Ansetzung |
Erläuterung |
Folio, Seite |
abschlagen | entwerten | 109r |
abschreiben | abrechnen, wegnehmen | 119r, 119v |
Abt | lat. abbas "Vater", Leiter einer rechtlich selbstständigen Niederlassung eines Ordens. Voraussetzung der Einsetzung bzw. Wahl ist die Weihe zum Priester. Nach der Benediktinerregel erfordert die Weihe des anfangs vom Bischof eingesetzten, später von den Mönchen gewählten Abts eine vorbildhafte Lebensführung und Weisheit, der den Mönchen gegenüber Rechte wie der Vater gegenüber seinen Kindern ausübt. Die Mönche schulden ihm daher Gehorsam und Ehrerbietung. | 178r |
Accord | allgemein: Vereinbarung, meist schriftlicher Vertrag, Vergleich, Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin 'freiwillig', so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten. | 200r |
accordiren | einen Vergleich aushandeln, einen Vertrag schließen, wegen Übergabe verhandeln | 199v, 200r |
Achtknecht | Bote in Diensten eines Ratsmeisters (Ratsdiener), Polizist (= Stadtknecht) | 78r, 90r, 100v, 100v, 119v, 206r |
Acker | 1 Acker = 18,773 ha | 69r, 75v |
ademiren | festsetzen; wegnehmen, von lat. adimere. | 82v, 108v |
Adhärenz | Anschluss, Beitritt | 91v |
agiren | handeln | 191r |
Akzise | eine einträgliche, anfangs städtische und landschaftlich unterschiedliche Verbrauchssteuer auf die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse, z. B. Bier, Wein, Branntwein, Wolle, Tuche, etc. | 35v, 36r |
albernes Beginnen | Umschreibung für Geisteskrankheit | 136r |
Amt | Verwaltungsbezirk als unterste Ebene territorialer Herrschaftsausübung (umfasste in den thüringischen Territorien zwischen 3 und 261 Dörfer). Die Amtsverwaltung war zuständig für alle Regierungsbereiche mit Ausnahme der innerkirchlichen Angelegenheiten: Es war Gerichts- und Policey- (=Verwaltungs-) Behörde und regelte Militärangelegenheiten sowie das Kammerfinanzwesen. An der Spitze der Verwaltung stand ein Amtmann als ein- und absetzbarer Beauftragter des Landesfürsten. Ihm standen ein Amtsschreiber (Amtssekretär) und ein Amtsschösser (Rechnungsbeamter) zur Seite. | 182r, 196v |
anlangen | zu Ohren kommen | 90v |
annihiliren | aufheben | 190v |
Anwurf | Riegel | 187r |
auf etwas sterben | unerschütterlich behaupten | 88r |
Aufsatz | Aufgeld, Zinsen von verliehenem Geld, oder Auflage | 118v |
aufstützig | streitend, zankend, uneinig, widerspenstig | 105v |
aufwarten | einen Besuch abstatten; bedienen | 65r |
Augustiner | Die Augustinermönche gliederten sich in die Augustiner-Eremiten und Augustiner-Chorherren. Sie sind benannt nach Augustinus von Hippo (354-28.8.430), Bischof, einem der 4 Kirchenväter, Kirchenlehrer, Heiliger. I. Augustiner-Eremiten: Die Eremitenvereine wurden 1244 von Papst Innozenz IV. zu einem Orden vereinigt, 1256 forderte sie Papst Alexander IV. auf, ihre Abgeschiedenheit aufzugeben und in der Gesellschaft zu leben. Dadurch entstand einer der großen mittelalterlichen Bettelorden, dessen Angehörige in der Wissenschaft, Ausbildung und Mission tätig wurden, besonders angelegen waren ihnen in Seelsorge und Bildungsarbeit. Sie tragen schwarzes Habit mit Ledergürtel und einen großen Schulterkragen mit Kapuze. 1561 waren sie zunächst aus Erfurt vertrieben worden. Vgl. WERNICKE, Augustiner-EremitenS. 49-72; die Erwähnungen bei WEIß, Die frommen Bürger von Erfurt. Nach dem Restitutionsedikt (1629) kehrten sie nach Erfurt zurück, wo sie das Serviten-Kloster erhielten. Später erbauten sie ein neues Kloster. Vgl. GUTSCHE, Geschichte der Stadt ErfurtAbb. 101 (um 1669), 103,104. II. Die Augustiner-Chorherren (Regler-Kloster) entstanden aus den Zusammenschlüssen vieler Dom- und Stiftskapitel, die seit 1089 durch päpstliches Privileg als Orden auf der Grundlage der Augustiner-Regel lebten. Augustiner-Chorherren trugen keine Mönchstracht (Habit, Skapulier, Kukulle), sondern den Talar, darüber die Alba oder das Rochett, darüber das Almutium bzw. die Mozetta mit dem Birett und die Cappa. Anstelle des Dormitoriums (Schlafsaal) gab es bei ihnen bald einzelne Zellen, um Lektüre und Studium zu erleichtern. Der Chorherr wurde als Herr angesprochen, auch verwandte man die Bezeichnung Stift statt Kloster. | 163r, 169r, 219r |
ausfrieren | zufrieren | 86r |
ausspoliiren | völlig ausplündern, Verstärkung von spoliren | 202r |
ausstreichen, mit Ruten streichen | Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der "Constitutio Criminalis Carolina"; entehrende Bestrafung durch den Staupenschlag. Der Scharfrichter "strich" den zum Staupenschlag Verurteilten mit einer Rute (in der Regel 40 Schläge, was dem Alten Testament entnommen war) über den entblößten Oberkörper. | 71r |
Bader | Die Bader gehörten zu derselben Zunft wie Wundärzte und Handwerkschirurgi. In und außerhalb ihrer Badstuben boten sie in beschränktem Umfang ebenfalls chirurgische Dienstleistungen an (wie Schröpfen bzw. Aderlassen und Verbinden). Nicht wenige Badstuben waren jedoch eher Plätze heimlicher Prostitution. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 64ff. | 13r |
Badestube | Die Badestuben waren seit dem ausgehenden Mittelalter recht häufig geworden, da als gute Vorbeugung gegen den weitverbreiteten Aussatz häufiges heißes Baden angenommen wurde. Da das zu Hause meist nicht möglich war, entstanden die gern besuchten Badestuben, die aber einen schlechten Ruf hatten. Das hing wohl damit zusammen, dass die Badestube fast immer mit einer Schankgerechtigkeit verbunden war und man meist miteinander in den Bottich stieg. Einige Badestuben dienten offenbar auch als Bordelle, in denen eigene Räume gab, in die man sich zum Beischlaf zurückzog. | 12v, 26v, 163r |
Bagage, Pagagi | Bagage, Gepäck. Bagage" war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; diese Begleitmannschaft war etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse ("Mätresse", "Concubine", "Metze", "Hure"), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, " ... und ist der jammer nit zu beschreiben"; LANGER, Hortus, S. 96ff. | 201r |
Balbierer | Barbier, Wundarzt Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere (Balbiere) bezeichnet. Der Barbier pflegte die Haare und Bärte seiner männlichen Kundschaft. Zu seiner Aufgabe gehörte es, faule Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen vorzunehmen. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben wegen der großen Kosten oft nur pachten und weil die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Zwar gehörten Bader und Barbiere zum „Chirurgenhandwerk“, jedoch konnten Barbiere auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Sehr riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte (auch Matthias Gallas soll durch die Ungeschicklichkeit seines Steinschneiders ums Leben gekommen sein), Amputationen, Starstiche und sogar Geburtshilfe wurden von ihnen durchgeführt. Die Meisten aber lebten von geringer bezahlten Tätigkeiten wie Aderlassen, Schröpfen, Rasieren, Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 88ff. | 82v |
balethern | Billettherren, Billettierer: zuständig für die Ausgabe der Billette, der Einquartierungszettel, und die Einquartierung der Soldaten, eine sehr unbeliebte Aufgabe | 120r |
Banddegen | Degen, der am Gürtelband getragen wird. | 105v |
Barfüßer | Bettelorden: Franziskaner-Konventuale, meist als Minderbrüder oder Minoriten bezeichnet; die nach der Regel von 1223 leben, die durch Askese, Armut und apostolische Arbeit in der Volksseelsorge und Mission das Evangelium verwirklichen wollen. Zu diesem ersten von Franz von Assisi gestifteten Orden gehören noch die Franziskaner-Observanten und die Kapuziner. Nach dem Restitutionsedikt (1629) kehrten sie nach Erfurt zurück, verließen aber die Stadt noch vor der Ankunft Gustavs II. Adolf. | 83v |
Barte | Kleine Axt, Beil; möglicherweise als Teil einer Hellebarde das platte, rundausgeeckte, scharfe Eisen | 108v |
Bartgroschen | 12 Pfg. = 24 Heller; erste sächsische Münze der Neuzeit mit dem Bildnis von Kurfürst Friedrich III. (1486-1525). | 109v |
Bartholomaeus | der 24. August. | 3v |
Bataglia | Schlachtordnung | 65r |
Bataille | hier: Schlachtordnung, Kampfbereitschaft | 198v |
Beck | Bäcker | 10r, 86r, 89v, 137r, 201r |
befahren | fürchten, befürchten | 142r, 179v |
begriffen | gefasst | 137v |
beschreiben | hier: einberufen, versammeln | 179r |
Bestischen | Bestie | 141r |
Bettelkönigin | Anführerin der Bettler/-innen, also latent krimineller oder kriminalisierter Gruppen. | 141r |
Betvater | geringschätzige Bezeichnung für Befürworter des Gebets für den Mainzer Erzbischof, besonders in den unteren Schichten Erfurts. | 136r |
Bewusst | Wissen, Vorwissen, Kunde, Einverständnis | 118v |
Biereige | Hausbesitzer in Erfurt mit vererbbarem Recht auf Bierbrauen und Ausschank; ist kein Erbe vorhanden, fällt das Recht an den Rat zurück, der es ausschließlich an nicht zünftisch organisierte Bürger weitergibt. Der Biereige musste vom Rat und den Stadtviertelsvormunden der Biereigen-Genossenschaft bestätigt werden musste. Nach Zahlung des jährlichen Braugeldes - der sogenannten "Bierwette" - , durfte er zu einem nach Los festgelegten Termin, ein Bier brauen und ausschenken. An vielen Häusern der Erfurter Altstadt erinnern noch heute ein oder zwei runde Öffnungen oberhalb oder seitlich der Haustore daran, dass in diesem Haus Bier gebraut werden durfte. Das Braurecht, das seinen Inhaber zum gewerbsmäßigen Brauen berechtigte, hing als Realgerechtigkeit am Haus, wurde mit diesem vererbt und durch die Löcher öffentlich gemacht. Wenn frisches Bier ausgeschenkt wurde, steckte man in die Löcher Strohwische, die dies symbolisch verkündeten. Außerdem lief der Viertelsknecht, der Bierrufer, durch die Straßen und rief das "junge, gute Bier" aus. Bevor es aber soweit war, musste der Biereige diesen Anspruch erst einmal nachweisen. Nicht nur ein Haus, "so von altersher ein Biereigenhof", musste er besitzen, sondern außerdem (inklusive des Hauses) ein Vermögen von 500 fl. und mindestens 18 Acker Land in der Erfurter Flur nachweisen. So waren die Biereigen vermögende Bürger, da sie ihr Vermögen in den Betrieb einbringen mussten. Etwa 200 Biereigestellen gab es 1587, weitere 700 Betriebe, die Bier herstellen durften, hatten auf irgendeine Weise das Braurecht erhalten. So auch Universitätsprofessoren, die mit dem Biereigetitel ausgestattet wurden, weil sie zu wenig verdienten, aber Erfurt nicht verlassen sollten. [nach www.erfurt-web.de] | 74v, 88v, 105v, 106r |
Bierrufer | Der Viertelsknecht, der Bierrufer, war noch lange in den thüringischen Städten zu finden, zum Teil trug er einen Tressenhut und rief den Preis und den Biereigen aus, der 'aufgetan' hatte. | 71v |
Bischof | Bis 1215 setzte sich die Wahl des Bischofs als Leiter einer Ortskirche (Bistum, Diözese) durch das Domkapitel durch. Er wurde vom Papst ernannt oder bestätigt. Das Amt wird jedoch auf jeden Fall vom Papst verliehen. Zu seinen Aufgaben gehören das Lehr-, Priester- und Hirtenamt, die Weihe von Priestern und die Spendung der Firmung. Der Bischof ist bis 1803 geistlicher Reichsfürst. Christian von Braunschweig war Administrator des säkularisierten Bistums Halberstadt. | 178r, 214r |
Blattern | bösartige Erkrankung, die sich vor allem in blauen und schwarzen Pocken und in einem heftigen Fieber zeigte, das neben Durst und Hitzewellen zu Angstzuständen, Phantasien und Schlaflosigkeit, in langwierigen Fällen darüber hinaus zu einem Ziehen in den Gliedern führte. Über die Ursachen waren sich die zeitgenössischen Mediziner im Unklaren, allein bei epidemischem Auftreten wurden die Blattern auf 'böse Luft' zurückgeführt. Unter „Kinderblattern“ verstand man Masern, weil insbesondere Kinder ihnen ausgesetzt waren. | 2v, 7v, 7v, 8r, 8v |
Blaufärber (Waidfärber) | Im 14. Jahrhundert bildeten die Färber, die bisher zu Tuchscherern und Webern gehörten, eigene Zünfte. Sie gehörten in Erfurt zu den neun kleineren Zünften. Aus ihnen entstanden dann die spezialisierten Bleicher. Langes Bleichen, Walken und Mangeln der Leinwand war zunächst erforderlich, bis das Waschen, Beizen, Spülen und Färben erfolgen konnte. Als Beizmittel wurden Alaun, Asche, Kalk, Urin und Zinn verwendet. Eisensalze, Farbhölzer, Indigo, Kupferwasser, Gallus, getrocknete und zu Pulver zermahlene Waidblätter und Färberkraut lieferten die Farben für Leinen, Wolle oder Seidenstoffe. | 0, 1r, 81v |
Blech- und Flaschenschmied | Ein Blech- und Flaschenschmied stellte in erster Linie Rohre und Blechartikel her. | 41v, 41v, 42r |
Blöwürm | Blutwürmer (Strongyliden), diese zählen zu den gefährlichsten Parasiten des Pferdes. | 75r |
Bottner | Böttcher | 40r, 40r |
Brandmarkung | Die Brandmarkung war die meistverbreitete Verstümmelungsstrafe und die nota infamiae überhaupt, die öffentlich am Pranger vollzogen worden, wobei das Einbrennen von Galgen und Rad einen doppelten ehrvernichtenden Aspekt hatte. | 156v |
Brandstiftung | Auf vorsätzlicher Brandstiftung stand nach Art. 125 der "Constitutio Criminalis Carolina" von 1532 die Strafe durch Verbrennung. | 26v |
