Ansetzung |
Erläuterung |
Folio, Seite |
Abbruch | Schaden | 150 |
Abforderung | anderes Wort für Kontribution | 286, 286 |
absolviren | von den Sünden lossprechen | 352, 353, 353 |
Abtritt nehmen | sich zurückziehen, weggehen; einkehren, einen Besuch abstatten | 56, 232, 243, 256, 278, 282, 344, 345 |
accommodiren | sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen | 343[a] |
Accord | allgemein: Vereinbarung, meist schriftlicher Vertrag, Vergleich, Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin 'freiwillig', so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten. | 138, 154 |
acta | Akten, Aufzeichnungen; Schriftstücke | 36, 65, 113, 124, 156, 158, 202 |
Adjutant | Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant | 88, 328, 354 |
Administrator | Verwalter, Vorsteher (etwa einer Kanzlei; seit Ende des 13. Jahrhunderts Verwalter eines Bistums). | 45 |
affectionirt | wohlwollend, gewogen | 252 |
allert | (ital. all’erta, span. alerta) zu den Waffen; wachsam | 87, 88, 300 |
Allons | Gehen wir, lasst uns gehen! | 186, 293 |
alt Bier | Altbier = dunkles Bier, niedrig vergoren und ohne Hopfen gebraut wie etwa die "Braunschweiger Mumme". | 305 |
Amt | Verwaltungsbezirk als unterste Ebene territorialer Herrschaftsausübung (umfasste in den thüringischen Territorien zwischen 3 und 261 Dörfer). Die Amtsverwaltung war zuständig für alle Regierungsbereiche mit Ausnahme der innerkirchlichen Angelegenheiten: Es war Gerichts- und Policey- (=Verwaltungs-) Behörde und regelte Militärangelegenheiten sowie das Kammerfinanzwesen. An der Spitze der Verwaltung stand ein Amtmann als ein- und absetzbarer Beauftragter des Landesfürsten. Ihm standen ein Amtsschreiber (Amtssekretär) und ein Amtsschösser (Rechnungsbeamter) zur Seite. | 42, 47, 49, 117, 131, 213, 258, 367 |
Amtmann | Ursprünglich Vogt, Landvogt (auch Amtsvorsteher). Führt die Verwaltung eines Amtes im Auftrag des Landesherren, u.a. auch die Aufsicht über Vorwerke und Schäfereien. | 57, 171, 325 |
Amtsschösser | Vgl. Schösser. | 197, 197 |
Amtsverwalter | Entspricht von den Aufgaben her einem Oberamtmann, dem obersten Verwaltungsbeamten und Richter eines Oberamtes, Titel eines adligen Amtmanns, während ein bürgerlicher Amtmann zumeist die Geschäfte führte. | 365 |
Anfall | Angriff | 191 |
Anger | mit Gras bewachsenes Land, Weidetrift | 224, 242[a] |
anno | im Jahr | I, 4, 9, 11, 11, 11, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65, 67, 68, 70, 71, 72, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 163, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 193, 194, 195, 195, 196, 197, 197, 197, 198, 200, 203, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 241, 242, 242[a], 243, 244, 245, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, [290a], [290b], 291, 292, 293, 294, 294[a], 295, 296, 297, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 325[a], 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 343[a], 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367 |
Anstalt | Einrichtung, Verrichtung | 42 |
anstehen | zögern | 220 |
Assignation | Anweisung, Quartierzuweisung | 65, 274, 274, 275, 276, 338 |
assigniren | anweisen, zuweisen; Quartiere zuteilen | 169, 189, 214, 258 |
Attestat | Bescheinigung | 362 |
Audientz | Anhörung, Empfang; Verhör, Verhandlung am Gericht. | 24, 84, 170, 230, 236, 251, 279, 281, 347, 350 |
Auditeur | Militärischer Justizbeamter, Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes und dessen Tross zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditeur einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht ablöste, und so war der Auditeur kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner im NordwestdeutschlandS. 141 ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat und war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde und einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene und ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditeur bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges hohes Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt und nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. | 337, 354, 359 |
aufgebast | gespannt, schussbereit | 292 |
ausantworten | ausliefern | 169 |
Ausfallung, ausfallen | Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen und Durchhaltewillen zu demonstrieren. | 121, 122 |
ausschreien | jemanden unter die Leute, ins Geschrei bringen, verleumden, wider besseres Wissen verdächtigen | 332 |
Ausschuss | Bürgerwehr, (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger - meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst - als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER/ BIEREYES. 537. | 135 |
Ausspruch | Urteilsspruch | 348, 358 |
Bader | Die Bader gehörten zu derselben Zunft wie Wundärzte und Handwerkschirurgi. In und außerhalb ihrer Badstuben boten sie in beschränktem Umfang ebenfalls chirurgische Dienstleistungen an (wie Schröpfen bzw. Aderlassen und Verbinden). Nicht wenige Badstuben waren jedoch eher Plätze heimlicher Prostitution. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 64ff. | 97, 225 |
Bagage, Pagagi | Bagage, Gepäck. Bagage" war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; diese Begleitmannschaft war etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse ("Mätresse", "Concubine", "Metze", "Hure"), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, " ... und ist der jammer nit zu beschreiben"; LANGER, Hortus, S. 96ff. | 28, 28, 72, 125, 296 |
Balbierer | Barbier, Wundarzt Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere (Balbiere) bezeichnet. Der Barbier pflegte die Haare und Bärte seiner männlichen Kundschaft. Zu seiner Aufgabe gehörte es, faule Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen vorzunehmen. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben wegen der großen Kosten oft nur pachten und weil die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Zwar gehörten Bader und Barbiere zum „Chirurgenhandwerk“, jedoch konnten Barbiere auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Sehr riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte (auch Matthias Gallas soll durch die Ungeschicklichkeit seines Steinschneiders ums Leben gekommen sein), Amputationen, Starstiche und sogar Geburtshilfe wurden von ihnen durchgeführt. Die Meisten aber lebten von geringer bezahlten Tätigkeiten wie Aderlassen, Schröpfen, Rasieren, Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 88ff. | 59, 59, 59, 59, 60, 60, 60, 212 |
Barfüßer | Bettelorden: Franziskaner-Konventuale, meist als Minderbrüder oder Minoriten bezeichnet; die nach der Regel von 1223 leben, die durch Askese, Armut und apostolische Arbeit in der Volksseelsorge und Mission das Evangelium verwirklichen wollen. Zu diesem ersten von Franz von Assisi gestifteten Orden gehören noch die Franziskaner-Observanten und die Kapuziner. Nach dem Restitutionsedikt (1629) kehrten sie nach Erfurt zurück, verließen aber die Stadt noch vor der Ankunft Gustavs II. Adolf. | 139 |
Baron | Adelstitel, entsprach dem Freiherrn, im Laufe des 17. Jahrhunderts statt Freiherr übernommen. | 61, 144, 150 |
Bartholomaeus | der 24. August. | 13 |
Bedünkens | nach seinem Darfürhalten, seiner Meinung | 243 |
Beilager | adlige Hochzeit; eigtl. ehelicher Beischlaf, Hochzeitsnacht | 84, 185, 185, 187 |
belieben | Zustimmung | 235 |
beneventiren | gnädig empfangen | 154 |
Bischof | Bis 1215 setzte sich die Wahl des Bischofs als Leiter einer Ortskirche (Bistum, Diözese) durch das Domkapitel durch. Er wurde vom Papst ernannt oder bestätigt. Das Amt wird jedoch auf jeden Fall vom Papst verliehen. Zu seinen Aufgaben gehören das Lehr-, Priester- und Hirtenamt, die Weihe von Priestern und die Spendung der Firmung. Der Bischof ist bis 1803 geistlicher Reichsfürst. Christian von Braunschweig war Administrator des säkularisierten Bistums Halberstadt. | 20, 27, 29 |
Blase | Allgemein: Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeit, zum Verdampfen oder Destillation verwendet; hier: Ofenblase: blasenähnliches, in den Stubenofen oder dessen Brandmauer eingesetztes Metallgefäß zur Erwärmung von Wasser. | 15 |
