliferat war im Mittelalter ursprünglich das geistliche Generalgericht für den östlichen Bezirk des Erzbistums Mainz mit Sitz in Erfurt. Im 17. Jahrhundert beschränkte sich das Sigilliferat auf die Zuständigkeit für Erfurt und Umgebung, die sogenannten "Mainzischen Küchendörfer" und vereinte die Funktionen einer Gerichts- und Verwaltungsbehörde. | 12r, 12r, 12r, 13v, 14r, 14r, 15r, 19v, 19v, 20v, 21v, 22v, 26v, 28v, 29v, 39r, 40r, 40r, 66r, 96v, 96v, 97r, 97r, 97r, 97r, 97v, 99v, 99v, 99v, 100r, 100r, 100v, 101r, 102r, 102r, 102v, 103r, 103v, 104r, 105r, 105r, 105r, 105v, 106v, 106v |
Silberwerck | Silberschmuck, Silbergerät | 20v |
sitzender Rat | die tagende Ratsversammlung | 67r, 67r |
Soldatesca | Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen; hier: schwedische Soldaten unter dem Kommando Grabbes. | 70r |
solicitiren | erbitten, ersuchen, um etwas anhalten, erinnern | 24v, 31r, 32r |
spargiren | ausstreuen, verbreiten, gerüchteweise verlauten lassen | 88v, 94v |
Specification, -en, -es | Aufstellung, -en | 14r, 32r, 42v, 42v, 42v, 50v, 50v, 50v, 50v, 50v, 51r, 51v |
specificiren | eine Aufstellung anfertigen | 20r, 97r |
spoliren | plündern, rauben, verwüsten | 17r, 30r, 91r |
Stab | Die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. | 91r |
Stadhalter | Ziviler und militärischer Kommandeur einer schwedisch besetzten Stadt und ihres Umfeldes. | 90r |
Stadtknecht | niederer städtischer Beamter (Bote, Büttel etc.); der Unterschied zur Verwendung des Begriffes Achtknecht bei Marx wird nicht deutlich. | 41r, 41v, 47v |
Stadtschreiber | Die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung und Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. | 45v, 49r, 49r, 50r, 51v, 52r, 53r, 53v, 58v, 59r, 97v |
Stadtsoldat | Von der Stadt Erfurt angeworbener Soldat. Im Dezember 1605 hatte der Rat Söldner für 4 fl. monatlich angeworben, sie in blaue Röcke mit weißem Tuch gesteckt und und als Unterkunft für sie Bretterhütten auf den Wällen gebaut. Nach BEYER/ BIEREYE, Geschichte der Stadt ErfurtS. 537 sollen es 120 Mann gewesen sein. | 33r, 47v, 87v, 94r, 99v |
Stadtwacht | Wache der von der Stadt Erfurt angeworbenen Soldaten (vgl. Stadtsoldat). Nach BEYER/ BIEREYE, Geschichte der Stadt ErfurtS. 537 sollen es 120 Mann gewesen sein. | 33r, 92r |
Stand | Rechtlich und sozial zumeist abgeschlossene Schicht: Geburtständische (Freie und Unfreie) oder berufsständische Einteilung einer Gesellschaft (Ritter, Bürger, Bauern) | 12r, 26r, 37r, 62r, 62v, 62v, 69v, 72r, 73r, 75v, 76r, 77r, 77r, 77r, 78v, 79r, 80v, 80v, 80v, 98r, 110r |
Statuta | das objektive gesetzte Recht, hier: Satzungen, die Rechtsvorschriften der Universität. Zu den "Statuta Academiae Erfurtensis Generalia" vom 14.8.1634 vgl. Historische Commission der Provinz Sachsen (Hg.), Acten der Erfurter UniversitaetS. 24-45. | 64r, 64r |
Stift | Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten und dessen Verwaltung. | 42r, 42v, 42v, 42v, 42v, 42v, 50v, 51r, 52r, 52v, 52v, 52v, 53r, 88v, 88v, 90r |