Brandtwein | als Arznei verwendet, besonders gegen die Pest, später allgemein das Getränk des armen Mannes, mit Wasser gemischt, um dieses teilweise zu desinfizieren, dann durch Bier weitestgehend abgelöst. Brandtwein hatte eine lange Lagerfähigkeit und half, Ernteüberschüsse (Obst und Getreide) abzubauen, zumal auch schlechtere Qualitäten verwendbar waren und die Abfälle als Viehfutter verwertet werden konnten. Vor Angriffen oder bei Ausfällen wurden den Soldaten, um ihnen Mut zu machen, regelmäßig Brandtwein ausgeschenkt. | 88v |
Brautkumpen | kumpe, ältere Form von Kumpan, hier "Brautjungfer". | 2r |
Brot | Als Ration für Soldaten galt mindestens ein 2 Pfund-Laib für 8 Pfennig pro Tag als unbedingt erforderlich. Von den Bürgern wurde das sogenannte „hausbackene Brot“ geliefert, dagegen galt das feinere und teuere Weißbrot (oder weißes Semmelbrot) als Herrenspeise bei den Offizieren. Für die ärmeren Schichten war nur das dunkle Brot erschwinglich. In Hungerkrisen wurde Brot gestreckt. Dem Getreidemehl wurde Bohnen-, Erbsen-, Kartoffel-, Eichelmehl, Hanfkörner und Kleie beigemischt. Auch aus Hafer wurde Brot gebacken. Selbst Mühlenstaub und Sägespäne wurden beigegeben. Unter „Schwarzgut“ verstand man minderwertiges Brot, z. T. mit unausgemahlenem Getreide versetzt. | 76r, 76r, 76r, 78r, 78r, 89v, 89v, 89v, 89v, 89v, 109r, 147r, 147r, 201r |
Brühl | Sumpfiges, teilweise mit Buschholz, Weiden, Espen und Erlen bewachsenes Gelände, das entwässert wurde, in Erfurt im Mittelalter in großen Teilen vom Mainzer Hof eingenommen, unmittelbar vor der inneren Stadtmauer gelegen. | 141v |
Brunnenfeger | Von der Stadt oder Gemeinde mit der Sauberhaltung der Brunnen Beauftragter | 41v, 164r |
Büchse | Gewehr aus eisernem Lauf, hölzernem Schaft und Feuerschloss. Die Büchse wurde geladen mit Schießpulver, Papier bzw. Haar, Kugel und Schrot. Gezündet wurde sie mit Hilfe von auf der Zündpfanne platziertem Zündpulver (Kraut), das durch das Schnappen des Hahns Feuer fängt. Die Zündpfanne stellte eine technische Verbesserung gegenüber der Zündung mit freier Lunte dar. | 90r |
buhlen | den Hof machen, werben | 166r |
Buhlschaft | Geliebte, Verhältnis | 24v |
Bundesgenossen | Mühlhausen und Nordhausen, mit denen Erfurt von 1306 bis 1469 den Thüringer Dreistädtebund bildete (vgl. JOHN/ JONSCHER et al., Geschichte in DatenS. 72). | 84v |
Burggraf | Burggraf = Das Amt des Burggrafen stammt aus dem mittelalterlichen Lehnswesen. Der Amtsbezirk war kleiner als der eines Grafen und an einen festen Ort gebunden. Der Burggrafentitel wurde bald erblich, auch für landesherrliche Burgvögte benutzt und war bald nur noch reiner Titel. | 134v |
Bürgschaft | Einseitiger Vertrag zwischen dem Gläubiger eines Dritten und dem Bürgen, der sich darin verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit einzustehen. Im vorliegenden Fall hätte Marx bei der Flucht der beiden Geistlichen selbst in Arrest gehen müssen. | 88v |
Calvinismus | Lehre des Johann Calvin (1509-1564), die im Wesentlichen 5 Punkte umfasste: 1. Völlige Verderbtheit der Menschen: Denken, Gefühle und Willen des Menschen sind wegen des Sündenfalls von der Sünde beherrscht, der geistig hilflose Mensch kann Gottes rettende Botschaft erst verstehen, wenn der heilige Geist ihn dazu befähigt. 2. Bedingungslose Erwählung: Prinzip der doppelten Prädestination: Schon vor der Geburt ist das Schicksal des Menschen (Verdammnis oder Seligkeit) unveränderbar von Gott vorherbestimmt. 3. Begrenzte Versöhnung: Jesus Christus starb nicht, um alle Sünder zu retten, sondern nur Auserwählte. 4. Unwiderstehliche Gnade: Der von Gott auserwählte Mensch wird Gott erkennen und kann dem Ruf Gottes nicht widerstehen. 5. Die Beharrlichkeit der Heiligen: Es ist unmöglich, Gottes Gnade wieder zu verlieren. Der Calvinismus ist eine Glaubenslehre, welche zwar von gewissen Kirchen vertreten wird, aber keine eigene Kirche bildet. Der Kultus der katholischen Kirche (Sakramente, Reliquien, Ablass), freie Glaubensentscheidung sowie alles Menschenwerk gelten als Untergrabung der Souveränität Gottes, dessen unbedingte Heiligkeit ein wichtiges Grundmotiv des Calvinismus ist. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 war der Calvinismus nicht anerkannt worden, wurde aber trotzdem in einigen Ländern, wie z. B. der Pfalz, eingeführt. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Calvinismus anerkannt. | 163r |
Cantor (Schule) | In das protestantische Gelehrtenschulwesen war der Cantor seit dem 16. Jahrhundert integriert als Lehrer wissenschaftlicher Unterrichtsfächer wie Latein und Theologie, aber auch in seiner Eigenschaft als Cantor im engeren Sinn, der die Versorgung der kirchlichen und weltlichen Musikpflege mit aus der Schülerschaft rekrutierten, kompetenten Chorsängern zu rekrutieren hatte. | 105r |
Capellan | Hilfspriester, in der lutherischen Kirche: Diakon | 10v |
Capitain | Siehe Hauptmann | 99r, 137v |
Caplen | Kapelle | 196v |
Cappa | von lat. capa = Mantel (des heiligen Martin (316/17-8.11.397) abgeleitet. 1) weiter Mantel mit Kapuze, 2) das Pluviale, Obergewand des Priesters und Bischofs bei liturgischen Anlässen. Diese Cappa war ein offener Radmantel in der jeweiligen liturgischen Farbe. Die Kapuze wurde später zu einem Rückenschild umgestaltet. 3) Cappa magna: großer Schultermantel mit Schulterumhang und langer Schleppe, bei Kardinälen rot oder in Buß- und Trauerzeiten violett, bei Bischöfen violett oder in der Farbe der Ordenstracht, bei Prälaten und Ordenskapiteln, die sie als Privileg erhalten hatten. | 194r |
Carnifex | Henker, Scharfrichter | 170r |
Cerimonion | Zeremonie | 169v |
chargiren | angreifen, zum Angriff schreiten, vorrücken. Unter Chargirung versteht man die Aufstellung und Anordnung eines Korps zu Übungszwecken in verschiedenen Formationen, je nachdem, ob Angriff oder Verteidigung, Stillstand oder Marsch, Vorstoß oder Rückzug exerziert werden sollte. | 173v |
Clerisei | (mittellat. clericia) Kleriker, Angehörige des geistlichen Standes. | 37r, 48v |
Collega | Lehrer am Gymnasium | 106r |
colligiren | sammeln | 120r |
Comitat | Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Geistlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, drei Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und einen Pferdeschmied mit Frauen, Feueranmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. | 64r |
Commandant | Oberbefehlshaber unterschiedlichen Ranges an einem Ort (Burg, Stadt) | 81v, 81v, 82v, 82v, 88v, 154v, 155r, 156r, 156r, 156v, 168r, 168v, 169v, 173r, 173r, 173v, 198v, 203v |
Commissarius | herrschaftlicher Bevollmächtigter, etwa zur Durchführung einer Herrschaftsübergabe in einem Erbvergleich oder einer anderen zivilen Angelegenheit mit Regelungsbedarf | 74v |
compensiren | aufrechnen, ausgleichen | 191r |
Condition | Bedingung | 190v, 191r |
confirmiren | bestätigen | 190v |
Constabel (schwed. Konstapl) | Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. | 88v, 199r, 199v, 199v |
Contrahierte | Vertragspartner, Unterzeichner | 190v |
Copulation | Trauung | 7r |
copuliren | trauen, vermählen | 10v |
Cron Schweden | Königreich Schweden: Die "Drei Kronen" waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die "Drei Kronen" als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur "Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland". | 198v |
Curator | Verwalter; als Aufsicht eingesetzter Amtsträger | 8r |
d. | Pfennig. 1 Groschen = 12 Pfennige | 14r, 14r, 14r, 14r, 14r, 14r, 14r, 38v, 74v, 75v, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76v, 76v, 76v, 89v, 89v, 89v, 109v, 119r, 206r |
Degen | Leichte Blankwaffe mit ein- oder zweischneidiger, langer, gerader Klinge und mehr oder weniger reichem Gefäß | 156v |
Dekan (Universität) | in Universitäten der Fakultätsvorsteher: Vorgesetzter der zehn Lehrenden. | 106r, 200v |
Dekan | der aufsichtführende protestantische Geistliche eines Kirchenbezirks | 10v, 218r |
deputiren | abordnen, beauftragen | 106r |
Desertion | Unerlaubte Entfernung vom Regiment, darauf stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. | 82v |
Deutschland | Eine wohl im 14. Jahrhundert entstandene allgemeine Bezeichnung für das Gebiet des Deutschen Reiches bzw. des von Deutschen bewohnten Gebiets. | 193r, 193r, 194v |
Dicktaler | Dicktaler sind Taler geringeren Durchmessers, jedoch von größerer Dicke als die gewöhnlichen Taler, auch „Spanischer Taler“ genannt, entsprach 1 fl. 14 gr. | 109v |
Dittichen | Düttchen, im 17. Jh. 1/16 Taler, ab 1622 Drei-Schilling-Stück. | 109v |
Dofft | möglicherweise Raureif | 78r |
dominiren | herrschen | 106r |
Drache | In der christlichen Drakontologie ist der Drache die Allegorie des Teufels. Der Drache wird bewusst mit Katholiken in Verbindung gebracht. Personen, bei denen ein feuriger Drache einfuhr, galten als Zauberer. KRAMER, Volksleben im Hochstift BambergS. 177. | 71v, 192r |
Dreygor | Dreigröscher, poln. Trojak, 1526 von Sigismund von Polen eingeführte Silbermünze. Das Düttchen war die Nachahmung, oder Dreier = 3-Pfennig-Stück. | 109v |
Ehebestattung | Ehebestätigung, Eheversprechen | 2r, 3v |
Ehebruch | Im Art. 120 hatte die "Constitutio Criminalis Carolina" Karls V. in Berücksichtigung des Kanonischen Rechts den Ehebruch des Mannes mit dem der Frau gleichgestellt und nur beiden Ehegatten das Recht auf Klage zugestanden. Hinsichtlich der Bestrafung verwies die Carolina auf deutsches und kaiserliches Recht, welche Strafe im Einzelfall anzuwenden war, blieb daher unklar. Deshalb blieb die Bestrafung in den einzelnen Territorien sehr unterschiedlich. Die Strafen reichten von Köpfen und Verbrennen bis hin zum Pranger, Stäupen oder Gefängnis. Die erwähnte Geldstrafe (Bl. 171v) muss Krafft und auch anderen seiner Zeitgenossen als äußerst milde Bestrafung erschienen sein. | 166r, 171v |
Ehre | persönliche Wert des Einzelnen ("honor") in einer Gesellschaft, Standesehre, vgl. Existimation | 189v |
Ehrenfest, (Abkürzung 'E.'), fest | lat. "honoratus, constans honore, fortis", "mannhaft", traditionelle Anrede edler Männer | 27r, 49r, 86r, 105r, 123r, 166v |
Einquartierung | Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern sowie deren Frauen und Kinder waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt. | 120r |
einschießen | brechen | 165r |
Eisprücker | unbekannte Bezeichnung | 109v |
Elle | 1 Elle = 55,5 cm | 77v, 77v, 78r, 78r |
Emanuel | hebr. Immanuel "mit uns ist Gott". Nach Jes. 7, 14, der symbolische Name des erwarteten Sohns einer Jungfrau, hier wohl für "Messias, Retter" gebraucht. | 8v |
enthalten | aufhalten, aufnehmen, beherbergen | 182v |
entsetzen | entheben | 120r |
Epitaph | Gedenktafel mit Inschrift für einen Verstorbenen, an der Kirchenwand oder einem Pfeiler angebracht. | 164r |
erkoren | gewählt | 36v |
ermelt | gedacht, erwähnt | 196v |
erwerfen | tot werfen | 40v |
Erzbistum | Das Erzbistum bezeichnet das Gebiet, in dem der Erzbischof die geistliche Oberleitung hatte. | 180r, 180r |
Erzstift | Bezeichnung für die zentrale Verwaltung eines Bistums bzw. Erzbistums, bestehend aus Erzbischof, Diözesankurie und Domkapitel, für das Erzbistum selbst, auch für das Domkapitel allein, d. h. den Kirchenbesitz und die Liegenschaften des Erzbischofs als weltliche Landesherrschaft der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Das Erzbistum bezeichnet dagegen das Gebiet, indem der Erzbischof die geistliche Oberleitung hatte. | 189v, 190r |
Esper | Betrug, Täuschung, Ränke, Hohn | 120r |
Exaudi | 6. Sonntag nach Ostern | 81v |
Expensen | Kosten | 190v |
extendiren | ausdehnen | 190v |
Fahne | Fahne einer Compagnie; metonymisch die ganze Compagnie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. | 65r |
Falkonett | Leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7,2 cm. | 99v |
Fass | 180,576 Liter | 87v, 89v |
Fass | 1 Fass = 997,08 Liter | 173v |
Fasserichen | kleinere Fässer | 36r |
Fastnacht | Das war im damaligen Verständnis die letzte entsprechend genossene Fresszeit vor dem Beginn der Fastenzeit. | 7r, 63v |
feiern | rasten, pausieren | 193r |
Feldlager | Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, daß sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten's von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten ... andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, Bd. 2, S. 287, Anm.; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (A): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, " ... und ist der jammer nit zu beschreiben", S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.. | 85r, 181v, 200r, 201v |
Feldmarschall | Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. | 154v, 155r, 198v, 199r, 199v, 201r, 202r |
Feldstück | Wahrscheinlich ist hier die meist als Feldschlange bezeichnete "Halbe Schlange" gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. | 168v |
Feldwebel | Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obrist-Wachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff. | 41r, 146v |
Fenstermutz | Fensterbank | 71v |