Böhmischer Krieg | 1. Phase des Böhmisch-Pfälzischen Krieges (1818-1623), ausgehend von dem Prager Fenstersturz im Mai 1618, als sich die böhmischen Stände mit Schlesien, Mähren, den beiden Lausitzen und Österreich und dem Fürsten von Siebenbürgen, Bethlen Gábor von Iktár, verbündeten. 1619 wurde das Oberhaupt der Union, Friedrich V. von der Pfalz, zum König von Böhmen gewählt. Der von den Böhmen abgesetzte Ferdinand II., inzwischen zum Kaiser gewählt, ging das folgenschwere Bündnis mit der Liga, der spanischen Verwandtschaft und dem Papst ein. Mit der Niederlage am Weißen Berg im November 1620 war der Böhmische Aufstand sowie die Herrschaft des Pfälzers beendet. | 35 |
Brandschatzung | von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken Ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Vgl. brandschatzen | 138 |
Bürgerschaft | Heubel meint hier die Bürgerwehr, die aus 1.200 Mann bestanden haben soll; BEYER/ BIEREYE, Geschichte der Stadt ErfurtS. 537. | 135 |
Cabinet | Kammer, möglicherweise auch Tagungsraum des Geheimen Rats | 224 |
campiren | das Feldlager aufschlagen | 81, 342 |
Cantor (Schule) | In das protestantische Gelehrtenschulwesen war der Cantor seit dem 16. Jahrhundert integriert als Lehrer wissenschaftlicher Unterrichtsfächer wie Latein und Theologie, aber auch in seiner Eigenschaft als Cantor im engeren Sinn, der die Versorgung der kirchlichen und weltlichen Musikpflege mit aus der Schülerschaft rekrutierten, kompetenten Chorsängern zu rekrutieren hatte. | 181 |
Cantzler | I. Vorsteher einer Kanzlei (vgl. Cantzley); II. Amtsträger der Universität | 98 |
Cantzley | im 17. Jahrhundert eine der drei fürstlichen Oberbehörden neben Consistorium und Cammer, auch "Regierung" oder "Hofrat" genannt. Zu den Aufgaben der Kanzlei vgl. Hofrat. | 42 |
capabel | fähig, in der Lage sein | 225 |
Capitain | Siehe Hauptmann | 33, 179, 317, 318 |
Capitain-Lieutenant | Kommandeur über die Leibkompanie eines Generals oder Obersten, die Aufnahme in die Leibkompanie galt als besondere Auszeichnung. | 125, 125, 126, 268 |
caution | Bürgerschaft; Sicherheitsleistung | 218 |
Cavalier | I. Reiterei, Kavallerie; II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel. | 248 |
Citation | Vorladung | 113, 177 |
citiren | vorladen, einbestellen | 113 |
colligiren | sammeln | 269, 341 |
Commandant | Oberbefehlshaber unterschiedlichen Ranges an einem Ort (Burg, Stadt) | 138, 163, 174, 189, 223, 223, 242, 365, 365 |
Commiss | Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein). | 59, 169, 169, 172, 270, 272, 275, 289, 299, 300, 303, 341, 342 |
Commissarius | Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest, weshalb man ihn, wenn auch nicht immer erfolgreich, in den Städten zum Paten erbat, um geringere Einquartierungslasten zu erhalten. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung.) Der Mustercommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch, um den üblichen Unterschleif zu verhindern, den sie aber zum Teil in lukrativer Zusammenarbeit mit den Obristen deckten, und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen oder Übernamen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten oft mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen; vgl. BURSCHEL, Söldner im NordwestdeutschlandS. 120 ff.; KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; PFEILSTICKER, Lang. Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. . Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. | 25, 31, 82, 108, 155, 156, 156, 158, 171, 225 |
Commission | Auftrag | 190, 205, 236 |
communiciren | mitteilen, eröffnen | 215 |
Companie | Eine Companie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag, Eine Companie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußcompanie von einem Hauptmann, die berittene Companie von einem Rittmeister. Vgl. auch Cornet, Fähnlein, Leibcompagnie. | 38, 40, 40, 44, 47, 49, 55, 63, 65, 65, 65, 67, 81, 107, 107, 107, 116, 118, 135, 141, 144, 145, 166, 175, 193, 207, 211, 211, 213, 217, 219, 223, 225, 225, 231 |
Complement | Höflichkeitsbezeugung, Empfehlung | 306 |
complementiren | sich gegenseitige Höflichkeitsbezeugungen erweisen | 72, 79, 278, 287, 308 |
Conditor | Hersteller von würzigen Speisen | 276 |
Confect | mlat. confectae: aus Zucker gebackenes, Süßigkeiten, wurde in der Apotheke zu Heilzwecken vertrieben und gehörte auch zur Ausrüstung eines guten Arztes. | 276 |
Confoederirte | Lat. foederati, nach dem spätrömischen Recht besoldete Verbündete. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000 Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI/ HOOK, Armee Gustav AdolfsS. 69; ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 20 ff..GLETE, Den svenska armén. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Zu den schottischen Verbänden vgl. MILLER, Swords for hire. Bereits 1627 waren unter den englischen Söldnern viele von den Lord Lieutenants zwangsrekrutierte, aus dem Königreich ausgewiesene Kriminelle und Asoziale, die „masterless men“, die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren. Schon bei der Aushebung der Truppen für Ernst von Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden und gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen. | 5, 78 |
confrontiren | gegenüber stellen | 345 |
Conservirung | Erhaltung. Die Erhaltung der Armee in ihrem Mannschaftsbestand war angesichts der der Werbe-, Aufstellungs- und Unterhaltungskosten das vorrangige Ziel der Obristen als Regimentsinhaber und der Oberbefehlshaber. Teilweise weigerten sich daher sogar Obristen, ihr Regiment ins Gefecht zu schicken. Als der kaiserliche Kavallerie-Obrist Floris (Florentino) de Mérode in der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (28.6./8.7.1633) zum Eingreifen aufgefordert wurde, verweigerte dieser wiederholt den Gehorsam, anstatt die Musketiere, die sich in Gräben und Hecken festgesetzt hatten, durch einen Kavallerieangriff zu entlasten, und meinte sarkastisch, ebenso gut könne man ihm befehlen, mit dem Kopf gegen eine Mauer zu laufen: „Es sei nicht der Brauch“, erklärte er, dass „die Reiter auf die Musketiere, und sonderlich im Walde, chargiren“. HALLWICH, Merode, S. 94; LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 285f.DIE EUROPÄISCHE FAMA, S. 11: „Wenn man die Soldaten lange Zeit behalten will, so muß man dieselben lehren, wie sie bey dem ersten Anblick derer Feinde ihre Schritte mit einer anständigen Geschwindigkeit verdoppeln, und mit manierlicher Geschwindigkeit das Hasen-Panier aufwerffen lassen“. | 264 |
contemniren | verurteilen | 352 |
continuiren | dauern | 9 |
Convoier | der Anführer eines Convois; Begleiter | 51, 52 |
convoiren | begleiten, (durch Begleitzug) schützen. | 50 |
Convoy | Begleitung, Begleitschutz; Wagenzug | 272 |
Copia, Copey | Abschrift | 36 |
Cornet | kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Compagnie; 1 berittene Kompanie hatte bei den Sachsen ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. Vgl. auch Fähnrich; Fahne. | 92, 94, 216 |
Corporal | Unteroffiziersdienstgrad. Der Corporal hatte die regelmäßige Aufsicht über einen Teil der Companie (die Korporalschaft, den Zug). Er führte eine Ausbildungsgruppe von Soldaten und war zuständig für die Verhinderung von Desertionen, die Anleitung und Kontrolle der Wachposten und die exakte Ausführung der Befehle im Gefecht. In Friedenszeiten fungierte er zudem als Werber. Sein Sold betrug monatlich 12 fl., das entsprach dem Jahreslohn eines Bauernknechts bei ausreichendem Arbeitskräfteangebot. | 330, 335, 336, 336, 336, 337, 347, 349, 349, 349, 350, 351, 362 |
Corps de garde | Wache | 228 |
Creditiv | Beglaubigungsschreiben | 230, 230, 250, 251 |
Cron Schweden | Königreich Schweden: Die "Drei Kronen" waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die "Drei Kronen" als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur "Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland". | 136, 171, 217 |
Curialien | Höflichkeitsbezeugungen, amtlicher Gebrauch aller zustehenden Titel, Höflichkeitsfloskeln | 170, 217 |
Currier | Galopp | 260 |
d. | Pfennig. 1 Groschen = 12 Pfennige | 17, 198, 198, 198, 198, 198, 199, 199, 199, 200, 200, 200, 200, 201, 201, 201, 201, 201, 202, 202, 202, 203, 203 |
defendiren | verteidigen | 245 |
Defension | Verteidigung; Landesverteidigung, Landwehr | 325[a] |