Stift | Stiftskirchen waren die Kirchen von Kanoniker- oder Kanonissenkollegien, d. h. rechtlich festgelegte Gemeinschaften von Weltklerikern. Ihr Aufbau entsprach zumeist dem eines Domkapitels. So sollten Kanoniker/Innen eigentlich den Chordienst an der Stiftskirche verrichten, doch waren diese Stellen häufig reine Pfründen und die Kanoniker/Innen oftmals nicht in der Kirche präsent. | 9r, 11r, 13v, 13v, 14v, 20r, 20v, 20v, 20v, 20v, 21v, 22r, 22r, 24r, 24r, 24v, 25v, 29r, 29v, 30r, 30r, 39r, 39r, 39r, 39r, 40v, 41r, 41v, 45r, 48v, 53v, 53v, 54r, 54r, 58v, 59r, 61r, 61v, 62r, 62r, 62r, 63r, 64v, 68v, 69r, 69r, 69v, 70r, 71r, 74r, 74r, 75v, 76v, 79r, 79v, 82v, 89r, 89r, 97r, 97v, 98r, 98r, 98r, 101r, 103r, 103v, 104r, 105r, 105v, 105v, 107v |
Stiftsamtmann | Ursprünglich Vogt, Landvogt (auch Amtsvorsteher). Führt die Verwaltung des Stifts im Auftrag des Landesherren bzw. Erzbischofs, u.a. hatte er auch die Aufsicht über Vorwerke und Schäfereien. Vgl. officiatus | 12v, 107r, 108r |
Stiftsgeläut | Das Stiftgeläut war für die im Stift anstehenden Feiern, Begräbnisse bestimmt. Hier ging es um das sogenannte Hinleuten. | 42v, 42v, 45r |
Stiftskirchner | Küster, Mesner eines Domstifts. Der Domküster war anfangs für die Erhaltung der Domkirche und des Kirchenschatzes (supellex) zuständig. Teilweise war es ein Ehrenamt, das manchmal mit dem Amt des Seniors verbunden war. | 41r, 41v |
Stiftspersonen | Angehörige der beiden Stifter in Erfurt | 10v, 11v, 14r, 25r, 31r, 31r, 31r, 33r, 33v, 39r, 46r, 46r, 47r, 50r, 50v, 51r, 52r, 53v, 61v, 63r, 74v, 78r, 78v, 80v, 83r, 90r, 90r, 97v, 98r, 102v, 103v, 103v, 105r, 105v, 105v, 106r, 106r, 109r |
Stiftsproventus | Stiftsvorräte | 12r |
Stipendium | Geldbeihilfe, Unterstützung | 105r |
Strafe Gottes | In diesem Hinweis auf die göttliche Strafe manifestiert sich eine Geschichtsauffassung, nach der sich in der Geschichte der diesseitigen Welt der göttliche Wille offenbart. Happe spricht von den drei Hauptstrafen: Krieg, Teuerung und Pestilenz [I 87 r]. Auch auf katholischer Seite jedoch konnten verlorene Schlachten als Strafe Gottes, etwa für die verwerfliche Lebensweise der Soldaten, interpretiert werden. Die „Strafe Gottes“ erhielt im Laufe des Krieges immer mehr Topos-Charakter. | 8r, 8r |
Stübrichen | 1 Stübchen = 2 Kannen = 4 Maß = 8,76 Liter | 25r, 25r |
Stück | hier: Geschütz. Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 - 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 - 9 cm), Rohrgewicht: 12 - 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 575 ff. | 20r, 89v, 91v |
Stücklein | Kleinere Geschütze, hier wohl Feldschlangen; vgl. Stück | 101r |
stylus vetus | Zeitrechnung nach dem alten Stil, der Julianische Kalender war in den protestantischen Herrschaftsgebieten noch immer üblich. Um nach der neuen Zeitrechnung (stylus novus) zu datieren, müssen 10 Tage zum Datum dazugezählt werden. | 19v, 21r, 24r, 25v, 27r, 27v, 28r, 28v, 30v, 31r, 32r, 33v, 39r, 43r, 43r, 46r, 46v, 47r, 47v, 48r, 48v, 49r, 55r, 55v, 70r, 89v |
subject | ausgesetzt, unterworfen | 78r, 79r, 79r, 79r, 80v |
subjection | Unterwerfung | 48r, 61v, 62v, 62v, 72r, 72r, 73r, 73v, 73v, 75r, 75v, 76r, 76v, 77r, 77v, 78r, 78v, 78v, 80v |
subscribiren | unterschreiben | 10r, 10r, 10r, 10v, 13r, 28v, 32v, 48r, 56v, 56v, 56v, 57r, 58r, 61r, 61v, 62v, 63r, 64v, 68r, 71r, 74r, 74v, 75r, 76r, 78r, 78r, 79v, 79v, 80v |
subscribirung, subscription | Unterschreibung | 61v, 62r, 73r, 75v, 81v |