Festung | größere Befestigungsanlage, um Angriffen länger Widerstand leisten zu können, unter militärischen Voraussetzungen angelegt; die größtenteils strategische Aufgaben wahrnahm, aber auch zu Vorstößen und Vernichtungszügen in das andersgläubige Umland benutzt wurde. Die Festung Forchheim (Oberfranken) war eine der wenigen Festungen, die während des gesamten Krieges nie eingenommen werden konnte. | 126r |
Feuerkugel | Ein Bolide entsteht durch das Eindringen eines besonders großen Meteroiden in die Erdatmosphäre. Wenn der entstehende Meteor größer ist als die mittlere scheinbare Helligkeit der Venus, wird er als "Feuerball" oder "Feuerkugel" bezeichnet, der bei Explosion als "explodierender Feuerball" - hier kurz über der Erdoberfläche - oder Bolide bezeichnet wird. | 192r |
Fiskal | Regierungsanwalt | 74v |
Flache Mäuser | Blaumüser = 4 ½ Mariengroschen, ndl. Spottname: blau = schlecht, gering. | 109v |
flankieren | in die Seite fallen, von der Seite her anfallen | 199r |
Flecken | I. Flecken (oder auch Weichbilder genannt) waren „Minderstädte“, d. h. Städte mit landesherrlichen Privilegien ohne politische Eigenständigkeit. Z. T. besaßen sie das Recht zur Ratswahl, eine Marktgerechtigkeit oder andere wirtschaftliche Vorrechte. II. In abschätziger Bedeutung als geringer Ort. | 23r |
Florbinde | gewebtes Band | 187r |
Flore | Entweder Florin = Gulden oder Flor = gewebtes Band | 156v |
Friede von Oliva | Friede von Oliva am 3.5.1660 zwischen Leopold I., Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preussen, Karl XI. von Schweden und Johann II: Kasimir Wasa von Polen-Litauen: Johann Kasimir verzichtete auf seine Ansprüche auf die schwedische Krone, erkannte die seit 1620 bestehende schwedische Oberhoheit über Livland und Riga und Souveränität Brandenburgs über das Herzogtum (Ost-)Preußen an. | 148r |
Fronleichnam (Leib des Herrn) | "festum corpus Christi" ("Fest des heiligsten Leibes Christi") = Fest zur Verehrung der Eucharistie am Donnerstag nach der Pfingstoktav; mit der Bulle Urbans IV. vom 11.8.1264 für die katholische Kirche vorgeschrieben. Durch Johannes XXII. wurde 1317 Fronleichnam in der ganzen abendländischen Kirche verbindlich. Seit dem 15. Jahrhundert ist es besonders im Reich üblich, eine konsekrierte Hostie in der Monstranz unter einem Traghimmel durch die Straßen zu tragen, an vier Altären haltzumachen und nach den vier Himmelsrichtungen segnend die vier Evangelienanfänge zu singen. | 71v |
Fuder | Das Fuder als Hohlmaß entsprach etwa 1,9 Kubikmetern. | 27r, 43r, 43r, 74v, 140v, 140v, 164v, 168v |
Fünfer | 2 Halbbatzen und 1 Viertelbatzen. | 109v |
Fürsprecher (Fürsprech) | einer, der als Rechtskundiger vor Gericht stellvertretend eine Rechtssache führt, ein Anwalt, ein Sachwalter, ein Advocat. Er wird entwickelt, um die Gefahr zu vermeiden, durch bloße Fehler im Wort einen Rechtsstreit zu verlieren. Seit dem 15. Jahrhundert war es jedoch Zwang, einen Fürsprecher zu nehmen. | 177v |
Fuß | 1 Fuß = 28,326 cm | 195v |
Futterbank | Ein mit einem Gestell unten versehener, oben und an den beiden Enden offener bankartiger Kasten, gegen dessen vorderes Ende eine unten befestigte Klinge mit der Hand bewegt wird, um das in die Bank gelegte und mit der anderen Hand vorwärts geschobene Stroh etc. zu Viehfutter klein zu schneiden. | 75r |
Futterschneide | sensenartiges Messer | 206r |
Futterschneider, Strohschneider | Lohnarbeiter, der das Stroh für das Vieh zu Häcksel schneidet. | 75r, 206r, 206r |
Gack | Pranger (Schnellgalgen, mit dem einer geschnellt, gewippt wurde). Der Gack stand in Erfurt "vor den Graden" beim Haus des Scharfrichters, das auch als eine Art Gefängnis diente. WAGNER, Pforr, S. 281: "An verschiedenen Orten im Henneberg bezeichnete 'Gak' einen über dem Wasser hängenden, durch eine Kette an einem Querbalken befestigten viereckigen Kasten mit Falltür, durch die gewöhnlich Huren zur Beschimpfungsstrafe ins Wasser springen mußten. In Schmalkalden war der Gak ein Eisenkäfig ("Trillerhäuschen'), in dem u. a. Felddiebe zur Schau gestellt wurden". | 87r |
Galeone, Gallione | Portugiesisches bzw. spanisches Kriegsschiff von ca. 800 Tonnen mit 3 bis 5 Masten. Das verlängerte Oberdeck reichte in einer Art Balkon über den Bug hinaus. Für die Bewaffnung hatte sie entweder vorn oder hinten hohe Aufbauten, die allerdings die Manövrierfähigkeiten beeinträchtigen. Galeonen waren die Hauptkampfschiffe der Großen Armada. | 167r |
Galgen | Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger etc.] zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt. | 71r, 125v, 136v, 142v, 142v, 156v, 156v |
Gärtner | Hintersasse, Handbauer, Kleinbauer (Gartennahrungsbesitzer), der einen Garten (1/8 Hufe) bewirtschaftete und nicht mit dem Pferd, sondern mit der Hand Frondienste leistete. | 201r, 201v |
Gebind | Zunächst Ansammlung von Flurstücken vor der Stadt, dann meist Stadtteil. | 201v |
Gebinde | Garbe | 26v |
Gedicht | Erfindung | 195v |
Gedinge | rechtlich eine Verabredung, Übereinkommen, Vertrag | 167r |
Gefälle | Einkünfte (aber auch Abgaben) | 191r |
Gefängnis | Gefängnisse waren von ihrer Anlage her sehr unterschiedlich. Die Verwendung von Türmen als Gefängnis ist ab dem Spätmittelalter belegt. Zu unterscheiden sind dabei Verliese und Gefängnisse. Das Verlies für Kapitalverbrechen war von oben durch ein so genanntes „Angstloch“ zugänglich, das Gefängnis durch eine Tür. Der Verurteilte wurde in den Hungerbunker bzw. in den Hungerturm gesperrt und nur mit "Wasser und Brot" versorgt. Im Turm fand sich auch der so genannte „Bürgergehorsam“, eine zweifenstrige Arreststube, in der Bürger wegen leichter Vergehen ihre Strafe absaßen. Daneben gab es auch die demütigende öffentliche Zurschaustellung, wie etwa die „Drahtkammer“: das sogenannte „Rote Gitter“ unter der überdachten Freitreppe eines Rathauses, wo kleinere Vergehen abgesessen werden mussten. In Schmalkalden gab es im Keller des Rathauses eine Strafkiste, in der Eingeschlossene nur liegen konnten. Die in den Selbstzeugnissen geschilderten Todesfälle neben dem Selbstmord sind auf meist auf Entkräftung (Kachexie) und Abwehrschwäche zurückzuführen, bedingt durch Nährstoff- und Lichtmangel. Zudem war die Unterbringung für den Delinquenten teuer genug. In der Regel mussten 2 fl. wöchentlich für 2 Wächter aufgebracht werden. Hinzu kamen die Aufwendungen für Verpflegung, Kleidung, Heizmaterialen etc., die die verhängte Geldstrafe weit übersteigen konnten oder nach der Hinrichtung zusätzlich zu deren Kosten auch von den Angehörigen aufgebracht werden mussten. | 41r, 72r, 82v, 84v, 90v, 141r, 206r |
Gegenkämmerer, Ungeldherr | Der Ungeld(er)herr war Ratsherr, zuständig für die Einziehung der indirekten Steuern (Ungeld), vermutlich auch für die Veranlagung zum Geschoss (als direkter Steuer), das Verrechten (Veranlagung zum Geschoss). Alle fünf Jahre wurden in Erfurt die Vermögen der Bürgers aufgezeichnet und die Angaben durch Eid bekräftigt. | 36r |
Gehader | Streit, Zank | 100v, 104v, 104v |
Gehorsam | Bürgergefängnis, städtisches Gefängnis; Haft, Gefangenschaft | 120r, 120r |
Geist | Teil des Geläuts im Erfurter Dom | 66r |
Geldstrafe | Bei leichtem Diebstahl sah die "Constitutio Criminalis Carolina" Karls V. von 1532, Art. 157f. als Strafe den vierfachen Wert vor. | 104v |
Geleitsmann | I. Der Geleitsmann sorgte für Transport, Schutz und Zoll der Handelsgüter auf vorgeschriebenen Wegen innerhalb eines Gebiets und die Bestrafung der Zuwiderhandelnden. Das Amt wurde in der Regel gepachtet. II. Beauftragter für das sogenannte "große Geleite" für Fürstlichkeiten. | 110r |
Gemächte | Genitalien | 30v |
Gemang | Getreidemischung aus Weizen und Roggen, wurde gleich gemischt ausgesät. Zumindest lag der Roggenanteil wesentlich höher als bei dem "schönen" Korn; GAENSCHALZ, Nahrungsmittelpolitik der Stadt ErfurtS. 18. | 75v, 76v, 76v |
Gemeine Stadt | hier: gesamtes Gemeinwesen | 34v, 74v, 90v, 118v, 118v, 118v, 182v, 182v |
Gemeine | Gemeinder = Vertreter einer Gemeinde | 138v |
Gemeiner Mann | Vollbürger (ab 1510 konnte das Bürgerrecht ab dem 16. Lebensjahr erworben werden), waren zunächst die reichen, vornehmen Einwohner Erfurts, die Amtsträger des Erzbischofs und einiger Grafen sowie zugezogene fremde Kaufleute. Durch Heirat entstanden Verschwägerungen und Sippen, deren Mitglieder "Gefrunden" (Befreundete) genannt wurden und aus denen der Rat hervorging. Später wurden auch Handwerker in den Rat aufgenommen. Knechte und Mägde, Gesellen und Lehrlinge zählten nicht zu den Vollbürgern. BEYER/BIEREYE, Geschichte der Stadt ErfurtS. 32. | 35r, 35r, 35r, 35r, 119r |
Gemeiner, Knecht | Dienstgradloser einfacher Soldat | 43r, 43r, 43r, 43r, 169v, 169v, 169v, 169v, 170r, 170r, 170r |
General | Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. | 126r, 202r |
Generalfeldzeugmeister | Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie - ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten "Glockengelder" für die erbeuteten Kirchenglocken zu, was ohne weiteres 12.000 fl. und mehr sein konnten. | 155r |
Gericht | Gerichtsbezirk | 123v, 182r |
Gerichtszwang | Gerichtssprengel (Verwaltungsbezirk eines Gerichts) | 90v |
Geschirr | Leder- und Riemenwerk für Zug- und Reittiere; Pferdegespann; Zusammenhang von Pferd und Wagen; Wagen | 72r |
Geschoss (Schoss) | allgemeine Vermögensabgabe, die zwar in regelmäßigen Abständen aufgebracht werden musste, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. | 119r, 120r |
Gespann | hier wohl: derjenige, mit dem man gemeinsam einspännt (unter Bauern, die über ein gemeinsames Zugtier verfügen): Genosse, Arbeitsgefährte, Kriegskamerad | 13r |
Gewehr | Wehr | 12v |
Gewitter | Gewitter galten als Boten der Gerechtigkeit Gottes. Alles, was gegen die göttliche, aber auch menschliche Ordnung verstieß, wurde mit Blitz, Donner und Hagelschlag bestraft, nach Joh. 12, 19 galt der Donner als Stimme des Herren. Man glaubte, dass der Blitz brennbare Dünste zur Entzündung brachte, wobei bei der Verpuffung Donner und Brände entstanden. Nachts stand man auf, um angezogen vor einer geweihten Kerze auf das Ende der Erscheinung zu warten und gegebenenfalls, bedingt auch durch die Holz- und Lehmbauweise der Häuser, seine Habseligkeiten in Sicherheit bringen und beim Löschen der Brände helfen zu können. Auch die "Große Glocke" oder "Gloriosa" im Erfurter Dom trug die Inschrift "fulgur arcens et daemones malignos" (Blitz und böse Dämonen abwehrend). | 13r, 25r, 25r, 25r, 142r, 150v, 163v, 164r, 169r, 178v, 196r, 196r, 196v, 196v |
Gezelt | Kriegszelt, Lagerunterkunft. Vgl. Feldlager | 201r |
Glimpf | Gebührlichkeit | 189v |
Goldschläger | Arbeiter, der das Gold zu Blattgold verarbeitet | 35v |
Gottesgericht | Urteil über Schuld und Unschuld durch ein Zeichen Gottes. Gemeint ist hier wohl auch die Abendmahlsprobe, die auf der alten Annahme beruht, das ein Schuldiger nicht ohne Strafe das Abendmahl zu sich nehmen kann. | 178v |
Granate | Sprengkugel, die vor dem Abfeuern erhitzt wurde, um Brände zu erzeugen. | 199r |
Groschen | 1 Groschen = 12 Pfennige | 1r, 38v, 74v, 74v, 75v, 75v, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76r, 76v, 76v, 76v, 76v, 76v, 78r, 82r, 109v, 109v, 109v, 109v, 109v, 119r, 119r, 119r, 119r, 119r, 155r, 155r, 155r, 201r, 201r, 201r, 201r, 201v, 201v, 201v |
Großfürst | Bis zur Annahme des Zarentitels Titel der Herrscher von ganz Russland bzw. der direkten Nachkommen des Zaren bis zum zweiten Grad. | 210r |
Großhans | ursprünglich Vornehmer, Hochgestellter, dann mit pejorativer Bedeutung: der den großen Herren spielt | 119r |
Großhofmeister | Oberhofmarschall | 74v |
Gulden (fl.) | 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige | 1r, 40r, 42r, 75r, 89v, 108r, 108r, 108r, 108r, 108r, 108r, 109v, 109v, 119r, 165r |
Gülten | Gläubiger | 76v |
Hagel | Klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen und Nägel, die aus Kanonen und Mörsern verschossen wurden, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss. | 168v |
Hain | begrifflich an sich der gepflegte, gehegte Wald | 138v |
Haken | auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem besonderen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Haken wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. ENGERISSER, Frühe Neuzeit, online verfügbar unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. | 99v |
Halbbatzen | 1 Halbbatzen = 2 Kreuzer = 8 Pfennige | 109v, 109v |
Halbmann | Halbhufner, der entweder nur die Hälfte eines Bauernguts besitzt oder das Gut eines Anderen für die Hälfte des Naturalertrags bewirtschaftet. | 198v |
Halseisen | Das Halseisen, ein eiserner Halsring, war Teil des Prangers und in der Regel mit einer Kette am Rathaus oder einem anderen öffentlichen Gebäude befestigt. | 41v, 76r |
Handgranate | Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden und mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. | 105r, 105r |