Degen | Leichte Blankwaffe mit ein- oder zweischneidiger, langer, gerader Klinge und mehr oder weniger reichem Gefäß | 227, 326, 329, 336, 336 |
Dekan | der aufsichtführende protestantische Geistliche eines Kirchenbezirks | 320 |
deliberiren | überlegen, beratschlagen | 250 |
Delogierung | Abzug | 55 |
dimittiren | entlassen | 257, 307 |
Discretion | Die „discretio“, eigentlich ein Begriff aus dem Klosterleben der Benediktiner, war die Kunst und Gabe der weisen Unterscheidung, die das Zuviel wie das Zuwenig zu vermeiden und in allem das rechte Maß zu finden versucht. Die „Diskretion“ war ein "Ehrengeschenk", das von ein- oder durchziehenden Offizieren eben je nach Rang im „rechten“ Maß erwartet oder auch erzwungen wurde und in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art bestand. Siehe auch Verehrung. | 196, 214, 294[a], 297, 351, 351, 360 |
discurriren | sprechen, reden | 216 |
Discurs | Gespräch | 243 |
Disput, Disputat | Streit, Auseinandersetzung | 253 |
dommeln | hin und her reiten | 224 |
Donation | Schenkung, Übertragung. Ursprünglich im Römischen Recht eine unentgeltliche Zuwendung. Diese schwedische Art der "Schenkung" von nach dem „Kriegsrecht“ angeeigneten weltlichen und geistlichen Besitzungen unterschiedlicher Größe war jedoch nicht kostenlos. Zum Teil erhielten Offiziere Ämter und Klöster auch mit der Auflage, aus deren Einkünften neue Regimenter aufzustellen oder alte zu ergänzen. Neben der gewöhnlichen Kontribution mussten noch ganz erhebliche Summen aufgebracht werden. So musste sich etwa Bernhard von Sachsen-Weimar für das "Herzogtum Franken" verpflichten, innerhalb von 4 Jahren 600 000 Reichstaler an die Krone Schweden zu bezahlen und mit den im Heilbronner Vertrag (April 1633) vereinbarten Zahlungen zu beginnen. Zudem wurde ReichskanzlerOxenstierna und schwedischen Gesandten kostenlose Bewirtung versprochen, Bernhard von Sachsen-Weimar übernahm auch die hohen Schulden der beiden Stiftern (Würzburg und Bamberg) und musste zudem den Schweden den Besitz alles vorhandenen Getreides und des Weines einräumen. Das "Herzogtum Franken" bestand vorwiegend aus den Hochstiften Bam- berg und Würzburg. Die wichtigen Festungen Königshofen und Marienberg in Würzburg blieben jedoch in schwedischem Besitz. | 156 |
doniren | schenken, übereignen, zuwenden; vgl. Donation | 151 |
Dragoner | Leichte Reiter, die auch zu Fuß fechten, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen. Berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. . Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7. 1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. | 242[a], 317, 317, 343[a] |
Ducaten | 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen | 158, 286 |
Eimer | 1 Eimer = 70,9347 Liter; 1 Eimer = 61,83 Liter (1858) | 263, 263, 274, 276, 276, 305, 305, 315 |
Einquartierung | Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern sowie deren Frauen und Kinder waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt. | 5, 47, 47, 56, 58, 61, 63, 67, 116, 117, 132, 132, 132, 144, 147, 153, 159, 160, 160, 160, 194, 197, 245, 304, 342 |
entrathen | entbehren | 92 |
Erfurter Malter | Als Hohlmaß (trocken) = 715,358 Liter | 158 |
Erzbischof | Der Erzbischof (griech. αρχή, arché für Erster, Anfang, Führung und επίσκοπος, epískopos für Aufseher) war Leiter einer Landeskirche und hatte deren Bischöfe zu weihen, Als Bischof eines Erzbistums war er den anderen Bischöfen gleichgeordnet. Seit der Karolingerzeit wurden die angesehenen Bischöfe auch Archiepiscopus genannt. Im Alten Reich nahm der Erzbischof (und Kurfürst) von Mainz eine herausragende Stellung ein. Er wurde von dem 24-köpfigen adligen Mainzer Domkapitel gewählt, das bei Vakanz des erzbischöflichen Stuhls auch die Regierungsgewalt ausübte. Als Erzbischof regierte er als Bischof den Diözesansprengel, er war Oberhirte der eigenen Diözese und der aus den Diözesen seiner Suffraganbischöfe bestehenden Kirchenprovinz. Als Inhaber des heiligen Mainzer Stuhls war er der bedeutendste geistliche Reichsfürst. | 70, 70 |
Erzherzog | Seit 1453 von den Kurfürsten gebilligte Titulatur des Herzogs von Österreich | 274, 274, 275, 276, 277, 279, 285, 286, 289, 328, 338, 339, 344, 353, 361, 361, 362, 365, 366 |
examiniren | verhören, befragen | 351 |
Execution | (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen | 155, 171, 194, 205, 218, 258, 259, 266, 299, 341 |
Executionsmittel | Mittel der Zwangseintreibung, vgl. Execution | 237 |
Exercitium | Ausübung | 139 |
Exzellenz | Ehrentitel, der im 17. Jahrhundert als fürstlicher Titel verschwindet und für Höhergestellte und hohe Offiziere etc. verwendet wurde. | 80, 154, 210, 210, 236, 242[a], 249, 251, 254, 281, 284, 284, 301 |
Fahne | Fahne einer Compagnie; metonymisch die ganze Compagnie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. | 30, 135 |
Fähnrich | Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Compagnie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Compagnie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Lieutenant als Kommandeur der Compagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Cornet genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. | 31, 92 |
Falkonett | Leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7,2 cm. | 310 |
Feldlager | Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, daß sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten's von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten ... andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, Bd. 2, S. 287, Anm.; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (A): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, " ... und ist der jammer nit zu beschreiben", S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.. | 5, 29, 75, 86, 86, 86, 87, 87, 87, 89, 89, 92, 100, 101, 154, 165, 309, 309, 310, 343[a] |
Feldmarschall | Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. | 147, 147, 150, 151, 151, 153, 154, 156, 157, 165, 208, 217, 241, 242, 242[a], 249, 253, 253, 255, 257, 265, 280, 281, 283, 284, 285, 285, 287, 288, 289, 291, 292, 307, 316, 329, 330, 339, 343, 343, 344 |
Feldstück | Wahrscheinlich ist hier die meist als Feldschlange bezeichnete "Halbe Schlange" gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. | 88 |
Festung | größere Befestigungsanlage, um Angriffen länger Widerstand leisten zu können, unter militärischen Voraussetzungen angelegt; die größtenteils strategische Aufgaben wahrnahm, aber auch zu Vorstößen und Vernichtungszügen in das andersgläubige Umland benutzt wurde. Die Festung Forchheim (Oberfranken) war eine der wenigen Festungen, die während des gesamten Krieges nie eingenommen werden konnte. | 22, 26, 77, 77, 77 |
Fleischhauer | Metzger | 270 |
Fleiß tun | sich anstrengen, bemühen | 50 |
Flucht, fliehen | Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Heberle, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff., hierzu auch MEDICK, Der Dreißigjährige Krieg, S. 164f. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: "Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, daß wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen mußten. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein". BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vermommen, daß die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat". Abt Veit Höser (1577 - 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Im Oktober 1632 waren allein aus der Grafschaft Henneberg an die 2000 Menschen vor den Kaiserlichen nach Schmalkaden geflüchtet; dazu weitere aus Eisenach bzw. Thüringen; WAGNER, Pforr, S. 115, 116. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge wieder aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. | 323 |
Fortun | Glücksgöttin | 102 |
Fourage | Unterkunft und Verpflegung für die Compagnie; Viehfutter | 338 |
Fouragierer | Fourier, Quartiermeister. | 366 |
Freireiter | Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als „aventurier“ bezeichnet) und von der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich von Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann von Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps und überfielen kleinere Städte. | 256, 354 |