subscriptio | Unterschrift | 56v |
subsigniren | eintragen | 63r |
Suffragan | Weihbischof: Titularbischof, vom Papst ernannt und vom Bischof in Gegenwart von mindestens zwei anderen Bischöfen geweiht auf eine untergegangene oder verlorene Diözese (z. B. Askalon). Der Weihbischof trägt Bischofsring, Hirtenstab und Mitra. Er war Mitglied eines geistlichen Kollegiums mit Sitz und Stimme, zur Unterstützung des Bischofs, seine Jurisdiktion erlischt mit Tod des Bischofs. Das Erzbistum Mainz verfügte über zwei Weihbischöfe, der eine war für die Gebiete am Mittelrhein, der andere für Thüringen, das Eichsfeld, Sachsen und Teile Hessens zuständig.. Kein einziger Weihbischof stammte allerdings aus den Reihen der Kapitulare. Nach JÜRGENSMEIER, Das Bistum Mainz, suchte man vor allem nach Persönlichkeiten, die zwar in der Kontroverstheologie erfahren waren und die Anliegen der Gegenreformation vertraten, aber ausgleichend wirken sollten. Gewünscht war ein Universitätsstudium, die Promotion in Theologie oder Jura bzw. Lehrerfahrung an Universitäten. Der Weihbischof hatte Firmungen zu spenden, Kapellen, Kirchen, Altäre, Kirchhöfe, liturgische Gerätschaften, Glocken etc. zu konsekrieren oder zu benedizieren. Er musste die zur Weihe anstehenden Kandidaten prüfen, die Tonsur erteilen und von den niederen Weihen bis hin zur Priesterweihe alle Weihegrade zu erteilen. Das galt auch für Abts- und Äbtissinnenweihen. Zudem nahm er als Konsekrator an Bischofsweihen teil. Vgl. JÜRGENSMEIER, Weihbischöfe und Stifte. | 13v, 49r, 61r, 104r |
supellex | I. Kirchenschatz, II. Hinterlassenschaft | 60v |
Superior | Vorgesetzter | 68r, 100v |
Supplication | Bittschrift; Bitte (Supplik) Diese Bittschriften wurden zumeist, wenn überhaupt, dann nur mit großen Vorbehalten sowohl von den Kriegsparteien als auch von den Landesherren angenommen, da die Schadensmeldungen in der Regel überhöht waren. | 13r, 13r, 15r, 15r, 15v, 15v, 19r, 22r, 22r, 22r, 23v, 23v, 27r, 27r, 28v, 31r, 31r, 31r, 33r, 40r, 44r, 47r, 48v, 49v, 50r, 52r, 52v, 53v, 54r, 54r, 54r, 54r, 54r, 55v, 57v, 58r, 58v, 58v, 64r, 68r, 68r, 71v, 71v, 74v, 74v, 74v, 74v, 76v, 88v, 97v, 98v, 103v, 103v, 103v, 104r, 104r, 104r, 104r, 104r, 105r |
suppliciren, supplicando | bitten, auf dem Bittweg | 14v, 26v, 29r, 39v, 39v, 40r, 49v, 52v, 56r, 64r, 67v, 70r, 74v, 77v, 78v, 101r, 103v |
suspendirliche | aufschiebende | 22v |
suspicion | Verdacht | 77r |
Sustentations deputat | Unterhaltsanteil | 14v |
Syndicus | Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Collegiums oder einer Zunft | 89v, 96v, 102r, 103r, 109r |
taxiren | schätzen, veranlagen | 15r |
Te Deum laudamus | Ambrosianischer Lobgesang, an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung "Herr Gott, Dich loben wir". | 94v, 94v |
Temporalia | die besonderen weltlichen Rechte der Kirche (seit dem Wormser Konkordat von 1122) | 18v, 82v, 98r |
tentiren | versuchen | 77v |
Territorium | Herrschaftsgebiet; Stadtgebiet | 14r, 98r |
Testamentarius | Testamentsvollstrecker | 93v |
Testimoniales | Zeugnisse | 96r |
Theatrum | Schauplatz; hier Altaraufsatz | 42r |
Thüringischer Kreis | Im ernestinischen Thüringen und albertinischen Sachsen war der Kreis die Mittelinstanz zwischen Regierung und Amt mit der Aufgabe der Steuererhebung. Dieser "Thüringische Kreis" ist zu unterscheiden von den Reichskreisen. | 95r |