Handwerk | Die erste Gruppe bildeten die neun großen Zünfte: Krämer, Bäcker, Lohgerber, Wollweber, Schuhmacher, Schmiede, Fleischer, Kürschner, Schneider. Die zweite Gruppe bestand aus den neun kleinen Zünften: Weißgeber, Büttner, Senkler, Schilder, Huter, Pergamentmacher, Färber, Heringer (Fischhändler) und Reußer. Daneben existierte eine dritte nichtzünftische Gruppe von Handwerkern. | 34v, 35r, 35v, 36v, 37r, 48v, 49v, 74v, 106r, 110r, 119r |
Hauptmann (Stadt) | vom Rat der Stadt eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie | 84v, 198v, 201v |
Hauptmann (Verwaltung) | Vorsteher einer Gemeinde, eines Bezirks, eines Collegiums, eines Gerichts oder einer Zunft; Herrschafts- und Amtsverwalter; auch derjenige unter den Zinspflichtigen eines geteilten Guts, der den gesamten Zins des Guts einzunehmen und an den Lehnsherrn abzuführen hatte. Vgl. auch Landhauptmann, Oberhauptmann. | 78r, 120r, 120r, 120r |
Haus, festes | Burg, Schloss: Herrenhaus des 16. und frühen 17. Jahrhunderts mit wenigen Wehranlagen, entwicklungsgeschichtlich zwischen Burg und Schloss stehend. | 182v |
Heiliges (Römisches) Reich | Seit dem Spätmittelalter Bezeichnung des ersten deutschen Reiches, 1157: sacrum imperium, 13. Jahrhundert: sacrum Romanum imperium, das vom König bzw. Kaiser und den Reichsständen getragen wird. Im 15. Jahrhundert durch den Zusatz "Deutscher Nation" auf die deutschsprachigen Gebiete beschränkt. | 91r, 91r, 91r, 91v, 91v, 148r |
Henker | Scharfrichter | 30v, 71r |
Henkersknecht | Gehilfe des Scharfrichters, zuständig für den Vollzug der Strafen zu Haut und Haar. Er stand auf der untersten Stufe der unehrlichen Gewerbe. | 188r |
Herrlichkeit | Gerechtsame, Befugnisse, Herrschaftsgebiet | 189v, 190r, 190r |
Heumonat | Juli | 167r |
hinlegen | errichten | 176v |
Hinrichtung | Das Hinrichtungsritual als "Theater des Schreckens" mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER/ LASSOTTA, Bettler und GauklerS. 249f. | 11v, 12r, 41r, 41v, 44r, 71r, 72r, 79v, 82v, 88r, 99r, 108v, 125v, 136v, 138r, 146v, 155r, 156r, 156r, 166v, 169v, 170r, 173r, 182v, 182v, 183r, 187r, 208r |
Hofestadt | Hofstaat, im Sinne des Personalverbands des gesamten Hofes; auch Begleitung hoher Offiziere | 202r |
Hoftag | Der Hoftag war die vom König einberufene Versammlung der Großen des Reiches anlässlich hoher Feiertage. Wegen der Hoffahrtpflicht war die Teilnahme verpflichtend. Aus diesen königlichen Hoftagen entstanden seit dem Ende des 15. Jahrhunderts die Reichstage. | 11v, 177v, 177v, 177v, 178r, 178r, 179r, 179r, 181r, 182v, 183r |
Holzförster | Aufseher über den Wald, aber nicht zuständig für das Wild. | 206r |
Huldigung | Versprechen des Wohlwollens, der Treue, der Dienstbereitschaft und der Ehrerbietung gegenüber dem "rechtmäßigen" Landesherrn. Nach dem damaligen Kriegsrecht war die Besitznahme eines eroberten Gebietes rechtmäßig. Die Erbhuldigung war für alle Kriegsparteien für die rechtliche Besitznahme eine Landes und für den Aufbau einer wirksamen Landesregierung unabdingbar. | 36r, 36v, 191v, 191v |
Hunger, Hungersnot | Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern - drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich - , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung und WirtschaftS. 422 schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. | 75r, 75v, 147r, 148r, 194r |
Hure | Diffamierende Bezeichnung einer Frau. Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend bezeichnet wurde. | 71v, 105r, 141r, 166r, 171v, 171v |
Hurerei | Außerehelicher Geschlechtsverkehr wurde mit Stäupung, Prangerstehen und Stadtverweisung bestraft, je nachdem, ob es sich um Gelegenheits- oder Elendsprostitution handelte. | 76r, 166r, 171v |
im Kreis erschießen | Im Kreis seiner Kameraden durch diese arkebusieren lassen. Das Erschießen mit einer Arkebuse war im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen. | 170r |
in Längen | demnächst | 196v |
Inaug[u]ration Artium | Die feierliche Einsetzung der Künste, d. h. die Wiedereröffnung der Universität. | 66v |
ins Wachs drücken | besiegeln, beenden | 34v, 171v |
Instruction | Anweisung, Unterweisung, Vorschrift | 41v |
Investitur | Belehnung, Einsetzung | 91r, 91v |
Jacobi | der 25. Juli | 2v, 2v, 105r |
Johannis Baptistae | der 24. Juni | 25r, 25r, 87r, 105v, 218r |
Johannisfeuer | Am Johannistag angezündetes Sonnwendfeuer, von den Geistlichen unter Berufung auf Johannes 5,13 gedeutet, jedoch auch oft mit Ausschreitungen der städtischen Jugend verbunden. | 87r |
Johanniter-Orden | Johanniter, Rhodiser, Hospitaliter; der älteste geistliche Ritterorden, nach der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzritter 1099 als Orden begründet.In der Ordensregel von 1137 als Militär-Ritterorden verstanden. 1308-1310 Eroberung von Rhodos und seiner Nachbarinseln, 1523 Verlust von Rhodos, 1524 Malta und seine Nachbarinseln von Karl V. erbeten und 1630 als Lehen erhalten. | 167r |
Junker | Edelmann, adliger Gutsherr; als Kammerjunker, Hofjunker; auch auf hervoragende Bürger und deren Söhne übertragen, ein zum Schutz bestimmter männlicher Begleiter | 1v, 6r, 25r, 48v, 76v, 99r, 105v, 105v, 105v, 105v, 154v, 163r, 169v, 170r, 182v |
Kaltes Feuer | Wundbrand | 105r |
Kammer | Kaiserliche Finanzbehörde. 1498 entstand unter König Maximilian I. die Hofkammer als zentrale Finanzbehörde des Reichs und der habsburgischen Erbländer. | 91v |
Kämmerei | Stadtkasse | 35v |
Kardinal | Nach katholischem Kirchenrecht der durch den Papst ernannte höchste kirchliche Würdenträger, seit 1179 erfolgte die Papstwahl durch die Kardinäle. | 190v, 193v |
Kartäuser | 1084 gründete Bruno von Köln (1030-1101) im Tal von Chartreuse (bei Grenoble) das Eremitenkloster Cartusia. Die im Jahre 1127 verfassten, auf der Benediktinerregel basierenden "Gewohnheiten" verlangten strenge Askese, liturgische Schlichtheit, stetes Schweigen, Gebet und Handarbeit sowie vollkommene Enthaltsamkeit von Fleischspeisen. Die meiste Zeit verbrachten die Kartäuser in Einzelzellen, um sich der Askese und der Kontemplation zu widmen. Der auf Zeit gewählte Prior hatte die innere Leitung und die Vertretung des Klosters nach außen hin. Jedes Jahr hatte er auf dem Generalkapitel um seine Demission zu bitten, da das Amt als Bürde und die Rückkehr in die Einsamkeit und Stille als Barmherzigkeit betrachtet wurde. Stellvertreter des Priors war der Vikar, der sich als Seelsorger seiner ihn aufsuchenden Brüder betätigte. Die Verwaltung und die Sorge für weltliche Angelegenheiten sowie um kranke Mitbrüder kümmerte sich der Prokurator, während die Sorge für Bibliothek und Kirche in den Händen des Sakristans lag. Die Bewohner teilten sich in die Patres (Mönche) und Fratres (Laienbrüder), Redditen (Priester mit leichterer Lebensweise und der Erlaubnis, das Kloster zu verlassen) und Praebendarien (Mitglieder auf Zeit). Die Angliederung weiblicher Gemeinschaften erfolgte erst seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Im Spätmittelalter wurden zahlreiche städtische Kartausen gegründet, die sich zu Orten der Gelehrsamkeit entwickelten. Die Erfurter Kartause (Grundsteinlegung 1372), die in der Besatzungszeit große materielle Verluste erlitt (so ARNOLDI, fol. 109r-120), ging nach dem Prager Frieden am 1.10.1635 wieder in den Besitz der Mönche über. Die wertvolle Bibliothek, die nach Aussage des Abts Johannes Arnoldi, fol. 114r, über 3.500 Bände umfasste und von der Besatzungsmacht sowie Erfurter Bürgern ausgeplündert wurde, bis 1610 in der Sakristei, dann im Augustiner-Kloster untergebracht, wurde 1635 wieder zurückgebracht. Nach der Säkularisation wurde sie durch Napoleon der Erfurter Universitätsbibliothek übereignet. Vgl. allgem. KURT, Kartause, Bd. 1 | 162r, 162r, 162r |
Kästner | Kistenmacher, Tischler | 41v, 164r |
Keistbücken | Körbe, die auf dem Rücken getragen wurden. | 201v |
Keubler | Kübler, Kübelmacher | 24v |
Kindsmord | Kindsmord ist die Tötung eines Neugeborenen in oder unmittelbar nach der Geburt, zumeist durch die ledige Mutter. Artikel 131 der "Constitutio Criminalis Carolina" Karls V. von 1532 sah als Regelstrafe den Tod durch Ertränken oder Pfählen vor, was in manchen Territorien durch die Schwertstrafe ersetzt wurde. Diese konnte je nach den Umständen der Tat verschärft werden. | 44r, 173r |
Kipper und Wipperzeit | Im Zuge der Bargeldverknappung an der Wende zum 17. Jahrhundert und der hohen Rüstungsausgaben im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges begann um 1618 ein regelrechter Handel mit Geld. Indem der Materialwert der Münzen verschlechtert wurde (bei gleich bleibendem Nennwert), wurde die Herstellung von Münzen ein lukratives Gewerbe, an dem sich immer mehr Landesherren beteiligten. Die Münzverschlechterung ging mit einer erheblichen Inflation einher, Wechselbuden und Münzstätten der "Kipper und Wipper" wurden daher des Öfteren Ziele des Aufruhrs einer empörten Bevölkerung. "Kippen" nannte man das Beschneiden der Münzen am Rand, "Wippen" das Manipulieren der Geldwaage. WAGNER, Kipper- und Wipperunwesen; REDLICH, Inflation; ROUSSEAUX, Kipper u. Wipper. Vgl. Münze anfangen. | 109v |
Kirchenpolicey | Hier ist die personale Zusammensetzung des Evangelischen Ministeriums gemeint. | 218r |
Kirchenräuber | Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, und wurde nach Art. 172 der "Constitutio Criminalis Carolina" mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe oder mit Rädern bestraft, im Militärstrafrecht mit dem entehrenden Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung "Kirchenräuber", mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten hier apostrophiert werden, nach dem "Schelm" eines der schlimmsten Schimpfworte (vgl. schelmschelten). | 88r |
Kirmes | Abkürzung von Kirchmesse = Kirchweih | 3v, 13r, 105r |
Klafter | 1 Klafter entspricht etwa 2,5 bis 3 m3. | 82r, 82r, 82r, 82r, 82r |
Kleiber | Leimmacher | 71r |
Kleinbauer | Halbbauer, Hintersasse | 137v |
kleine Marien | Mariengroschen | 109v |
Kloppen | Böcke | 137r |
Kohlenbrenner | Der Kohlenbrenner (Köhler, Aschenbrenner) nutzte ein bekanntes Verfahren zur Herstellung von Holzkohle, die Kohlenbrennerei in einem Meiler. Große Holzscheite wurden stehend oder liegend in halbkugelförmigen Haufen (Meiler) um drei in der Mitte errichtete Pfähle (Quandel) aufgesetzt und mit einer Schicht aus Erde und Rasen abgedeckt. Unter dieser Decke wurde die Verbrennung durch sparsame Luftzufuhr so gesteuert, dass nur wenig Holz, aber das sich entwickelnde Gas verbrannte. An der Farbe des Rauches konnte der Köhler erkennen, wann die Verkohlung des Holzes abgeschlossen war. Nun konnte der Meiler abkühlen, und die Kohle wurde gezogen. Das schwarze Produkt wurde an Schmiede und zur Metallschmelze an Hütten geliefert. Holzkohle wurde auch zur Schießpulverherstellung genutzt (Schwarzpulver), und bei der Anfertigung von Tinte und Tusche verwendet. Metall konnte mit Holzkohle poliert werden. Auch wurde fauliges Wasser mit frischer Holzkohle gefiltert. | 82r, 206r |
Komet | Kometen galten als Vorboten kommenden Unheils, von Krieg und Katastrophen oder Zeichen Gottes. Edmund Halley gelang es, diesen 1682 auftauchenden Kometen als periodisch wiederkehrenden Himmelskörper nachzuweisen. | 191v, 192r, 192v, 193r, 193v, 194v |
Konjunktion | Verbindung | 193v, 194r, 195r |
Kopfstück | Kopfstück = 2 Groschen = 12 Pfennige: Silbermünze mit Kopf des Landesherrn im Münzbild. | 109v |
Kornmeister | beamteter Vorsteher des städtischen Kornhauses | 9v |
körperlicher Eid | Eid, bei dem der Schwörende einen Gegenstand (Bibel, Kreuz) anfassen muss. | 36r |
Kurfürst | lat. "princeps elector imperii", seit dem 13. Jahrhundert Wähler des Königs, festgelegt seit 1356 in der Goldenen Bulle. Da man seit dem Tod Friedrichs II. zu "springenden Wahlen" übergegangen war, war fast jeder Reichsfürst ein möglicher Thronkandidat, der sich die Wahl durch Zugeständnisse an die Kurfürsten erkaufen musste, die in Wahlkapitulationen festgehalten wurden. Der Mainzer hatte spätestens vier Monate nach dem Tode des Herrschers die anderen Kurfürsten zur Wahl des Nachfolgers nach Frankfurt/Main einzuberufen. Der Trierer hatte seine Stimme als Erster abzugeben, die letzte, bei 7 Kurfürsten zum Teil entscheidende Stimme stand dem Mainzer zu. Das Recht, den Gewählten zu krönen, beanspruchte der Mainzer ebenfalls. Die Kurfürsten bildeten einen eigenen Reichsstand. Als Kurfürst war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst, im Erzbistum dagegen geistliches Oberhaupt. | 34v, 104r, 110r, 110r, 110r, 161r |
Kurzholz | Kurzholz hatte eine Länge bis zu 0,60 m. | 82r |
Kurzweil | Lust, Vergnügen | 71r |
Lacherei | Lächerlichkeit | 119r |
Landgraf | Landgraf = eigentlich der an der Spitze der Landgrafschaft stehende Amtsträger, eingesetzt zur Verwaltung und Wahrung königlicher Rechte. In Thüringen entwickelt sich das Amt wohl nicht aus der Grafschaft, sondern aus dem Vorsitz auf den Landtagen und ging 1247 auf die Markgrafen von Meißen aus dem Haus Wettin über. Der Titel wurde nach dem Herrschaftsantritt der Wettiner durch den Titel eines Herzogs von Sachsen überdeckt. | 129v |