Frevel | Untat, die als Rechtsfolge eine Geldstrafe nach sich zieht. | 330 |
Fuder | Das Fuder als Hohlmaß entsprach etwa 1,9 Kubikmetern. | 274, 276, 276 |
Fügung Gottes | als spätere Strafe Gottes für menschliches Fehlverhalten | 194 |
Furie | Wut, höchste Erregung | 57 |
Garnison | Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. | 169, 245, 259 |
gastiren | köstlich bewirten, schmausen | 61 |
Gebind | Zunächst Ansammlung von Flurstücken vor der Stadt, dann meist Stadtteil. | 303, 305 |
Gegentheil | Gegner, Feind, Widersacher | 147, 147 |
Gemeiner, Knecht | Dienstgradloser einfacher Soldat | 337, 343 |
General | Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. | 20, 24, 25, 27, 29, 29, 30, 32, 35, 35, 35, 45, 45, 53, 67, 68, 70, 71, 72, 73, 74, 74, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 80, 84, 87, 90, 102, 109, 118, 119, 139, 142, 152, 154, 159, 168, 169, 170, 170, 172, 172, 172, 173, 173, 174, 178, 209, 209, 209, 210, 210, 210, 219, 231, 241, 241, 241, 245, 248, 249, 249, 256, 282, 282, 283, 283, 285, 294, 301, 302, 303, 304, 305, 305, 305, 305, 308, 308, 311, 312, 312, 313, 314, 314, 327, 337, 343, 347, 347, 350 |
Generalcommissarius | Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. | 63, 63, 65, 150, 150, 150, 151 |
Generalfeldzeugmeister | Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie - ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten "Glockengelder" für die erbeuteten Kirchenglocken zu, was ohne weiteres 12.000 fl. und mehr sein konnten. | 31, 211, 249, 249, 249, 251, 252, 252, 254, 256, 256, 256, 259, 301, 309, 342 |
Generalgewaltiger | Generalprofos | 332, 332, 336, 362 |
Generalissimus | der höchste Rang in der kaiserlichen Armee, teilweise von den Zeitgenossen auf die Oberbefehlshaber der anderen Armeen übertragen. Vgl. General | 105 |
General-Lieutenant | Der General-Lieutenant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden. | 76, 108, 119, 125, 130, 134 |
Generalmajor | Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. | 211, 211, 217, 221, 222, 230, 230, 231, 234, 235, 236, 236, 236, 241, 242, 248, 248, 248, 251, 252, 253, 253, 255, 255, 311, 311, 311, 313, 314, 314 |
Generalprofos | Der Profos war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofos für die gesamte Armee. | 330 |
Generalprofosleutnant | Der Profos war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofos für die gesamte Armee. Der Generalprofosleutnant unterstand dem Generalprofos. | 291, 294[a] |
Generalquartiermeister | Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. | 280, 282, 282, 282, 283, 284, 299 |
Generalquartiermeisterleutnant | Er war der Gehilfe des Generalquartiermeisters; dieser leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren) und hatte alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich. | 343[a] |
Generalwachtmeister | Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge "Generalissimus", "Generalleutnant", "Feldmarschall", "Generalfeldzeugmeister", "General(feld)wachtmeister", der unterste Generalsrang im ligistischen Heer ("Generalmajor" bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war auch je nach Gewandtheit und Bildung in diplomatischen Missionen tätig. | 72, 170, 278, 278, 279, 280, 281, 281, 326, 327, 343[a], 345, 351 |
Geschirr | Leder- und Riemenwerk für Zug- und Reittiere; Pferdegespann; Zusammenhang von Pferd und Wagen; Wagen | 52, 52 |
Gesundheittrinken | Das Gesundheittrinken war an den Tafeln allgemeiner Brauch und artete nicht selten in Saufgelage aus. Vgl. zubringen. | 64 |
gewärtig | dienstbereit | 136 |
Gezelt | Kriegszelt, Lagerunterkunft. Vgl. Feldlager | 90, 151, 152, 152, 308, 308, 308, 309, 316, 343 |
Groschen | 1 Groschen = 12 Pfennige | 15, 15, 15, 17, 17, 17, 18, 111, 147, 159, 188, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 199, 199, 199, 199, 199, 199, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 202, 202, 202, 203, 203 |
großer Tag | Tag des jüngsten Gerichts | 4 |
Gulden (fl.) | 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige | 13, 13, 13, 13, 13, 13, 13, 13, 13, 15, 15, 15, 16, 16, 19, 28, 58, 65, 107, 138, 138, 142, 147, 159, 159, 160, 160, 160, 178, 182, 188, 193, 193, 195, 195, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 198, 199, 199, 199, 199, 199, 199, 199, 199, 199, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 200, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 201, 202, 202, 202, 203, 203, 203 |
guthe Ordre, guth Regiment | gute Zugordnung, Disziplin unter Vermeidung von Übergriffen und Gewalttaten aller Art | 44, 61, 107, 133, 165, 166, 167, 207, 209, 239, 245, 317 |
Hauptmann (Militär) | Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Compagnie wurde er als Capitain bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Capitain-Lieutenant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obrist-Lieutenant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. | 31, 56, 57, 57, 86, 121 |
Hauptpferd | besonders wertvolles Pferd | 241 |
Haus, festes | Burg, Schloss: Herrenhaus des 16. und frühen 17. Jahrhunderts mit wenigen Wehranlagen, entwicklungsgeschichtlich zwischen Burg und Schloss stehend. | 29, 251, 277 |
Heller | 2 Heller = 1 Pfennig. Pfennig der Reichsmünze zu Schwäbisch Hall, ab 1228 geprägt. | 219 |
höchst | zuletzt | 229 |
Hofestadt | Hofstaat, im Sinne des Personalverbands des gesamten Hofes; auch Begleitung hoher Offiziere | 109, 151, 338 |
Hofjunker | Edelmann, adliger Gutsherr im Hofdienst | 152, 153, 165, 165, 168, 194, 207, 209, 215, 216, 242[a], 251, 269, 291, 364 |
Hofmeister | Der Hofmeister war der oberste der weltlichen Bedienten bei Hof. Er war zuständig für die fürstliche Tafel. Der Hofmeister wies an, stellte ein und entließ die ihm untergebenen Bedienten. | 56, 108 |
Hofrat | (auch Regierungsrat, Justitien-Rat) Mitglied des Hofrates: der oberen Justiz- und Policey-Behörde, die im 17. Jahrhundert in "Regierung" umbenannt wurde. Der Hofrat als Institution war für die gesamte innere Verwaltung sowie für Militär und auswärtige Angelegenheiten zuständig. In den thüringischen Ländern des 17. Jahrhunderts war er eine der drei Oberbehörden neben Consistorium und Cammer . | 82, 98, 119, 130, 182, 303 |
Höltzlein | Wäldchen | 268 |
horten | verstecken, anlegen | 151 |
huldigen | Wohlwollen, Treue, Dienstbereitschaft und Ehrerbietung gegenüber dem Landesherrn feierlich versprechen | 136, 136 |
Huldigung | Versprechen des Wohlwollens, der Treue, der Dienstbereitschaft und der Ehrerbietung gegenüber dem "rechtmäßigen" Landesherrn. Nach dem damaligen Kriegsrecht war die Besitznahme eines eroberten Gebietes rechtmäßig. Die Erbhuldigung war für alle Kriegsparteien für die rechtliche Besitznahme eine Landes und für den Aufbau einer wirksamen Landesregierung unabdingbar. | 113 |
human | leutselig | 308 |
Humanität | hier: Leutseligkeit | 278 |
Hunger, Hungersnot | Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern - drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich - , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung und WirtschaftS. 422 schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. | 138 |
Husar, Panzerreiter | Man muss zwischen polnischen und ungarischen Husaren unterscheiden. Schriftlich erwähnt werden „hussarones“ erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die ungarischen Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- und Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben und Lanzen, außerdem ein Panzerstecher (hegyestőr, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinnge auf den Oberschenkel gesetzt und als Stoßwaffe benutzt. Die Husaren waren zunächst als leichte Kavallerie im polnischen Heer eingesetzt, bevor die Veränderung zur schweren Reiterei erfolgte. Die gepanzerten polnischen Flügelhusaren („Hussaria“) trugen Brustpanzer, Armschienen und kniehohe Lederstiefel. Zwei am Rückenpanzer befestigte große Flügelstangen ragten bis zu einen Meter über den Kopf, um allein durch ihren Anblick und das Rauschen Schrecken zu verbreiten. Zudem sollte der Rücken vor Säbelhieben und den von Tartaren verwendeten Lassos geschützt werden. Die Lanze war die Hauptwaffe, mit der die Flügelhusaren ihre Angriffe ritten. Daneben gab es leicht bewaffnete Husaren, die zur Aufklärung eingesetzt wurden. | 44 |