Tractat | Verhandlung, Unterhandlung | 9r |
tractiren | handeln, verhandeln, aushandeln, bewirten | 12v, 15r, 48r, 48v, 93r |
tractiren | behandeln; misshandeln | 8v, 27r |
tradiren | (einen Besitz bzw. ein Besitzrecht) übergeben (vgl. auch Tradition); ausliefern | 42r, 48r, 53v, 69r |
Tradition | hier traditio: Übergabe einer Sache oder Person; dann im Besonderen die Einigung über den Übergang des Eigentumsrechtes an einem Grundstück. Bei beweglichen Sachen war die traditio die reale Übergabe, bei Grundstücken eine auf diesen selbst vorgenommene rechtsförmliche Handlung, in der ein Gegenstand überreicht wurde, der mit dem Grundstück in symbolischer Verbindung stand. | 105v, 107v |
Transaction | Abkommen, Abmachung; formlose Abrede | 17r |
Transaction | Übergabe | 20r |
transferiren | übertragen | 69v, 97v, 110r |
transigiren | ein Abkommen, eine Abmachung treffen | 17r, 77v |
transumtum | von lat. "transumptio" = Übertragung | 34v-35r, 37r |
Trommelschläger | Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. | 46r |
Trompeter | Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. | 46r, 47r, 47r, 47v, 91r |
tumult[u]iren | in einem politischen Gemeinwesen Unruhe, Aufruhr stiften | 40v |
Turbation | Unruhen, Störungen, Verwirrung, Unordnung | 78v |
turbiren | stören, in Unruhe versehen | 39v, 88v |
turbirung | Unruhe | 78r |
übel hausiren, übel haushalten | übel hausen, übel wirtschaften, Euphemismen für den von Soldaten ausgeübten Terror während der Einquartierung. | 29r |
unbillig | ungerechtfertigt, ungerecht | 30r |
Ungelegenheit, -en | Schwierigkeit(en), Ärger, hinderliche Umstände | 12v, 15v, 30r, 67v, 78r |
unperturbiret | ungestört, ungehindert | 34v-35r, 37r |
Unterstube | im Erdgeschoss liegende Stube, im Gegensatz zur repräsentiveren Oberstube | 41r, 54v |
urgiren | darauf dringen, einfordern, verlangen | 64v |
verarrestiren | beschlagnahmen | 14r |
Verehrung | Schenkung: Derartige "Schenkungen" waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. : Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Dazu gehörten „Handsalben“, um Einquartierungen abzuwenden oder die Zahl der angeblich einzulogierenden Truppen zu verringern, wie auch „Remunerationen“, Sonderzahlungen an Offiziere zur Aufrechterhaltung der Disziplin. | 109r |
vergreifen | GRIMM, Deutsches Wörterbuch 25Sp. 488: "gewöhnlich verstärkt ver den einfachen begriff: angreifen, ergreifen mit der nebenbedeutung des gewaltthätigen, daher unberechtigter weise angreifen. in dieser bedeutung ist nur das reflexiv im nhd. gebräuchlich: sich vergreifen, gewaltsam ergreifend, angreifend verfahren, besonders von unberechtigtem angriffe". | 10v |
verwichenen, verwegenen | vergangenen, letzten | 53v, 54v, 59v, 72r, 75r, 76r, 76r, 97v, 105v |
Vesper | Nachmittagsgottesdienst um 6 Uhr abends | 42r, 60r, 60r, 82v, 82v, 91r, 107v |
vicecancellarius | Vizekanzler: Vertreter des Kanzlers der Universität | 42r, 87v, 89v |
Victoria | Sieg | 88r |
vidimus | lat. "wir haben gesehen" = Beglaubigungsvermerk für eine Abschrift | 34v-35r, 37r |