Laufgraben | Graben, der bei der Belagerung einer Festung oder Stadt im Zickzackverlauf aufgeworfen wurde, in dem man sich möglichst ungefährdet nähern konnte. | 199r |
Legation | Gesandtschaft | 210r |
Lehnung, Löhnung | Alle zehn Tage war die Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfd. Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfg.). | 106r, 119r, 119r, 120r, 120r |
Leinbrot | Brot mit Leinsamen gebacken. | 206r |
Leineweber | Leineweber verarbeiteten ursprünglich sowohl gesponnenen Flachs als auch Hanf zu Leinwand; seit etwa 1500 wurde Hanf hauptsächlich nur noch für Haustuch, Sack- und Packleinwand, grobe Zeuge wie Segeltuch und Seilerwaren verwendet. Im Gegensatz zur Tuchmacherei (Wollweberei), die sich doch meist als städtisches Handwerk etablierte, war die Leineweberei vor allem im ländlichen Raum als Heimgewerbe verbreitet und wurde vielfach von hörigen Bauern und Tagelöhnern betrieben. Leineweber galten als "unehrlich". Ihr Verruf ging wohl darauf zurück, dass sie im 15. Jahrhundert in die Städte abwanderten und hier in Konkurrenz zu den städtischen Webern traten, die dadurch ebenfalls in Verruf gerieten. | 104v, 104v |
Licentiat | Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben; Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor. | 163r |
Lieutenant, Leutnant | Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Lieutenant den unmittelbarsten Kontakt zur Compagnie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl. | 43r |
Linschenmantel | Leinenmantel | 187r |
los und ledig zählen | lossprechen, freilassen | 96v |
lösen | abfeuern | 66r, 104r |
Losung | Erkennungszeichen der Soldaten eines Heeres untereinander, gewöhnlich durch ein Wort. | 199r |
Lot | 1 Lot = 14,6 - 16,6 g | 42r, 49v, 91r |
Lucia | Der 13.12. ist der Tag der hl. Lucia, der wohl erst mit den Schweden als Feiertag aufkam. | 4r, 182v, 199r |
Lunte | mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt | 26v, 43r, 43r, 43r, 201r, 201v |
Macim | verballhornte Form von arab. machzen = Magazin, Vorratshaus, Provianthaus | 88v |
Magister | Akademischer Abschlussgrad der Artistenfakultät, der dem promovierten Magister die Lehrbefähigung zuerkannte. Bei Happe sowohl zur Bezeichnung von Lehrern wie Geistlichen verwandt. | 2v, 3v, 3v, 3v, 7r, 10v, 24v, 35v, 37r, 48v, 50r, 50r, 66r, 67v, 106r, 106r, 163r, 163r, 188r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 218r, 219r, 219r, 219r, 236v |
Magnificus Rector, Magnificus, Magnificentz, Magnificus Rector Academiae | aus dem Kreis der Professoren auf eine bestimmte Zeit gewählter Repräsentant der Universität, Amtsbezeichnung Rector Magnificus | 3v, 3v, 4r, 9v |
Mainzer Gericht | Das Mainzer Gericht bestand aus Schultheiß, Vogt, Freibote und 3 Schöffen aus der katholischen Handwerkerschaft sowie dem Scharfrichter. Die Zivilgerichtsbarkeit teilten sich Schultheiß und Rat, "selbst bei Hinrichtungen concurrirten noch städtische Gerechtsame: die Zweiermänner nebst etlichen Rathsdienern zu Fuß und zu Roß geleiteten den Vogt und Scharfrichter auf die Gerichtsstätte vor die Stadt, der Stadtknecht mußte das Richtschwert, 'die rothe Rose', bis dorthin am Sattel eines Pferdes vorführen und dem Henker 'Frieden ausschreien' durch Gassen und Flur' ". SCHAUERTE, Gustav Adolf und die KatholikenS. 3. | 141r, 141r, 173r |
Malter | 1 Malter = 772,3252 Liter | 74v, 75r, 75r, 75v, 76r, 88v, 88v, 126r, 155r, 155r, 164v |
Mandel | hier: Haufe frischgeschnittenen und gebundenen Getreides, Getreide- oder Strohbund; eine Anzahl von fünfzehn (bzw. sechzehn – in Thüringen Bauernmandel genannt) | 76r, 168v, 201v |
Mark | 1 Mark = 12 Schillinge = 144 Pfennige oder 1 feine Mark = 216 Groschen = 648 Kreuzer | 42r, 49v, 74v, 91r, 164v |
Marketender | Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser - in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ auch Zivilisten oder Amtsträger häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender | 155r |
Markgraf | Markgraf = im frühen Mittelalter ein Beamtenamt, in spätkarolingischer Zeit wird das Grafenamt durch die Verleihung von Land in ein erbliches Lehen mit dem Titel marcgravo umgewandelt. In Thüringen stiegen die Markgrafen zur herzoglichen Gewalt auf. Seit dem 13. Jahrhundert der zweithöchste erbliche Adelstitel | 129v, 161r |
Martini | 11.11. | 1v, 4r, 5v, 126r, 181r |
Masern | Akute Infektionskrankheit im Kindesalter mit leichter Übertragbarkeit. Als schwerste Komplikation konnte eine Gehirnhautentzündung auftreten. | 2v, 3v, 4r, 7v, 8r, 8v |
Mastung | Mästung, Fettmachen und Fettwerden | 147r |
Materie | Stoff | 193r |
Matteiger | Matthier, Mathiasgroschen, geringhaltige Billonmünze, seit 17. Jh. entspricht der M. ½ Mariengroschen. | 109v |
Mehrer des Reichs | Seit dem 14. Jahrhundert ein Titel des Kaisers. | 90v, 91r |
Meile | 1 Meile = ca. 7,420 km | 96v, 196v, 203v, 208r |
menniglich | jedermann | 183r |
Mensch | hier: Weibsbild, Dirne, Konkubine | 40r, 40r |
Menschenfresserei | Menschenfresserei, Anthropophagie. Es ist hervorzuheben, daß Happe hier nicht als direkter Zeuge eines Falls von Antropophagie berichtet. Jedoch greift er mit dem Breisacher Bespiel einen Fall von Menschenfresserei auf, der im Unterschied zur häufig unkonkreten metaphorischen Erwähnung von Fällen der Antropophagie in Selbstzeugnissen der Zeit des Dreißigjährigen Krieges zur Bezeichnung von Zuständen äußersten Hungers (wie in Happes Text etwa I 322 r) in diesem Fall direkt verbürgt ist. Unter den vielfachen zeitgenössischen indirekten Berichten über den Breisacher Fall kann der des Historiographen und Habsburg-Anhängers Wassenberg als typisch gelten: "Also hielten sich die elenden Brisacher / da sie aller hülffe beraubet waren / in der Trew vnd Armuth; vnd als es noch lenger anstundt / da giengen ihnen beydes die gewöhnlichen / so wol auch vngewöhnlichen Speisen allgemach ab; sintemal sie allbereit die Pferdt / vnd andere Thiere / so die schändliche Noth zum täglichen Gebrauch verwendet / verzehret hatten. Hernach haben sie Gartenstauden vnd Baumstämme / auch die zwischen den Steinen wachsende Kräuter außgerupffet / vnnd sind deß elends vnd der Gedult Exempel gewesen. Endlich aber als auch dieses ganz auff war / so ist die Trew in ein Wüten verwandelt worden / vnd hat einer den andern auffgefressen. Dann zu schweigen / daß sie 2000. Felle verzehret / vnnd die Menschen mit den Fingern den Kalck vnd Leimen an statt der Speise auß der Wand gegraben; auch etliche mit warmen Wasser ihr Leben biß in die fünfte vnnd sechste Woche gefristet / endlichen aber wann eine Geschwulst an den Füssen zugeschlagen / plötzlich gestorben. Diß alles / sag' ich / zu geschweigen / so will ich noch wol ärgere dinge / wovon man in den alten Zeitbüchern nichts findet / erzehlen; nemblich / daß vornehme Bürgerskinder auff einen tag verlohren / vnnd / zweiffels ohne mit den Zähnen zerrissen vnnd verzehret worden; daß die Leute / wann sie auff der Gassen einander begegnet / den Hunger zu stillen einander vmbgebracht; daß der vor etlichen Tagen begrabenen Menschen Eingeweide gekocht; ja auch der allererst gestorbenen Menschen rohes Fleisch / Adern vnnd Blut an statt der Speise gebrauchet worden" (WASSENBERG, Der Ernewerte Teutsche FlorusS. 430 f.). Auffällig ist, daß ein als Selbstzeugnis überlieferter Augenzeugenzeugenbericht des Adjudanten des Prinzen Bernhard von Weimar, Johann Christoph von der Grün von der Übergabe der Festung durch den habsburgischen Kommandanten an Prinz Bernhard von Weimar diesen Fall von Anthropophagie zwar bezeugt, ihn zugleich jedoch als einen sehr viel eingeschränkteres und spezifischeres Geschehen darstellt, in dem nicht etwa wie in der Darstellung Wassenbergs lebende Menschen „einer den anderen aufgefressen“, sondern im Zustand äußersten Hungers (lediglich) die Leichname dreier verstorbener Kriegsgefangener von ihren Kameraden verzehrt worden seien: (Dem Bericht zufolge äußerte der Kommandant der Festung, Freiherr von Rheinach, bei Ihrer Kapitulation und Übergabe eine spezielle Bitte): „Es würde der mehrere Theil seiner verhungerten Soldaten nicht wohl über den Platz, geschweige durch die Stadt und das Thor zu den Schiffen marchiren können, daß sie nicht tott darnieder fielen! Und bäte er derowegen Ihro fürstl. Gnaden gar hoch, Sie wolten Ihme vor accordirtermassen bey der Stadt in die Schiff sitzen und abziehen lassen. Dieweilen aber Ihro fürstl. Gnaden ihme von Rheinach noch einmal durch mich anzeigen lassen, es wäre kein ander Mittel, er müße solcher Gestalt den Anzug nehmen, damit er sich aber keiner Arglist und Gefahr zu besorgen habe, so sollte er auf Ihro fürstl. Gnaden parole sich versichern, daß keinen Soldaten einiges Leid geschehen würde...“ [Auszug erfolgt mit 400 Gesunden und 50 kranken gemeinen Soldaten] „darvon etliche im Stehen und Marchiren, darnieder gefallen, mit 19 Fahnen gefolgt. Hier zwischen stund unsere Infanterie auf beiden Seiten in Schlachtordnung, und als der Generalfeldzeugmeister Freyherr von Rheinach Ihro fürstl. Gnaden Hertzog Bernhardten: welcher auf der Seiten bei dem Eisenberg zu Pferdt sitzend gehalten: ersahe, stieg er von seinem Pferdt, ging mit sehr tieffer und oftmals wiederholter Reverence gegen höchstgedacht Ihro fürstl. Gnaden und küßete deroselben die Stieffel, welche sich aber anfänglich nicht bewegt, sondern aufrecht zu zu Pferdt sitzend Ihro Autorität gehalten, und mit scharffen und harten Wortten zu ihm gesagt, daß sie wohl genugsam Ursach hetten, ihme seinen Accord nicht zu halten, indem er, wie Sie allererst vernommen, 30 von deroselben gefangenen Soldaten zu Breysach im Stockhauß sterben, und 3. dererselben von ihren anderen Cameraden, auß großer Hungersnoth aufzehren lassen, welches eine unerhörte, unverantwortliche und crudele That sey, so der Gerechte Gott nicht ungestraft würde lassen hingehen. ob nun zuvor der Freyherr von Rheinach viel Entschuldigung, warum er die Gefangenen übel tractiret und nicht loßgeben wollen, vorgewendet, sagend, daß seine Armuth so groß gewesen, welches denen Gefangenen bekandt, sie es im Hineinführen an seinen Wachten [Wachen], welche schlecht waren, gesehen, und nun herauf dieselbe wieder sehen würden, welches Ihme sehr nachtheilig gewesen: so hätten ja auch die Gefangenen so lang Rossfleisch gehabt, alß seine Knechte, biß endlich die Noth so groß worden, daß sie einander selbsten gefressen, wäre also einer wie der andere gehalten worden. Verhoffe deswegen Ihro Fürstl. Gnad. würde Ihme verzeihen, daß Er es auf die Extremität kommen lassen müßen, da er solches auch Unserseits vor diesem in Augspurg und mehr andern Orthen geschehen wäre. Er nun ausgeredt, und sich solcher gestalt, so gut er gekunt, entschuldiget, so ließen Ihro Fürstl. Gnad. Ihn von sich, da Er dan mit den Frauenzimmer und denen Soldaten zu Fuß biß an den Eisenberg gegangen, und alda in die Schiffe geseßen.“, aus: Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Bernharden des Grafen Hertzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve und Bergk höchst preißwürdigste Helden Thaten, welche Derselbe nach tödtlichen Abgang des Ehrwürdigsten Königs der Schweden, Gustavi Adolphi, biß an sein Seel. Ende, von Ao: 1632 biß 1639, verübet, wie solche von H. Johann Christoph von der Grün, Seel:; bey Höchstgedacht Sr. Fürstl. Durchl: gewesenen General Adjudanten, mit allen Fleiß auffgezeichnet, und auß dessen Annotatis in dieß Compendium verfaßet worden.“ Bl. 233 r, Forschungsbibliothek Gotha, Handschrift Churt. B 67. | 76v |
Mercurium | Mercurium (alchemistische Bezeichnung) ist ein Quecksilbersulfid, eine Verbindung aus zweiwertigem Quecksilber, im Gegensatz zu Mercurio, das einwertige Quecksilberverbindungen bezeichnet. | 166r, 166v |
Metze | 1 Metze = 11,361 - 11,83 Liter | 14r, 75v, 75v, 76r, 76v, 76v, 76v |
Michaelis | der 29. September | 2v |
Ministerium Ecclesiasticum | Geistliches Ministerium, geistliches Generalgericht für Thüringen für alle thüringischen Archidiakonate (Strafgerichtsbarkeit in Glaubensdelikten, kirchliche Disziplin, Ehebruch, Konkubinat etc.), entstanden auf Grund der reformatorischen Kirchenordnungen als Selbstverwaltungskörperschaft der Geistlichkeit und als Gegengewicht zum Kirchenregiment des Rats. Mit dem Senior als dem Vorsitzenden des Geistlichen Ministeriums sorgte das Ministerium dafür, dass die Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Geistlichkeit gewahrt blieben. Es sorgte auch für eine geregelte Ausbildung und Anstellung der Geistlichen und deren Weiterbildung. | 37r, 37r, 48v, 49r, 67v, 171v |
mit schwerem Leib | schwanger | 146r |
mitbringen | hier: ergeben, lauten | 90r, 166v |
mundiren | versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die als Lesitung auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. | 104r |
Murmel | Gerede | 166r |