Hutschnur | Schnur um den Hut, war bei Vermögenden mit Silberfäden oder Goldfäden durchwirkt. In Thüringen gab es das geflügelte Wort: bis über die Hutschnur in Schulden stecken. | 241 |
Importunitäten | Zudringlichkeiten, Rücksichtslosigkeiten | 219 |
Iniuriant | böswilliger Verleumder | 191 |
Insolenz, insolentzien | Ungebührlichkeit, Grobheit, Unverschämtheit, Beleidigung | 194 |
Instruction | Anweisung, Unterweisung, Vorschrift | 157, 205, 206 |
Intention, Intentation | Absicht | 6 |
Jägermeister | Hofamt, leitender Amtsträger des Jagd- und Forstwesens, im 17. Jahrhundert meist Oberstjägermeister, während als Jägermeister dann ein unterer Amtsträger fungierte. | 48 |
Jesuiten | Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder ("Koadjutoren") und Priester ("Patres"). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde ("Coadjutores probati") unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde ("Coadjutores temporales formati"), die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern ("Coadjutores spirituales formati"), die mit drei Gelübden ("Professi trium votorum") und die mit vier Gelübden ("Professi quator votorum"). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr ("Tertiat"), ab 33 Jahren konnte man zu den "ewigen Gelübden" zugelassen werden. Nach MÜLLER, Jesuiten. | 352 |
Junker | Edelmann, adliger Gutsherr; als Kammerjunker, Hofjunker; auch auf hervoragende Bürger und deren Söhne übertragen, ein zum Schutz bestimmter männlicher Begleiter | 79, 95, 95, 95, 130, 144, 148, 149, 153, 185, 192, 209, 210, 328, 365 |
Kahrleute | Fuhrleute | 50 |
Karabiner | Kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser). | 292 |
Karren | Etwa für Steine für Befestigungen, konnte bis zu 2,5 Kubikmeter bedeuten. Zudem galt das Beladen und Ziehen von Karren als Ehrenstrafe. | 50, 50, 272, 295, 297 |
Kartaune | Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 - 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die "Halbe Schlange": langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10,5- 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. | 30 |
Kipper und Wipperzeit | Im Zuge der Bargeldverknappung an der Wende zum 17. Jahrhundert und der hohen Rüstungsausgaben im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges begann um 1618 ein regelrechter Handel mit Geld. Indem der Materialwert der Münzen verschlechtert wurde (bei gleich bleibendem Nennwert), wurde die Herstellung von Münzen ein lukratives Gewerbe, an dem sich immer mehr Landesherren beteiligten. Die Münzverschlechterung ging mit einer erheblichen Inflation einher, Wechselbuden und Münzstätten der "Kipper und Wipper" wurden daher des Öfteren Ziele des Aufruhrs einer empörten Bevölkerung. "Kippen" nannte man das Beschneiden der Münzen am Rand, "Wippen" das Manipulieren der Geldwaage. WAGNER, Kipper- und Wipperunwesen; REDLICH, Inflation; ROUSSEAUX, Kipper u. Wipper. Vgl. Münze anfangen. | 17, 18 |
klamm | knapp, zu gering, zu wenig | 86 |
Kontribution, Contribution | Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes Personal zumeist unter Androhung militärischer Gewalt eingetrieben, den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. | 55, 112, 122, 178, 178, 188, 189, 192, 194, 245, 259 |
Konvent | Ein Konvent ist eine Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens. | 29 |
Kopf warm machen | jemanden nachdenklich machen, in Argwohn, Sorge, Aufregung versetzen | 236 |
Kramer | Gewerbetreibender, der, im Unterschied zum Handwerker, Waren nicht im Auftrag, sondern auf eignes Risiko produzierte oder aufkaufte, um diese auf dem Markt oder auch in einem eigenen Laden zu verkaufen. | 258, 305, 321 |
Kriegs Recht | Kriegsgericht | 60, 335, 340, 344, 347, 348, 348, 352, 354, 356, 356, 357, 358, 362 |
Kriegskanzlei | Die zum Generalstab gehörige Kanzlei beschäftigte meist 2 Sekretäre, einen Registrator, einen Konzipisten, vier Kanzelisten und zwei Knechte bei den Wagen für den Transport der Kanzleiwagen. Hier wurden Schreiben aufgesetzt, die dem Feldmarschall zur Prüfung vorgelegt bzw. neu verfertigt wurden. Auf den eingehenden Schreiben befanden sich kurze Zusammenfassungen des Inhalts durch das Quartieramt. Offizielle Kanzleisprache war Deutsch, angesichts der eingehenden Schreiben waren jedoch auch umfassende Sprachkenntnisse sowie Dechiffrier- und Chiffrierkenntnisse erforderlich. | 155, 286 |
Kriegskommissar | vom Landesherrn eingesetzter Beamter, der sich nicht nur um die Einquartierung der Soldaten und Offiziere, sondern auch um deren Verpflegung zu kümmern hatte. Er überwachte Ein- und Abzug der Truppen ebenso und fungierte als Verbindungsmann zwischen dem Landesherren und dem jeweiligen Kommandierenden, um Missstände schnell abstellen zu können und um durch Überbringung von "Verehrungen" das Bestmögliche für die betroffenen Einwohner und das Herrschaftsgebiet herauszuholen. Teilweise arbeiteten diese Kommissare mit den Kommandeuren zusammen und wirtschafteten in die eigene Tasche. | 177 |
Kriegsrat | landesherrlicher Beauftragter oder Beauftragter der jeweiligen Besatzungsmacht für alle militärischen Angelegenheiten | 112 |
Kroaten | Kroaten (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte. Mit der (älteren) Bezeichnung "Crabaten" (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten, mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von "Freireutern" verübt wurden. "Freireuter" waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser "Streifparteyen" und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei "Freireutern" um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese "Freireuter" stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war "Kroaten" ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. | 32, 44, 74, 94, 125, 125, 165, 175, 275, 275, 287, 287, 290, [290a], 300 |
Kuchen | Bergmännisch für Metallerguss, vgl. GRIMM, Deutsches Wörterbuch 11Sp. 2499. | 16 |
Küchenmeister | I. Der Küchenmeister war der oberste Wirtschaftsbeamte des Mainzer Hofes, die spätere Bezeichnung für das Amt des kurmainzischen Vizedoms; II. Hofamt neben oder mit dem Haushofmeister; Mitglied des Hofstaats hochadliger Generäle | 295, 295, 296, 297, 297 |
Kundschafter | Spion. Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen und Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden von Nasen und Ohren. | 330, 331, 337, 340 |
Kürassier | Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste und vornehmste Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den "Kürass"), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. | 72 |
Kurfürstentag zu Mühlhausen 1627 | Auf dem Kurfürstentag zu Mühlhausen 1627 erschienen neben den Kurfürsten bzw. deren Vertretern auch Gesandte des Kaisers, Spaniens und Frankreichs sowie von fünfzehn weiteren Städten und Territorien. Hier verkündete Kaiser Ferdinand II. seine Pläne einer konfessionellen Neuordnung Deutschlands und der Rückführung der nach 1552 säkularisierten Kirchengüter (vgl. Passauer Vertrag). Diese Pläne vereinten die auf ihre Libertät bedachten evangelischen und katholischen Reichsstände in ihrem Widerstand gegen den Kaiser. Sie forderten eine Reduzierung der Armee des kaiserlichen Feldherrn Wallenstein und ein Einschreiten gegen dessen eigenmächtige Kontributionspolitik. Angesichts der militärischen Erfolge Wallensteins jedoch blieben diese Klagen vorerst ungehört. 1629 verkündete der Kaiser das Restitutionsedikt. Erst auf dem Kurfürstentag zu Regensburg 1630 konnten die Kurfürsten die Entlassung Wallensteins und die Truppenverringerung durchsetzen. Zum Kurfürstentag zu Mühlhausen vgl. auch ZENG, Des Reiches freie StadtS. 319 f. | 197 |
Lakai | Hofbedienter | 278 |
Landrichter | Seit dem 13./14. Jahrhundert der vom Landesherr eingesetzte Untersuchungsbeamte und Richter im Landgericht. Für kleinere Strafsachen und Streitigkeiten waren die vom Grafen eingesetzten Schulzen und Amtleute zuständig. Der Schulze war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbesondere bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schulzen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. Für größere Strafsachen und Appellationen gegen Urteile der Schulzen war der Landrichter zuständig, gegen dessen Entscheidungen wiederum beim Hofgericht appelliert werden konnte. Zumeist war neben dem Landrichter noch ein anderer Richter angestellt, der mit einem Landgerichtsschreiber kleinere Händel bis einer gewissen fl.-Grenze schlichtete, die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit vollzog und die Kriminaluntersuchung führte. | 11, 98, 177, 216, 220, 232, 250, 265, 313, 321 |