Vierherr | Jede der damaligen Stadtgemeinden (Viti, Wierti, Omnium Sanctorum und Mariae) entsandte einen eigenen Vertreter in den Rat. Dieser wählte aus seinen Reihen vier Ratsmeister. | 89v |
Vikar | geistliches Hilfsamt als Vertreter der Domkapitulare an einer Pfarrei- oder Bischofskirche, eingesetzt zur Versorgung des Gottesdienstes. Ihr Lebensunterhalt wurde durch Zuweisung von Land oder sonstigen Einkünften gesichert. Den Stellvertreter des Bischofs nennt man Generalvikar. | 13r, 17v, 21r, 26v, 29v, 39v, 46r, 50r, 50v, 63v, 64v, 68r, 88v, 90r, 90r, 106v, 107r |
visitiren | in Augenschein nehmen, inspizieren, untersuchen, prüfen | 20v |
Vizedom | Stellvertreter des Mainzer Landesherrn, meist für die Finanzverwaltung zuständig, übte richterliche und administrative Befugnisse aus; Haupt der kurmainzischen Regierung in Erfurt; weitere Vicedomini saßen in Mainz, Aschaffenburg und auf der Burg Rusteberg) (später auch Küchenmeister. Er residierte im Mainzer Hof. Ihm oblag die wirtschaftliche Kontrolle der Stadt Erfurt (Handel, Markt, Lebensmittelversorgung, Münzprägung etc.). | 11v, 11v, 96v, 97r, 109r, 109r, 109r, 109r, 109r, 109r, 110r |
vociren | rufen, einbestellen | 61r, 64v |
Vogt | Vertreter der territorialen Gewalt in der untersten Verwaltungseinheit, zuständig für die Weitergabe und Umsetzung der landesherrlichen Verordnungen und Gesetze in der Landbevölkerung. Der Vogt besaß z. T. umfassende jurisdiktionelle, militärische und 'policeyliche' Rechte und Kompetenzen. Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Auf landesherrlicher Ebene konnte er auch als Amtmann bezeichnet werden (vgl. Amt). | 9r |
Volk | Kriegsvolk, Truppen, Armee | 8r, 9r, 11r, 11v, 21r, 29r, 90v, 91r, 92r, 95v, 95v |
Vorsteher | = Propst | 28v, 42v |
wahlen, wehlen | Wallanlagen. 1625 waren die Wallanlagen am Johannes-, dem Löber-, dem Andreas- und dem Brühlertor verstärkt worden, wozu die Erfurter Frondienste leisten mussten. | 20r, 41v, 86r, 87v, 88r |
wahren | sich in acht nehmen, hüten | 48v |
Wechsel | Urkunde, in der eine oder mehrere Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Grundgeschäft verbrieft waren und die durch Vermerk auf der Rückseite leicht weitergegeben werden konnte. | 40r |
Weihbischof | Siehe Suffragan | 82v |
welschen nuß | Walnuss | 88r |
weltlichen kleidern | Das Anlegen von weltlichen Kleidern durch kirchliche Amtsträger auf der Flucht war ein im Dreißigjährigen Krieg oft praktizierter Brauch, um die wahre Identität des Flüchtenden zu verbergen. | 8v |
Werbung | Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen.Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 447 ff. | 15r |
widerkaufliche briefe | Schuldverschreibungen | 15v, 22r, 25v |
wunderbare acta | wunderliche Handlungen | 11v |
Zahlmeister | Der für die Einziehung der Kontributionen zuständige Verwalter der Kriegskasse. Der Zahlmeister hatte die einlaufenden Gelder zu kontrollieren und auch auf die Bezahlung der Rückstände zu drängen. | 12v, 14r, 15v, 15v, 17r, 20r, 20r, 21r, 21v, 24r, 24r, 26r, 26v, 29v |
Zeitung | hier: Nachricht, vgl. als Synonym Post | 88v |
Zweierherr, Zweiermann | Ratsherr, zuständig für die Policeygerichtsbarkeit (gesamte Tätigkeit der lokalen Behörde zur Wahrung und Förderung eines geordneten Zustandes mit Ausnahme der Rechtspflege). | 41v, 41v, 71r |