Muskete | Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN/ SCHILLING Bd. 1S. 89). Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch gewesen sein, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen die Geschosse auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 544 ff. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 - 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch IsolanosKroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. | 66r, 192r |
Musterschreiber | Schreiber, der bei der Musterung der künftigen Söldner deren Name, Alter, Herkunft, Gewerbe und bereits unter anderen Kriegsherren abgeleistete Dienstjahre in der Musterrolle verzeichnete. | 169v, 169v |
Mutzer | Mützenmacher | 8r |
Nadler | Der Nadelmacher stellte nicht nur Näh-, Steck- oder Heftnadeln für Frauen und Schneider her, sondern produzierte auch spezielle Nadeln für Beutler, Barbiere und Bader, Handschuhmacher, Sattler und Schuster. Zudem fertigte er auch Ketten, Haken, Ösen, Schnallen etc. an. | 41r, 163v |
netzen | horten | 76v |
Neugichte | Neubürger | 163r |
Neunpredigt | Hauptpredigt der Protestanten, gehalten 1530-1732 mit zeitweiligen Unterbrechungen in der Predigerkirche (Ratskirche), der protestantischen Hauptkirche in Erfurt. | 66r, 67v, 122r, 219r, 219r, 219r, 219r, 219r |
Nösel | 1 Nösel Wein = 0, 42223 Liter, 1 Nösel Bier, Öl, Milch = 0, 5114622 Liter | 76r |
Notdurft | Bedarf; Lebensunterhalt (Eigenbedarf und Verkauf); Bedürftigkeit | 177v, 189v |
Notstall | behelfsmäßige Unterbringung für Vieh | 40r |
obbemelt, obgemelt | oben erwähnt | 190r |
Ober(st)vierherr | Oberster der Vierherren, stand ranggleich neben dem Oberratsmeister, seit 1616 mit 300 Gulden Jahresgehalt besoldet. | 188r |
Oberster | Hier gemeint: Ober(st)ratsmeister = Oberster der Ratsmeister, Stadtoberhaupt für jeweils ein Jahr. | 11v, 48v, 199r, 218r |
Obrist (Oberratsmeister) | offizielle Anrede für Ober(st)ratsmeister = Oberster der Ratsmeister, Stadtoberhaupt für jeweils ein Jahr, seit 1616 mit 300 Gulden Jahresgehalt besoldet. | 6r, 8r, 34v, 35r, 35v, 100v, 106r, 118v, 166r, 200v |
Obrist | Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, "Bandenführer unter besonderem Rechtstitel" (ROECK, Als wollt die Welt265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen - die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ - und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde häufig der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen "Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische 'Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein, Holz, Fleisch oder Getreide. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. | 81v, 81v, 168v, 173v, 173v, 200v, 202r, 203v, 203v, 203v, 203v |
Obrist-Lieutenant | Der Obrist-Lieutenant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblag ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte auch die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantworung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. | 82v |
Ohm | 1 Ohm = 2 Eimer = 141,86 Liter | 196r |
Opferstein | Opferaltar | 196v |
Papiermühle | ein mit Wasserkraft angetriebenes Stampfwerk zur Papierbereitung, im 14. Jahrhundert aus Italien eingeführt und zuerst in Nürnberg 1391 errichtet. | 101v |
Papist | mlat. papista = Anhänger des Papstes, seit der Reformation von protestantischer Seite auch als Schimpfwort verwendet. | 66r |
Pass | hier: Durchzug, Durchzugsmöglichkeit; auch Erlaubnis zur Durch- und Ausreise (vgl. Passzettel). | 182r |
Pater | Angehöriger eines Ordens, der die Priesterweihen erhalten hat. | 162r |
Pattenträger | Kiepenträger | 13r |
Pechdaube | ein mit Pech behandeltes Seitenbrett an einem hölzernen Fass | 26v, 26v |
Pest | Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die "zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche" gehörte, ULBRICHT (Hg.), Die leidige SeucheS. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von Happe [I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Vrsprung aber der PestilentzS. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als "leichte" Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. Marx starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelbau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Somme und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. Marx' Angaben lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwekrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, BegebenheitenS. 42 festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Die leidige SeucheS. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. | 4r, 5v, 6r, 83v, 139r, 148r, 192r, 193r, 193r, 193r, 194r |
Peyte (Beute) | Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. Vgl. BURSCHEL, Söldner im NordwestdeutschlandS. 206 ff.. | 80v |
Pfannenschmied | andere Bezeichnung für Blech- oder Flaschenschmied | 41v |
pflanzen | in Stellung bringen | 199r |
Pfüttich | Schimpfwort, wahrscheinlich abgeleitet von Pfütze, übertragen und bildlich bezogen auf den trüben und schmutzigen, faulen und stinkenden Inhalt. | 71v |
Plocquirung | Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. | 203v, 203v |
plündern, Plündern, Plünderung | I. plündern bzw. Plünderung wurde trotz der gegenteiligen Gebote in den Kriegsartikeln als das "legitime" Recht eines Soldaten betrachtet. Sie wurden auch nach der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit offiziell zur Plünderung freigegeben wurden, praktiziert. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass "man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. [...] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen". DIETERICH, D. Konrad Dieterich, 6, 19. II. geschah zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern von Flücjhtlingen bereicherte. | 80v, 129v, 181v, 182v, 202r |
Pön | Strafe | 42r, 91r, 91v |
Pönalschreiben | Strafbefehl | 37r |
Potentat | Machthaber, Herrscher | 194r, 194v |
Practica, Practicen | Umtriebe, Betätigungen, Intrigen, Anschläge, Ränke, unerlaubte Kunstgriffe, Kniffe, Hinterlist, Betrug, Verschwörung | 193r |
praepositus | Vorsteher | 192v |
praetendiren | verlangen, Anspruch erheben | 190v |
Predigtstuhl | Sitz oder Stand für den Prediger, Kanzel | 81v, 196r, 196r |
Privileg | Vorrecht, Sonderrecht | 91r, 178r, 178r |
Privirung | Entzug | 91r |
Procurator | a) Haushalter, Schaffner, Verwalter, stammte meist aus dem Rat und kontrollierte auch die Wirtschaft der Klöster. Er verwaltete das Kirchenvermögen, genehmigte Stiftungen, entschied über Bauvorhaben und präsentierte auch die Anwärter von Vikarien. b) in Mönchsorden auch Leiter einer Ordensprovinz. c) Stellvertreter einer Partei in einem gerichtlichen Verfahren. | 100v, 162r |
Proffetten | Falsche Schreibweise des Plurals von prosessus [prosetten] für einen Hufner. | 198v |
prognostizieren | weissagen, vorhersagen | 193r, 194r |
Progress | Fortschritt | 194r |
Provisoramt | Administratoramt, Stellvertreteramt (des Mainzer Erzbischofs). Der Provisor stand an der Spitze des geistlichen Generalgerichts.Das Amt des Provisors und des obersten Generalrichters wurden in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts vereinigt. Der Provisor hatte die gesamte geistliche Gerichtsbarkeit in Thüringen wahrzunehmen und war auch Berufungsinstanz für alle thütingischen Archidiakonate. | 90v |
Puffer | Taschenpistole | 26v |
Pumphose | weitbauschige Oberschenkelhose, weites faltiges Beinkleid | 143v |
rädern, auf das Rad legen | Das Rädern galt nach dem Feuertod als die schimpflichste, ehrloseste Strafe überhaupt; sie war entehrender als der bei Mordfällen angewandte Strang. Diese Strafe wurde bis ins 18. Jahrhundert hinein praktiziert. Der Delinquent/die Delinquentin wurde dabei mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt, Hände und Füße wurden an Pflöcken festgebunden. Unter den Körper und die Glieder wurden Hölzer gelegt, damit der Körper vollkommen hohl lag. Daraufhin zerstieß der Scharfrichter mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat; die Zahl der Stöße war im Urteil festgelegt. Der sterbende oder bereits tote Körper wurde dann durch die neun oder zehn vorgeschriebenen Speichen des Rades geflochten; dabei kamen die Glieder einmal über und einmal unter die Radspeichen. Nach dieser Prozedur wurde das Rad auf einen Pfosten oder auf den Galgen aufgesteckt, und je nach Strafmaß verblieb es dort mitunter bis zur Verwesung des Leichnams. Brach ein geschickter Scharfrichter zuerst die Knochen der Beine, dann die der Arme etc., konnte der Tod unter Umständen nur sehr langsam eintreten und der Delinquent/die Delinquentin noch leben, wenn er/sie aufs Rad geflochten wurde. Gnadenerweise des Landesherrn konnten darin bestehen, dass der Scharfrichter bereits den ersten Stoß gegen den Hals führte, dass der Delinquent vor dem Rädern enthauptet oder gehenkt wurde oder dass er den sogenannten Herzstoß erhielt. Vgl. radebrechen. | 71r, 166v |
Rat | Der Rat Erfurts, auch Senat genannt, war bis 1660 fünffach besetzt. Eine Besetzung regierte ein Jahr, um dann von der zweiten abgelöst wurde, bis sie nach fünf Jahren wieder die Geschäfte übernahm. Bewährte Ratsherren wurden schon eher wieder in den "Sitzenden Rat" berufen, um politische Verhandlungen zu führen. Die Stadt wurde von 150 Bürgern beherrscht, aus deren Reihen alle 5 Jahre der "Sitzende Rat" hervorging. Der Rat bestand aus vier Ratsmeistern, 13 Ratsherren, den 7 Vertretern der Handwerker, den "Vierherren" und den Unterkämmerern. Ab 1616 erhielten die sogenannten Obristen und Obervierherrn ca. 300 Gulden Jahresgehalt. Vgl. Magistrat | 22v, 27r, 34v, 34v, 34v, 35r, 35r, 35r, 35r, 35r, 35r, 35r, 35v, 36r, 36r, 36v, 37r, 42r, 49r, 49v, 68r, 74v, 86r, 90v, 105r, 118v, 119r, 123r, 141r, 166v, 182v, 182v, 189v, 190r |
Ratsherr (Ratsverwandter) | Die Amtszeit eines Erfurter Ratsherrn dauerte ein Jahr, die Wiederwahl war im fünften Jahr vorgesehen, angesehene Bürger wurden aber eher wiedergewählt. Ab 1510 wählten auch die Handwerke ihre Ratsherren. | 12v, 30v, 36v, 37r, 99v, 100v, 108r, 109v, 119v, 119v, 123r, 141r, 173v, 186v, 198v, 199v, 200r, 200r, 200v |
Ratsmeister | Die vier/fünf Ratsmeister bildeten die Führungsspitze Erfurts: Ober(st)ratsmeister, 2. Ratsmeister (Schloßherr, zusammen mit dem 2. Vierherrn), 3. Ratsherr (Oberbauherr, zusammen mit dem 3. Vierherrn), 4. Ratsmeister. | 50r, 50r, 105r, 105r, 188r |
Ratsverwandter | Ratsherr | 36r |
rechtfertigen | den Prozess machen, vor Gericht gebracht werden | 88r |
recipiren | aufnehmen | 191r |
recuperiren | wiedererwerben, zurückerobern | 191r |
Regalien | Die zahlreichen, der königlichen Gewalt zustehenden oder von ihr beanspruchten Hoheitsrechte, die seit dem 12. Jahrhundert vom König auf die Landesherren übergehen. | 91r, 91v |
Regenbogen | Nach 1. Mose 9, war der Regenbogen ein Zeichen des Bundes Gottes mit Noah und den Menschen, des Friedens zwischen Gott und den Menschen. Jede Veränderung musste als Störung dieses Friedens erscheinen. | 191v, 191v |
Reichsstände | das auf den Reichstagen vertretene Kollegium aus Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädten, hier die mit Schweden verbündeten Reichsstände, vgl. Confoederati, haubtabschiedt, Verbündnuß undt Conjunction | 191v, 191v |
Reichsthaler | 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige. | 2r, 35r, 37r, 37r, 37r, 38v, 38v, 38v, 42r, 75r, 75r, 75v, 76r, 76v, 82r, 82r, 88v, 90r, 104v, 104v, 109v, 119r, 187r, 188r, 191r, 200r, 200r, 200r |
Reiser | dünne Zweige | 195r |
Reisigenstall | Stall, in dem schwerbewaffnete Reiter ihre Pferde einstellten. | 163r |
Reisiger | Seit dem Mittelalter gewappnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen; im 16. Jahrhundert ein bewaffneter Reiter im Gegensatz zum Fußsoldaten, der nicht als Söldner galt, abgeleitet von „reisen“; „Reise“: Kriegsfahrt. | 108r, 123r, 182r |
Rektorat | Amt des Rektors | 3v |
Relicta | Witwe | 105v |
repsen | (ins Gesicht) speien, rülpsen, aufstoßen | 105v |
restituiren | abtreten, wiedergeben, zurückerstatten; den konfessionellen Status quo ante eines Territoriums wieder herstellen | 190v |
Rittmeister | (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Cornets (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie. Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Lieutenant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Cornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Corporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. | 162r, 169v |
Rote Ruhr | blutige Ruhr: Ruhr, die im Gegensatz zur weißen Ruhr mit der Ausscheidung von Blut einhergeht. Die Rote Ruhr galt in den Feldlagern als die Kriegskrankheit schlechthin. Die Infektion erfolgte über kontaminierte Lebensmittel und Getränke wie Wasser und Milch sowie über die Hände. Die Inkubationszeit betrug zwischen einem und sieben Tagen. Die bakterielle Ruhr infolge der Entzündung der Dickdarmschleimhaut führte zu akuten Durchfällen, Koliken und ständigem schmerzhaftem Stuhlgang. Die Dauer der Erkrankung betrug, von chronischen Verläufen abgesehen, in der Regel nicht mehr als 14 Tage. | 2v |
Rotgießer | Kupfergießer | 63v |