Landschaft | Vertreter eines Territoriums, hier die Landstände | 135, 230 |
Landstände | Vertreter gewisser Bevölkerungsgruppen, die zusammen mit dem Landesherren die Herrschaft ausübten: weltliche Adlige (Ritter), geistliche Adlige (Prälaten) und meist Städte, die auf den Landtagen beraten. In der frühen Neuzeit verlieren sie ihre Mitwirkungsrechte zum Teil an den Landesherren. | 192 |
lassen | sich selbst überlassen, im Stich lassen | 221 |
Leibschütze | Jagdbedienter, der das abgefeuerte Gewehr seines Herrn laden und zu weiterer Verwendung bereit halten musste. | 247 |
Liberey | Livrée (Dienstbekleidung) | 301 |
Lieutenant, Leutnant | Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Lieutenant den unmittelbarsten Kontakt zur Compagnie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl. | 31, 108, 212, 325[a], 326, 326, 337, 354, 365, 365 |
Liquidation | Schadensaufstellung, Rechnungsstellung | 63, 198, 230, 230, 236 |
liquidiren | Rechnung (Schadensberechnung) aufstellen | 199, 200, 201, 202, 203, 223 |
logiren | einquartieren, unterbringen. Die Einquartierung von Soldaten wurde meist über Billette geregelt: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten (Billettherrn) ausgestellte Einquartierungszettel, die genau festhielten, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherren, Apotheker, Ärzte, Gastwirte. | 39, 40, 45, 47, 49, 63, 65, 67, 72, 78, 100, 107, 118, 132, 132, 143, 154, 155, 166, 188, 188, 189, 209, 209, 211, 212, 212, 244, 247, 247, 251, 269, 300, 304, 305, 305, 309, 317, 343[a] |
Lot | 1 Lot = 14,6 - 16,6 g | 111, 276, 276 |
Lunte | mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt | 30 |
Magister | Akademischer Abschlussgrad der Artistenfakultät, der dem promovierten Magister die Lehrbefähigung zuerkannte. Bei Happe sowohl zur Bezeichnung von Lehrern wie Geistlichen verwandt. | 37, 42, 114, 270 |
Magisterin | Gattin eines Magisters | 42 |
Major | Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obrist-Lieutenants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. | 39, 82, 82, 83, 83, 83, 116, 117, 133, 343[a] |
Mandat | Verfügung, Erlass, Bekanntmachung, Anschlag, Auftrag | 17, 18 |
Manier | zuträgliche Art | 145 |
Marck | Markt | 322 |
Maß Korn | Das Gewicht war unterschiedlich mit ca. 146, 5 Liter (Arnstädter Maß) = 111, 66 kg Gemangkorn, 109, 33 kg Roggen, 96, 00 kg Gerste und 69, 00 kg Hafer. | 15, 15, 15 |
Maß Korn | Das Gewicht war unterschiedlich mit ca. 146,5 Liter (Arnstädter Maß) = 111,66 kg Gemangkorn, 109,33 kg Roggen, 96,00 kg Gerste und 69,00 kg Hafer. | 173 |
Maß | 1 Maß = 0,8588 Liter | 276 |
Mauser | heimlicher Dieb | 322 |
Meile | 1 Meile = ca. 7,420 km | 52, 91, 94 |
Memorial | Denkschrift | 252 |
Michaelis | der 29. September | 13, 13, 13 |
mildreich | gütig | 2, 4 |
Missfall | Unglück, übler Fall | 1[a] |
mit Fug | mit Schicklichkeit, Angemessenheit, gebührender Zustimmung; vgl. mit Fug und Recht = mit vollem Recht | 190 |
mittler Zeit, mittelst | inzwischen | 150, 151, 153 |
Mobilia | Fahrhabe, Gesamtheit aller beweglichen Güter (im Gegensatz zu den "Immobilia") | 181, 325[a] |
moderirt | ermäßigt | 286 |
Mörser | Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). | 30 |
mundiren | versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die als Lesitung auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. | 38, 51, 135 |
Mundirung | Die Montierung ("Mundierung") war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. | 213, 214, 217, 218, 231 |
Münzmeister | oberster Leiter einer landesherrlichen Münze | 15, 18 |
Muskete | Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN/ SCHILLING Bd. 1S. 89). Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch gewesen sein, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen die Geschosse auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 544 ff. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 - 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch IsolanosKroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. | 293, 293, 325[a], 325[a] |
Musketier | Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr - Kurzsäbel oder Degen - und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. | 228, 291, 293, 294, 301, 325[a], 325[a], 330, 330, 334, 334, 353, 362 |
Musterung | Die Rekrutierung einer militärischen Einheit auf speziell markierten Plätzen, in Stadt oder Land. Auf denen sich die mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einzufinden hatten. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und ihrer militärischen einheit zugeführt. | 20, 21 |
Mutation | Veränderung, Wechsel | 19 |
Nagel | Gewürznelke | 276 |
nährlich | kaum, gerade; notdürftig | 234 |
nobilitiren | hier: ehren, auszeichnen | 123 |
notabel | aufzeichnenswert | 10 |
nothdürfftig | notwendig, erforderlich | 21 |
nöthig | eilig, umgehend, ohne Umschweife | 315 |
Ober- und Unterherrschaft | Die Landesherrschaft Schwarzburg-Sondershausen gliederte sich in die "Oberherrschaft" (Gehren, Arnstadt) und in die "Unterherrschaft" (Sondershausen, Ebeleben). Die Trennung in Ober- und Unterherrschaft bezeichnet keine Lehnsabhängigkeiten (vgl. Lehen), sondern ist eine regionale Aufteilung. | 40, 130 |
Oberamtmann | Oberster Verwaltungsbeamter und Richter eines Oberamtes, Titel eines adligen Amtmanns, während ein bürgerlicher Amtmann zumeist die Geschäfte führte. Der von Happe erwähnte Oberamtmann Duderstadts war Friedrich von Westphalen (1585-1636), Sohn des Paderborner Hofmeisters und Drosts zu Lichtenau Heinrich von Westphalen und Vetter Willhelms von Westphalen. Nach Aussage des Paderborner Kanzlers Dr. Konrad Wippermann von 1622 soll er in Diensten Christians von Braunschweig gestanden haben. Später war er Obrist über ein kurmainzisches Regiment. | 119, 143, 170, 170, 171, 182, 185, 186, 186, 188, 189, 190, 191, 191, 194, 215, 216, 217, 218, 218, 220, 220, 250, 251, 251, 252, 254, 254, 257, 258, 260, 261, 262, 265, 265, 277, 290, 290, [290b], 308, 318, 320, 320, 321, 321, 324, 334, 361 |
Oberaufseher | Kursächsisches Amt, das die Funktionen eines Oberamtmanns und Commissarius vereinte. | 134 |
Obercommissarius | hier: Generalcommissarius | 171 |
Oberhauptmann | Hier: Oberamtmann. Vgl. auch Hauptmann (Verwaltung). | 26, 28, 28 |
Oberhofmeister | vgl. Hofmeister | 78, 82, 100 |
obligat | verpflichtet | 73, 111 |
obligation | Verbindlichkeit, Bürgerschaft, Verpflichtung, Schuldverhältnis | 178, 222, 241 |
obligiren | bürgen, verpflichten | 252 |
Obrist | Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, "Bandenführer unter besonderem Rechtstitel" (ROECK, Als wollt die Welt265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen - die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ - und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde häufig der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen "Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische 'Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein, Holz, Fleisch oder Getreide. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. | 21, 21, 21, 21, 21, 24, 31, 40, 45, 49, 63, 63, 67, 67, 84, 86, 86, 89, 89, 89, 90, 91, 91, 92, 107, 107, 118, 130, 130, 131, 132, 136, 138, 141, 143, 148, 149, 151, 160, 166, 173, 174, 174, 174, 174, 175, 175, 178, 178, 181, 185, 186, 187, 188, 188, 189, 193, 193, 206, 206, 207, 207, 216, 217, 217, 219, 227, 228, 229, 242[a], 242[a], 243, 243, 244, 244, 245, 245, 245, 257, 287, 287, 287, 288, 288, 290, 290, [290a], [290b], [290b], 300, 305, 310, 310, 311, 311, 317, 318, 337, 343[a] |
Obrist-Lieutenant | Der Obrist-Lieutenant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblag ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte auch die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantworung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. | 55, 55, 56, 56, 56, 58, 109, 110, 144, 144, 145, 145, 147, 149, 175, 194, 227, 227, 229, 242, 280, 303, 303, 342, 353 |