Rotte | (ital. rotta: Aufruhr) in Anlehnung an die biblische Rotte Korah (4. Moses 16, 5) hier eine Bande von Räubern, Aufrührern, Rebellen. | 104v |
Rubenmarkt | Rubenmarkt ist abgeleitet von "forum rapularum" und "forum raparum" aus dem 13./14. Jahrhundert und meint wahrscheinlich die Rübsenkultur. Ruben entsprach Rubesamen (Rübsen Brassica Rapa), eine Art des Rapses, dessen Erzeugnisse auf dem Rubenmarkt zur Ölgewinnung an die Ölmühlen abgesetzt wurden. | 90r |
rumoren | In den bayerischen Regimentern gab es bis zum Ende des Krieges noch einen von den Soldaten verachteten, teilweise auch verfolgten Rumormeister und eine berittene Rumorkompanie, die bei Unruhen und Straftaten aller Art eingesetzt wurden. Der Rumormeister hatte zudem den Hurenwebel zu unterstützen. | 163v |
Sacrament | von Christus eingesetztes reales Symbol, welches die Gnade vermittelt und sichtbar darstellt, ingesamt sieben Sakramente, hier: konsekrierte Hostie | 163r |
Schaffhäuser | Sammelbegriff für geringwertige Kupfermünzen zu 12 und 24 Kreuzer. | 109v |
Schalauner | Handwerker, der Schalaunen (feine wollene Decken) fertigt; auch ein daraus gefertigter Mantel, der Name kommt von der Stadt Chalons, von wo das Zeug eingeführt wurde. | 104v, 104v, 104v |
Schalk | böser, arglistiger, hinterlistiger Mensch. | 12r |
Schandhure | Steigerungsform von Hure | 141r |
Schanze | geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung | 69r, 173r, 201v, 201v, 201v, 201v |
Schanzkörbe | Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. | 26v, 199r |
Scharfrichter | I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche "Unehrlichkeit" des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein.Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper der Hingerichteten zu. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. In Erfurt wohnte der Henker ungewöhnlicherweise mitten auf dem Markt im "Hankhaus" am Fuße des Domberges. BEYER/BIEREYE, S. 81. | 79v, 79v, 79v, 79v, 88r, 88r, 88r, 141r, 141r, 188r, 188r |
scharmutzieren | sich kleinere Gefechte liefern | 168v |
Schelm, schelmisch | „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen überhaupt. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen. | 119r, 141r, 143v, 169v |
schelmschelten | Jemanden einen Schelm (Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. | 169v, 169v |
schenden, Schendung | Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten, so z.B. in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621, und mit der Todesstrafe bedroht. Sie war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, auch in den Taufregistern tachte sie immer wieder verklausuliert auf. Zuweilen vermerkte der Pfarrer beim Vater „drey Soldaten“, „zweene Soldaten“, um so auch Mehrfachvergewaltigungen zu dokumentieren. Die Dunkelziffer mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben. | 168r |
Schildwache | der Posten vor der Wachtstube | 203v |
Schilling | 1 Schilling = 3 Kreuzer = 12 Pfennig | 109v |
Schindanger | Anger, auf dem der Schinder (Abdecker) dem toten Vieh die Haut abzog; Begräbnisplatz für unehrenhaft Verstorbene außerhalb der Stadt. | 76v, 201v |
Schinderei | unehrliche Handlung | 177v |
Schindpferde | Pferdekadaver, die vom Schinder (Abdecker) entsorgt wurden. Die Felle erhielt er als Lohn. | 141r |
Schittich | minderwertiges Brot | 76r, 201r |
Schlacht bei Breitenfeld | Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. Happes Zahlen liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. | 66r |
Schlacht bei Wittenweier | Am 30.7./9.8.1638 schlug Herzog Bernhard von Sachen-Weimar die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau. | 126r |
Schlicker | Schlamm, schlammartige Masse | 13r |
schloßen | hageln | 75v |
Schloßen | Hagel(körner) | 163v, 163v, 178v |
Schlossherr | ein Ratsherr und ein Vierherr zur Kontrolle der Stadtbefestigungen, auch der "Schlösser" Cyriaksburg, Mühlburg, Großvargula, Schloßvippach und Tonndorf. | 35r |
Schlotz, Schletzer | träger, fauler Mensch | 90r |
Schneidewein | Landstreicher/-in | 71v |
Schock (Münzen) | Münzen wurden nach Schocken gerechnet, wobei meist 60 Stück der gangbarsten Münzsorte, gewöhnlich 60 Groschen, zugrunde gelegt wurden. In Thüringen und Sachsen galt ein Altschock 20, ein Neuschock 60 meissnische oder gute Groschen. | 119r, 119r, 154v |
Schock | 1 Schock = (variables Getreidemaß) | 25v, 26v, 26v, 27r |
Schöps | verschnittener Schafbock, Hammel; auch Name eines sehr starken Bieres, das ehemals in Breslau gebraut wurde, auch Bezeichnung für Kofent (Dünnbier). | 76r |
Schuffen | Gemeint ist hier vielleicht das Kirchenschiff in der Barfüßerkirche. | 7r |
Schuh | 1 Schuh = 28,326 cm | 196r |
Schultes, Schultze | Vgl. Schultheiß | 23v, 43r, 43r |
Schuppe | Kerze | 24r |
Schwärmer | jemand, der abweichende Glaubenslehren verkündet; Härektiker, Sektierer, religiöser Fanatiker, ein Lieblingswort Luthers: "beide papisten und schwermer". | 68r |
Schwarzgut | Minderwertiges Brot, das auch ungemahlenes Getreide enthalten konnte. | 78r |
Schweineschneider | Der Schweineschneider besorgte das Kastrieren der Schweine. | 178v |
Schwert, mit dem Schwert gerichtet | Richtschwert, ein zweihändig geführtes Schwert zur Enthauptung. Der zu Enthauptende saß dabei aufrecht auf einem speziellen Richtstuhl. Die Klinge war nur so lang wie bei einem einfachen Schwert (ca. 80-90 cm). Das Richtschwert galt als „unehrlich“ und durfte nicht im „ehrlichen“ Kampf benutzt werden. Die Klinge besaß eine abgerundete Spitze; damit war es zum kriegerischen Stoßfechten nicht geeignet. Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43. Vgl. Hinrichtung | 163v |
Seeschlacht bei Fehmarn | Am 13./23.1644 wurde die Flotte Christians IV. von Dänemark, der sich im Schwedisch-Dänischen Krieg mit Habsburg verbündet hatte, von der Flotte Schwedens, die unter dem Kommando Wrangels stand, und der Generalstaaten geschlagen. Die Dänen verloren dabei zehn Schiffe und 428 Geschütze und mehr als 2000 Mann. Zu dem "sonderbaren" Dankfest in Erfurt vgl. BEYER/ BIEREYE, Geschichte der Stadt ErfurtS. 569. | 126r |
Seidenflor | aus Seide gewebtes Band, Seidenschnur | 106r |
Seifensieder | Die Betriebe der Seifensieder lagen zumeist am Rand Erfurts. Hier wurden flüssige Schmierseife und feste Kernseife produziert. Dazu wurde Rindertalg mit Pottasche versetzt und mit Natronsalz gehärtet. In den Handwerksbetrieben wurde Seife als Walkmittel oder beim Bleichen verwendet. Da mehr Talg vorhanden war, als benötigt wurde, zogen die Seifensieder auch Taglichter, was die Metzger als Konkurrenz empfanden. | 166r, 166r, 166r |
Selbsttötung | Selbsttötung – kirchenrechtlich eine Todsünde - und Selbsttötungsversuch fielen unter die Tötungsdelikte und waren strafbar. Die Beisetzung hatte ohne alle Zeremonien und außerhalb der Friedhöfe durch den Scharfrichter, in dessen Arbeit der Selbstmörder eingegriffen hatte, Abdecker, Schinder zu erfolgen. Zum Teil wurde der Leichnam verbrannt, wenn er nicht verscharrt, in eine Kalkgrube geworfen oder in ein Fass eingespundet ins Wasser geworfen wurde. Ein Begräbnis mit christlichen Zeremonien und Gedächtnisfeiern sowie die Namensnennung waren verboten. Wenn die Selbsttötung festgestellt wurde, wurde der Leichnam aus geweihter Erde wieder ausgegraben. | 12v, 30v, 41v, 86r, 86r, 86r, 104v, 106r, 106r, 141r, 164r |
Senior | Ältester | 218r |
Septuagesima | Die Septuagesima ist die älteste bedeutendste Übertragung des Alten Testaments ins Griechische. | 0 |
Sequestor | Ermittlungsführer | 106r |
sich verzeihen | auf etwas verzichten | 190v, 190v |
Silbergold | silberhaltige Goldverbindung | 164v |
Sodomie | Unter Sodomie, dem im Verständnis der Zeit abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen, verstand man Homosexualität (auch „wälsche Sünde, wälsche Hochzeit“ genannt) wie auch "bestialitas", i.e.s. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der "Constitutio Criminalis Carolina" Karls V. hieß es unter Art. 116: "Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten". Ermes vollzog hier nur geltendes Recht. | 156r |
Soldatesca | Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen; hier: schwedische Soldaten unter dem Kommando Grabbes. | 35v |
Solennitaet | Feierlichkeit | 104r, 106r |
Sonnen, drey | Drei Sonnen erscheinen als Nebensonnen, die durch Lichtbrechung an dünnen Eisschichten in großer Höhe auftreten können. | 191v |
Sonnenfinsternis | Die Sonne galt und gilt als Quelle allen Lebens. Man kann sich vorstellen, dass das Verschwinden des Sonnenlichts bei einer Sonnenfinsternis besonderen Schrecken verbreitete. Zwar wusste man bereits seit der Antike, dass solche Ereignisse nur bei Neumond eintreten konnten - dennoch wurden solche Ereignisse als böse Omen angesehen, bei denen ein böses Untier die Sonne auffrisst. | 142r, 194v |
Speiser | Küchen- und Proviantmeister bei Hof; Aufwärter an der höfischen Tafel; auch: Gefangenenwärter | 206r, 206r |
Spielung | Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen. | 65r |
Sporn | mit einem Bügel befestigter Dorn, mit dem Reiter das Pferd antreiben | 156v |
Springkörner | 1) Frucht der "Euphorbia lathyris" 2) Bezeichnung der Pflanzengattung "impatiens" oder "impatiens noli-tangere". Die ölhaltigen Samen - in geringer Anzahl als Abführmittel verwendet - sind giftig. | 166r |
Stab | Die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. | 155r, 155r |
Staden | Generalstaaten der Niederlande. Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete. | 126r |
Stadtregimentsverfassung | Krafft meint hier die von der Mainz angehörigen Partei ausgearbeitete "Regimentsverbesserung" vom 1.1.1510. Darin wurde, um den Einfluss des Patriziats zu schwächen, der Einfluss der Zünfte und der Gemeinde verstärkt.Diese wählten die Vierherren und sie mit den Vormunden der Zünfte den Rat. Damit bekamen auch die kleinen Zünfte das Wahlrecht und konnten somit auch im Rat vertreten sein. Die Gemeinde musste zudem bei allen wichtigen Entscheidungen gehört werden. Die Vierherren hatten zwischen den Sitzungen des Rats die Geschäfte zu führen. Vgl. WEIß, Die frommen Bürger von ErfurtS. 85ff. | 34v, 36r, 36v, 36v |
Stadtsoldat | Von der Stadt Erfurt angeworbener Soldat. Im Dezember 1605 hatte der Rat Söldner für 4 fl. monatlich angeworben, sie in blaue Röcke mit weißem Tuch gesteckt und und als Unterkunft für sie Bretterhütten auf den Wällen gebaut. Nach BEYER/ BIEREYE, Geschichte der Stadt ErfurtS. 537 sollen es 120 Mann gewesen sein. | 90r, 90r, 99v, 108r, 200v |
Staketen | auch Stochet: Absperrung, Gatter | 88r |
Statuta | das objektive gesetzte Recht, hier: Satzungen, die Rechtsvorschriften der Universität. Zu den "Statuta Academiae Erfurtensis Generalia" vom 14.8.1634 vgl. Historische Commission der Provinz Sachsen (Hg.), Acten der Erfurter UniversitaetS. 24-45. | 189v |
Statuten | das objektive, gesetzte Recht | 36v |
Staupenschlag | Strafe. Der Staupenschlag war eine entehrende, besonders schmerzhafte Strafe; an sich für Diebstahl von geringerem Wert. Die zum Staupenschlag Verurteilten wurden vom Scharfrichter unter Rutenschlägen (in der Regel 40 Schläge, was dem Alten Testament entnommen war) auf die entblößten Schultern öffentlich durch die Straßen und aus der Stadt hinaus getrieben. Die Verurteilung zu Staupenschlägen ging zum Teil mit der Landesverweisung einher. Mitunter band der Scharfrichter die Verurteilten an die Staup-Säule (Pranger) und "strich" mit der Rute über den nackten Rücken. Waren in die Rute Drähte eingeflochten, konnte der Staupenschlag tödlich sein. Vgl. ausstreichen. | 71v, 137r, 137r, 206r |
Stech, Stich | Stichbogen = in der Architektur ein Bogen, dessen Querschnitt ein Kreissegment bildet; Rundbogen | 69r |
Steiger | Turmwächter | 163r |
Sterbensläufte | allseitiges Sterben, grassierender Tod, Zeiten erhöhter Sterblichkeit | 141v |
Stift | Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten und dessen Verwaltung. | 90v, 91r, 91r, 91v |
Stift | Stiftskirchen waren die Kirchen von Kanoniker- oder Kanonissenkollegien, d. h. rechtlich festgelegte Gemeinschaften von Weltklerikern. Ihr Aufbau entsprach zumeist dem eines Domkapitels. So sollten Kanoniker/Innen eigentlich den Chordienst an der Stiftskirche verrichten, doch waren diese Stellen häufig reine Pfründen und die Kanoniker/Innen oftmals nicht in der Kirche präsent. | 67v |
Stockhaus | Haus, in dem sich der Stock für die Gefangenen befand, dann allgemein das Gefängnis; im Gegensatz zum Zuchthaus war es hauptsächlich für Schwerverbrecher gedacht; die Räume darin waren meist (stock)dunkel bzw. (stock)finster. | 170r |
Strafe Gottes | In diesem Hinweis auf die göttliche Strafe manifestiert sich eine Geschichtsauffassung, nach der sich in der Geschichte der diesseitigen Welt der göttliche Wille offenbart. Happe spricht von den drei Hauptstrafen: Krieg, Teuerung und Pestilenz [I 87 r]. Auch auf katholischer Seite jedoch konnten verlorene Schlachten als Strafe Gottes, etwa für die verwerfliche Lebensweise der Soldaten, interpretiert werden. Die „Strafe Gottes“ erhielt im Laufe des Krieges immer mehr Topos-Charakter. | 49r |
Stränge | Zügel | 43r |
Straufe | Streifzug, Beutezug, von straufen = umherstreifen | 67r |
Stübrichen | 1 Stübchen = 2 Kannen = 4 Maß = 8,76 Liter | 1r, 36r, 74v, 74v |
Stück | hier: Geschütz. Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 - 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 - 9 cm), Rohrgewicht: 12 - 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 575 ff. | 65r, 66r, 104r, 126r, 126r, 155r, 168v, 168v, 199r, 199r, 199v, 200r, 201r, 201r, 201v, 203v |
Stück | Feld-, Landstück | 75v |
Stückhaube | Militärische Kopfbedeckung der Geschützbedienungen, die im Gegensatz zum Helm unter dem Hut getragen wurde. | 201v |
Sturmpfähle | vor Brustwehren und Wällen eingerammte Holzpfähle mit zugespitztem Ende (bevorzugt Weinbergpfähle), als Abwehr gegen anstürmende Soldaten | 173r |
stylus vetus | Zeitrechnung nach dem alten Stil, der Julianische Kalender war in den protestantischen Herrschaftsgebieten noch immer üblich. Um nach der neuen Zeitrechnung (stylus novus) zu datieren, müssen 10 Tage zum Datum dazugezählt werden. | 196r |
Tag Wendeslaus | Wenzel I. der Heilige, böhmischer Landespatron (Tag: 28.9.) | 64r |
Taler Metze | Metze/Hure, die sich für einen Taler verkauft. | 137r |
Tataren | Asiatisches Volk, das im 17. Jahrhundert bekannt war als wild, grausam, verräterisch, grob, einfältig und hart. Die Tataren standen nicht nur für die Beherrschung der Kunst des Reitens und Bogenschießens, sondern vor allem für eine vornehmlich auf Sengen, Brennen und Plündern basierende expansive Kriegführung. Die Zeitgenossen wussten zu berichten, dass die tatarischen Nomaden kaum Gesetze kannten, mit Sklaven handelten und alte und hilflose Menschen bei lebendigem Leibe begruben. Dass sie überwiegend 'Heiden' waren, zeigte sich den christlichen Beobachtern nicht zuletzt daran, dass im Glauben der Tataren die Menschen auch im Jenseits fleischliche Wollust erwartete. - In übertragener Bedeutung wurden im damaligen Alltagssprachgebrauch sowie in offiziellen Dokumenten auch „Zigeuner“ als Tataren bezeichnet. Vgl. Art. "Tartarn", in: ZEDLER (Hg.), Universal Lexicon 4250-86. | 208r |
Teufelsglaube | In der Chronik manifestiert sich der Glaube an die Allgegenwart des Teufels, der auch als Drache erscheint und in Verbindung mit dem Papst und anderen "Schwärmern" gebracht wird, während abergläubische Vorstellungen sich vor allem im Verständnis von Naturerscheinungen zeigen. | 68r, 86r, 141r, 141r, 141r, 141r, 163r, 163v |
Theatrum | Schauplatz; hier Altaraufsatz | 66v |
Thomastag | 21.12. | 36r |
Tonne Gold | 1 Tonne Gold = 100.000 Reichstaler | 173v |
Tortur | Folter | 30v |
tosen | anschwellen, aufbrausen | 87v |
tractiren | handeln, verhandeln, aushandeln, bewirten | 201v |
Transitus | Der mittelalterliche Erfurter Rat nach 1510 war fünffach besetzt. Eine volle Besetzung regierte jeweils ein Jahr und wurde dann von der zweiten abgelöst, dieser nach einem weiteren Jahr vom dritten usw., bis nach fünf Jahren der erste wieder die Amtsgeschäfte übernahm. Der jährliche Wechsel wurde auch Transitus genannt. | 35r |
Trium regum | Sonntag nach den Heiligen Drei Königen. | 36v, 195r |
Trompeter | Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. | 27r, 99r, 99r, 173v, 173v, 173v, 199v |
Tuchmacher | Tuchmacherei (Wollweberei) war meist als städtisches Handwerk etabliert, während die Leineweberei vor allem im ländlichen Raum als Heimgewerbe verbreitet war und vielfach von hörigen Bauern und Tagelöhnern betrieben wurde. | 87v |
Turnose | Silbermünze, Vorbild des Groschens. | 109v |
unbillig | ungerechtfertigt, ungerecht | 119r, 178r |
unbillig | ungerecht | 35r |
Unbilligkeit | Ungerechtigkeit, was der Billigkeit (aequitas = natürliche Gerechtigkeit) widerspricht. | 34v |
Unehelichkeit | Unehelichkeit war ein ausreichender Grund, jemanden von der städtischen und ländlichen Ehrbarkeit sowie von kirchlichen Ämtern auszuschließen und auch ein zwingender Grund für Kindsmord. | 44r, 105r |
Unrat | Schaden, Unheil | 91r |
Unzucht | Außereheliche Sexualität wurde in der Regel mit Prangerstehen bzw. empfindlichen Geldstrafen geahndet. Die Strafen für Ehebruch reichten dagegen je nach Territorium von Köpfen und Verbrennen bis hin zum Pranger, Stäupen oder Gefängnis. | 40r, 166v, 171v |
valediciren | Lebewohl sagen; segnen | 122r |
Valetpredigt | Abschiedspredigt | 122r |
verbunkern | verbauen | 154v |
verführen | bis zum Ende, bis zum Schlusse, daher ausführen, vollführen. | 104v, 104v |
verkehren | verändern | 218r |
verrechten | Veranlagung zum Geschoss (Schoss). Alle 5 Jahre wurden in Erfurt die Vermögen der Bürger aufgezeichnet und die Angaben durch Eid bekräftigt. Vgl. HEINEMANN, Die statuarischen Rechte, S. 50f. | 35v |
vertragen | Angelegenheiten zum Austrag und Vergleich bringen, Personen zu Versöhnung und Eintracht bewegen, ein Abkommen treffen, sich aussöhnen. | 182r, 182v |
Verweisung | Verweisungs- bzw. Ausweisungsstrafen waren in der Frühen Neuzeit regional übergreifend lange Zeit „die zentrale Sanktionierung peinlicher Vergehen“; LUDWIG, Strafverfolgung, S. 205. Die Verweisung aus der Stadt und dem "Erfurter Gebiet" war zumeist verbunden mit körperlicher Züchtigung. Sie konnte auf zeitlich begrenzte Dauer oder aber auf Lebensdauer ausgesprochen werden. Für die Ausgewiesenen bedeutete sie den Verlust der Heimat und zumeist auch ihrer Existenz, im Winter möglicherweise den Tod. Einen hohen Anteil an dieser quantitativ wohl bedeutendsten strafrechtlichen Sanktion hatten Angehörige der Unterschicht und der Randgruppen. | 41r, 41r, 41r, 41v, 76r, 90r, 142v, 171v, 173r |
verzehrt | Auszehrung, Entkräftung, Schwindsucht (Lungentuberkulose) | 8v |
victorisiren | gewinnen, den Sieg davontragen | 194r |
Vierding | Vierter Teil einer Mark Silber, als Rechnungsmünze: der vierte Teil einer Mark oder 4 Lot. | 74v, 164v |
Vierherr | Jede der damaligen Stadtgemeinden (Viti, Wierti, Omnium Sanctorum und Mariae) entsandte einen eigenen Vertreter in den Rat. Dieser wählte aus seinen Reihen vier Ratsmeister. | 35r, 35r, 36r, 48v, 50r, 50r, 74v |
Viertelvormund | Vorsteher der Erfurter Stadtviertel, die auch an der Wahl der Vierherren beteiligt waren. | 34v, 35r, 35v, 36r, 36r, 36r, 36r, 36v, 37r, 37r, 48v, 50r, 50r, 106r, 119r, 120r, 120r, 120r |
viertheilen | Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Vierteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. | 76v, 155r |
Vierundzwanziger | Dieser Gruppe war eine breite Elite des Rats- und Handelsbürgertums angehörig, die im Frühsommer 1648 die Sorgen der Bürgerschaft vor der ungerechten Verteilung der finanziellen Belastungen zum Ausdruck brachte, die in Vollzug der Westfälischen Friedensverträge auftreten würden. | 106r |
vogelfrei | geächtet, friedlos, rechtlos | 96v |
Vogt | Vertreter der territorialen Gewalt in der untersten Verwaltungseinheit, zuständig für die Weitergabe und Umsetzung der landesherrlichen Verordnungen und Gesetze in der Landbevölkerung. Der Vogt besaß z. T. umfassende jurisdiktionelle, militärische und 'policeyliche' Rechte und Kompetenzen. Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Auf landesherrlicher Ebene konnte er auch als Amtmann bezeichnet werden (vgl. Amt). | 138v |
Vogtey | Territorialbezeichnung für die drei Dörfer Oberdorla, Niederdorla und Langula in Westthüringen. Bis 1329 teilten sich das Erzbistum Mainz und die Herren von Treffurt die Herrschaft in den drei Dörfern der Mark Dorla. Die Treffurter als Raubritter wurden daher von Mainzern, Hessen und Sachsen gemeinsam bekämpft und besiegt Diese übernahmen die gemeinsame Verwaltung von Oberdorla, Langula und Niederdorla. Ab 1333 wurde zur Wahrung ihrer Rechte und Besitzungen je ein Vogt in die drei Dörfer eingesetzt. Dadurch entstand das wohl kleinste Territorium im Alten Reich. | 105r, 203r |
Volk | Kriegsvolk, Truppen, Armee | 11v, 12r, 25v, 35r, 43r, 49r, 80v, 84v, 87v, 87v, 119v, 124v, 137v, 155r, 155r, 168r, 168r, 168v, 168v, 168v, 198v, 198v, 199r, 199r, 199v, 199v, 200r, 200v, 201r, 201r, 202r, 202r, 202r, 202r, 202v, 203v |
vor den Toren | die Einwohner der Vorstädte | 34v, 36r, 37r, 37r, 48v, 49v, 50r, 50r |
Vorbitte | Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (hier vor dem Köpfen) zu bewahren. | 170r |
vorlaufen | gekommen | 235v |
Vormund | Von den Zünften (Gilden, Innungen) bzw. Stadtvierteln gewählte und eingesetzte Vertreter, die nicht nur als Mediatoren bei Streitigkeiten unter den Zunftgenossen zu vermitteln hatten, sondern sich wie in Erfurt direkt an die Vierherren unter Umgehung des Rats wenden konnten. | 34v, 35r, 35v, 36r, 36r, 36r, 37r, 37r, 48v, 49v, 50r, 50r, 74v, 110r, 119r, 119r |
Vorwerk | Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses | 27r, 90v, 196r, 196v |
Wagt | Die Wagt, auch Wage genannt, war ein Waidanbaugebiet im Steiger. | 24v, 81v, 104r, 104r, 203r, 203r |
Waid-Handel | Produktion und Vertrieb des aus den Blättern der Waid-Pflanze gewonnenen Farbstoffs. Der Raum zwischen Erfurt, Langensalza, Gotha, Arnstadt und Weimar war vom 14. bis zum 16. Jahrhundert ein bevorzugtes Anbaugebiet aufgrund der besonderen Färbekraft des dortigen Waids und der Anbindung des Thüringer Beckens an die wichtigen Fernhandelsstraßen in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung. Der Niedergang des Waidhandels Anfang des 17. Jahrhunderts war bedingt durch die wachsende Konkurrenz des in Übersee produzierten Indigo und die Beeinträchtigung des Fernhandels durch den Dreißigjährigen Krieg. | 104r, 104r, 203r |
Waldleute | bäuerliche Kleinhändler aus dem Thüringer Wald | 87r |
Walpurgistag | 30. April | 104r |
warten | versorgen | 5r |
Wasserkunst | Wasserpumpe. Zur Brandbekämpfung vgl. auch HINCKELDEY, S. 236ff. | 27r |
Weihfasten | Auch Fronfasten genannt. Die Synode von Seligenstadt 1028 bestimmte, dass an den Mittwochen und den drei darauf folgenden Tagen vor Reminiscere, vor Trinitatis, nach Kreuzeserhöhung und nach Lucia streng gefastet werde. | 8r |
weißer Regenbogen | Gemeint ist hier ein sogenannter Nebelbogen, der dann entsteht, wenn die Sonne auf eine Nebelwand scheint und das Licht durch die feinen Tröpfen reflektiert wird. Im Gegensatz zum Regenbogen ist das Band doppelt so breit und das Licht wird nicht in verschiedene Farben gebrochen. Seine kleinen Tröpfchen haben zur Folge, dass sich die reflektierten Lichtstrahlen überlagern, so dass der Bogen dem Betrachter weiß erscheinen muss. Daher wird besonders der Nebelbogen als unheilvolles Vorzeichen betrachtet. | 12v |
weißer Stab | Der weiße Stab, das Zeichen der Pilger und Bettler, symbolisiert hier als Zeichen der Landflüchtigkeit für Kriegsgefangene und Aufrührer die Übergabe auf Gnade und Ungnade, die Niederlegung aller Würden und den Verzicht auf allen Besitz. | 173v |
Weißfische | Weißfische sind die kleinere Art der Karpfenfische (Döbel, Elritze, Plötze, Ukelei). | 201v |
Weißgerber | Im Gegensatz zum Löber (Lohgerber) macht der Weißgerber das Leder weißgar; dazu zählten auch Handwerker, die aus weißgarem Leder Fertigwaren herstellten wie Sattler, Taschenmacher, Riemenschneider, Gürtelmacher. | 88v, 141r, 169r |
Werbung | Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen.Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 447 ff. | 137v |
Wertlichkeit | andere Form von Weltlichkeit | 91r |
widern | (zu) verhindern (suchen), abwenden, abwehren, unterbinden, hintertreiben | 91v |
Wolf | Teil des Geläuts im Erfurter Dom | 66r |
Zangen, mit glühenden Z. reißen | Entehrende und verschärfte Form der Bestrafung zum Tode Verurteilter: Der Henker zwickte an bestimmten Plätzen mit erhitzten Zangen in Brust, Arme und Hüften bzw. riss Fleischstücke aus dem Körper, ohne dass der Delinquent/die Delinquentin vor der eigentlichen Hinrichtung bereits starb. Die Zahl der Zangengriffe richtete sich nach Qualität oder Häufigkeit der Vergehen. So wurden etwa bei Kindstötung den verurteilten Frauen mit glühenden Zangen die Brüste abgerissen. Die Anwendung ist häufig bei Hexenverbrennungen zu finden. | 166v |
Zauberer | Hexenmeister | 141r |
Zehnt | der von der Kirche geforderte zehnte Teil des landwirtschaftlichen Ertrages, der Kriegsbeute etc. | 178r, 179v, 179v |
Zeitung | hier: Nachricht, vgl. als Synonym Post | 138v |
Zettel | Die auch Billette genannten Einquartierungszettel hielten die Belastung des Bürgers bei einer Einquartierung fest und wurden von den dazu beauftragten Billetherren oder den Quartiermeistern ausgeteilt. | 119v, 119v |
Zeugmacher | Der Zeugmacher stellte leichte wollene, früher auch seidene Kleidungsstücke her. | 63v, 104v |
Zeugwart | Verwalter des Zeughauses (Depot für alles, was zur Kriegsführung benötigt wird: Waffen, Pulver und Blei, Harnische, Ausrüstung für die Pferde, Rüstwagen). | 87v |
ziemlich | mittelmäßig, ausreichend, genügend | 201r |
zuhalten | Unzucht treiben | 40r |
Zungendrescher | Schimpfwort für die rechtsgelehrten Advokaten, das vor 1500 zur Zeit der Einführung des Römischen Rechts aufgekommen ist. | 177v |