Obrist-Wachtmeister | Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obrist-Lieutenants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. | 61, 91, 91, 112, 337 |
Observation | Beobachtung | 3 |
Occasion | Gelegenheit | 253 |
offeriren | anbieten, antragen | 5 |
offerirung | Angebot | 7 |
Ordinanz | (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung | 108 |
Ordre stellen | Befehl erteilen | 64 |
Ordre | Befehl, Verfügung, Erlass, Weisung, Auftrag | 25, 26, 72, 108, 111, 131, 133, 143, 153, 155, 173, 188, 211, 215, 216, 217, 219, 223, 242[a], 245, 255, 257, 260, 264, 264, 285, 286, 288, 289, 303, 307, 310, 310, 311, 317, 319, 319, 365 |
Page | junger Adliger zur Bedienung fürstlicher Personen | 194, 227, 278 |
Palisaden | Pfahlwerk, Schanzpfähle, Verschanzungen durch zugespitzte Pfähle | 242 |
Pardon, Perdon | Gnadenerweis, Amnestie. Soldaten baten bei Gefangennahme um „Quartier“, d. h. Verschonung ihres Lebens, die von der Laune des Siegers abhing. | 23, 24, 24, 27, 27, 28, 32, 354 |
Parthey | I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: "auch die Streifparteien gehören bestrafft [...], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben". REBITSCH, Gallas IIS. 218 f.. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. “. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, heimatlosen Bauern, die z. T. in Stärke von mehreren hundert Personen bevorzugt Dörfer überfielen. | 25, 51, 52, 52, 52, 88, 96, 137, 137, 137, 148, 148, 166, 175, 238, 244, 291, 291, 292, 301, 318, 319, 320, 365, 366, 366 |
Partheygänger | hier: Anführer einer Partei, eines Streifkorps | 256 |
Pass | hier: Durchzug, Durchzugsmöglichkeit; auch Erlaubnis zur Durch- und Ausreise (vgl. Passzettel). | 24, 25, 35, 42, 86, 157, 205, 206 |
Patron | Schutzherr, Beschützer, Verteidiger. I. Der Patron war der Inhaber von Pflichten und Rechte an einer Kirche, Kapelle, einem Altar und anderen kirchlichen Einrichtungen. Patronatsherren konnten Geistliche wie Weltliche, Städte, Klöster etc. sein. Der Patronatsherr hatte bei der Besetzung der Pfarrstelle das Präsentationrecht. II. Im weltlichen Bereich war der Patron der Förderer in einem Klientelsystem oder Netzwerk. | 100, 347 |
peinlich examiniren | Unter Anwendung der Folter verhören. Die "peinlichen Frage" war eien Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit zur Errreichung eines Geständnisses, zugelassen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Constitutio Criminalis Carolina. Dem ging immer die sogenannte Territionsphase voraus, d.h. das Vorzeigen der Folterinstrumente durch den Scharfrichter und die Demonstration ihrer Funktion, um ein Geständnis zu erreichen. | 228, 229 |
perdoniren | verschonen, begnadigen | 71, 99 |
pernoctiren | übernachten | 315 |
Perspectiv | Fernrohr | 87 |
Pest | Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die "zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche" gehörte, ULBRICHT (Hg.), Die leidige SeucheS. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von Happe [I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Vrsprung aber der PestilentzS. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als "leichte" Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. Marx starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelbau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Somme und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. Marx' Angaben lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwekrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, BegebenheitenS. 42 festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Die leidige SeucheS. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. | 41, 42, 46, 104 |
Peter und Paul | am 29. Juni | 13, 13 |
Peyte (Beute) | Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. Vgl. BURSCHEL, Söldner im NordwestdeutschlandS. 206 ff.. | 238, 239 |
Pfaffe | Der verächtliche Nebensinn kommt in der Reformationszeit auf, als Luther das Wort zunächst für die abgöttischen ("Götzenpfaffen"), dann für die katholischen Priester verwendet. | 352, 353, 353 |
Pfaffengasse | volkstümliche Bezeichnung vor allem der Protestanten für das Rheintal und dessen geistliche Territorien Konstanz, Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Trier und Köln. | 45 |
pflanzen | in Stellung bringen | 25 |
Pike | Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN/ SCHILLING (Hg.), 1648. Textband 1S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt. | 90 |
plocquiren | besetzen, belagern. Vgl. Plocquirung | 188 |
Plötzergeld | Das mit Messern am Rand beschnittene minderwertige Geld der Kipper- und Wipperzeit. | 17, 17 |
plündern, Plündern, Plünderung | I. plündern bzw. Plünderung wurde trotz der gegenteiligen Gebote in den Kriegsartikeln als das "legitime" Recht eines Soldaten betrachtet. Sie wurden auch nach der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit offiziell zur Plünderung freigegeben wurden, praktiziert. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass "man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. [...] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen". DIETERICH, D. Konrad Dieterich, 6, 19. II. geschah zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern von Flücjhtlingen bereicherte. | 5, 18, 18, 29, 31, 77, 77, 101, 109, 109, 109, 109, 110, 112, 122, 124, 137, 148, 148, 181, 197, 238, 282, 282, 282, 290, 321, 322, 323, 325[a], 329, 367 |
praesentiren | überreichen, übergeben | 251, 299 |
Praesentirung | Überreichung, Übergabe | 302 |
praetension | Anwartschaft (auf ausstehende Gelder) | 155, 214, 314 |
Prager Frieden | Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. Religionsedikt); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. | 134 |
Pressuren | Beschwernisse, Bedrückungen; Kriegslasten | 197 |
Processionen | I. Feierlicher Ein- und Auszug der Geistlichkeit und des Kirchenvolks zum Gottesdienst, innerhalb der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums und der Kommunion, II. Prozessionen zu Wallfahrtsorten, zur Steigerung der Feierlichkeiten zu Ostern und am Jahresende III. die Theophorische (Eucharistische) Prozession, bei der das Allerheiligste mitgeführt wird, z. B. an Fronleichnam oder Palmsonntag. | 106 |
proclamiren | verkünden | 22 |
Profos | Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profoslieutenant. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofos (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profos hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profos und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er war auf Grund seiner Funktion außerordentlich unbeliebt und den Angriffen der Soldaten ausgesetzt. | 335, 362 |
Profosleutnant | Er stand im Rang unter dem Profos, dem Ausübenden der Polizeigewalt im Regiment, der zumeist den Hauptmannsrang innehatte. | 292, 339, 339, 359, 361, 362, 365 |
Proviantmeister | Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, die Fouriere und die Marketender. | 86, 269, 271, 277, 286, 289, 299 |
Provision | Fürsorge, hier: Pension | 126 |
Quartiermeister | Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Compagnie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. | 258, 259, 259, 260, 261, 261, 261, 265, 265, 266, 270, 271, 271, 272, 272 |
Ranzion, Ranzionierung | Lösegeld | 5, 50, 111, 167, 328, 328 |
ranzionieren | Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung und schlechten Proviantierung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren militärischen Chargen dar. | 328 |
Rat | Der Rat Erfurts, auch Senat genannt, war bis 1660 fünffach besetzt. Eine Besetzung regierte ein Jahr, um dann von der zweiten abgelöst wurde, bis sie nach fünf Jahren wieder die Geschäfte übernahm. Bewährte Ratsherren wurden schon eher wieder in den "Sitzenden Rat" berufen, um politische Verhandlungen zu führen. Die Stadt wurde von 150 Bürgern beherrscht, aus deren Reihen alle 5 Jahre der "Sitzende Rat" hervorging. Der Rat bestand aus vier Ratsmeistern, 13 Ratsherren, den 7 Vertretern der Handwerker, den "Vierherren" und den Unterkämmerern. Ab 1616 erhielten die sogenannten Obristen und Obervierherrn ca. 300 Gulden Jahresgehalt. Vgl. Magistrat | 34, 135 |
Rat | landesherrlicher bzw. bischöflicher Amtsträger | 136 |
Ratsherr (Ratsverwandter) | Die Amtszeit eines Erfurter Ratsherrn dauerte ein Jahr, die Wiederwahl war im fünften Jahr vorgesehen, angesehene Bürger wurden aber eher wiedergewählt. Ab 1510 wählten auch die Handwerke ihre Ratsherren. | 166, 167 |
Rechthaus | Richthaus = Tagungsstätte des Kriegsgerichts. Bei Erfahrungen und Gefahren des Land-Richters HeubelS. 223 "Rathaus" ! | 336 |
Recognition | Bestätigung, Anerkennung, Erstattung | 315, 319 |
recognosciren | begutachten | 102, 318, 341 |
Recommendation | Empfehlung, Verwendung | 169, 172, 210 |
recommendiren | empfehlen | 252, 281, [290b], 297, 354 |
Recompens | Ausgleich, Vergeltung, Erstattung | 113, 339 |
referiren | berichten, vortragen | 156, 221 |
Refugium nehmen | Zuflucht nehmen | 179 |
regaliren | fürstlich bewirten | 83 |
Regiment | Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100 Mann, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440 Mann, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200) Mann, zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen ein Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, ein Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, GallasS. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Lieutenant geführt. | 35, 45, 49, 55, 61, 72, 72, 74, 74, 74, 86, 86, 88, 109, 116, 136, 143, 144, 153, 153, 155, 160, 160, 171, 173, 188, 195, 209, 241, 242[a], 264, 275, 300, 300, 304, 305, 309, 311, 317, 318, 342, 342, 343[a] |
Regimentsquartiermeister | Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele Verehrungen zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. | 211, 212, 213, 213, 214, 215, 216, 219, 219, 223, 224, 227, 231, 232, 233, 233, 234, 234, 235, 235, 241, 257 |
Regina | legendäre gallische Jungfrau und Märtyrerin, Anfang des 4. Jahrhunderts | 76 |
Reichscantzler | Reichskanzler, Führer der schwedischen (Vormundschafts-)Regierung bzw. Leiter der Reichskanzlei, im Prinzip Außen- und Innenminister zugleich; zudem bevollmächtigter Legat Schwedens auf Reichsboden und Befehlshaber der dortigen Truppen sowie Direktor des "Heilbronner Bundes". | 100 |
Reichskreis, Niedersächsischer | Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis. | 22, 23, 29, 35 |
Reichskreis, Obersächsischer | Der seit 1512 existierende Obersächsische Reichskreis wurde von den Markgrafen von Brandenburg und den Herzögen von Sachsen geführt. Er wurde gebildet aus Sachsen, Brandenburg, Pommern, Cammin, Anhalt, den Abteien Quedlinburg, Gernrode und Walkenried, den Fürstentümern Querfurt und Schwarzburg, den Grafschaften Mansfeld, Stolberg und Wernigerode, Barby, Hohnstein mit Lohra und Klettenberg, Hatzfeld, Reuß und Schönberg. Vgl. Reichskreis. | 23 |
Reichslehn | das vom Kaiser des deutschen Reichs verliehene Lehen | 131 |
Reichspitel | Reichenspital. Das Spital (bzw. Hospital) im Allgemeinen war zunächst Gasthaus und wohltätige Versorgungsanstalt für Fremde, Pilger, Arme oder Alte. Dabei ist vom Armenspital das Reichenspital zu unterscheiden, in das sich Begüterte einkaufen konnten. Darüber hinaus war das frühneuzeitliche Spital Asyl für 'Wahnsinnige', Invalide sowie unheilbar Aussätzige und Seuchenopfer. Das Spital gab es ursprünglich in klösterlicher, städtischer oder privater, in der Zeit des Absolutismus dann auch in staatlicher Trägerschaft. | 133, 278 |
Reichsstände | das auf den Reichstagen vertretene Kollegium aus Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädten, hier die mit Schweden verbündeten Reichsstände, vgl. Confoederati, haubtabschiedt, Verbündnuß undt Conjunction | 35 |
Reichsthaler | 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige. | 13, 13, 13, 13, 15, 16, 17, 22, 34, 45, 47, 50, 58, 58, 70, 111, 111, 111, 126, 143, 143, 167, 173, 174, 182, 182, 211, 213, 213, 213, 213, 213, 214, 214, 214, 215, 220, 230, 230, 241, 242, 242, 242, 245, 274, 294[a], 297, 299, 299, 299, 299, 327, 328, 339, 362, 362, 362, 362 |
Relation | I. Bericht, Meldung II. Auch für Zeitung verwandt. | 2, 3, 220, 250, 275, 277, 297, 304, 315, 329, 364 |
Relaxation, Relaxirung | Nachlass, Erleichterung | 219 |
Remittirung | Nachlass, Unterlassung | 171 |
remonstriren | einwenden, vorstellen | 237 |
Renterey | Behörde oder eines Amtes, dem die Einnahme und Berechnung von Renten (d. h. regelmäßigen Erträgen von Grundstücken und Kapitalien) obliegt, die Renterei als die Zentralkasse für die Verwaltung des landesherrlichen Vermögens, besonders der Regalien und des Kammerguts; die Kriegsrenterei war die Kasse für die Kriegsabgaben. | 214 |
Repartition | Austeilung, Verteilung | 56 |
Requirer | Requirierer = Eintreiber von Kontributionen | 303 |
Resident | Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte. | 82, 82, 83, 112 |
Residentz | Sitz des Landesfürsten oder eines hohen kirchlichen Würdenträgers | 37, 39, 115, 134, 277, 286 |
Resolution | Entscheidung, Entschließung | 51, 222, 234, 268 |
resolviren | sich bereit erklären, sich einsetzen; sich dahingehend äußern, zu verstehen geben, den Entschluss kundtun | 243, 277 |
Restitution | Rückerstattung, Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Satisfaction); insbesondere die Rückgabe der von den Protestanten nach 1552 eingezogenen (säkularisierten) Kirchengüter, wie sie im Restitutionsedikt vom 6.3.1629 gefordert wurde (vgl. Religionsedikt). | 144 |
Retranchement | der nicht mehr zu verteidigende Teil einer Festung, der vom übrigen Befestigungswerk durch Brustwehr, Schanzkörbe und Palisaden abgetrennt wurde; allgemein: Verschanzung durch starke Brustwehr und Graben | 101 |
Ritterschaft | Die Ritterschaft bildete den 2. Landstand, ihre Mitglieder stammten aus den führenden Adelsfamilien, die Aufnahme in die Korporation war durch die sogenannte Ahnenprobe nachzuweisen. Die Fähigkeit zur Teilnahme an Land- oder Kreistagen war verbunden mit dem Besitz eines bestimmten Gutes. | 113 |
Rittmeister | (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Cornets (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie. Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Lieutenant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Cornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Corporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. | 31, 47, 47, 47, 48, 48, 49, 51, 55, 55, 55, 60, 130, 131, 131, 131, 131, 144, 144, 145, 145, 159, 160, 175, 211, 212, 212, 212, 212, 212, 214, 215, 223, 224, 225, 226, 232, 234, 235, 238, 239, 256, 331, 331, 331, 332, 332, 332, 334, 337, 352, 352, 352, 352, 353, 353, 354, 354, 361, 361, 366 |
Römerzug | Römermonat: nach der Reichsmatrikel berechnete allgemeine Reichssteuer zur Finanzierung des Reichsheeres (zunächst als Unterstützung für Karl V.), die über die Reichskreise auf die Reichsstände umgelegt wurde; der Hauptstreitpunkt bei der Kriegsfinanzierung. Die Steuer wurde für ein Heer von 4.000 Mann zu Pferd und 20.000 Mann zu Fuß berechnet. 1541 wurden die Kosten für den Heeresunterhalt auf 128.000 Gulden pro Monat festgelegt. Dieser „Römermonat“ diente fortan als Simplum der Monatszahlungen bei Reichssteuern im Allgemeinen. Der Name verweist auf die Römerzüge: auf einen militärischen Begleitschutz des Zuges nach Rom zur Krönung des deutschen Kaisers. Es wurde jedoch nie eine militärische Hilfe oder Reichssteuer für den Römerzug bewilligt. | 142 |
Säbel | Blankwaffe mit einschneidiger, gekrümmter Klinge und einfachem Griff | 125, [290a] |
Sacrament | eine zeitgenössische Fluchformel | 260, 262 |
Safran | Die Safranpflanze ("crocus sativus") ist ein Schwertliliengewächs, im Mittelalter und der Frühen Neuzeit als Gewürz zusammen mit Ingwer und Pfeffer sehr beliebt, wenn auch wie noch heute das teuerste Gewürz überhaupt und damit eine lukrative Handelsware. Im 15. Jahrhundert war das Fälschen von Safran so verbreitet, dass sogar die Todesstrafe darauf stand. 1551 erließ sich der Reichstag zu Augsburg ein Gesetz gegen "geschmierten“, d. h. gefälschten Safran. Safran wurde auch als Heilmittel eingesetzt, da er als verdauungsfördernd gilt. Zudem wurde er gegen Haut- und Augenkrankheiten, gegen die Pest und zur Empfängnisverhütung verwendet. | 276 |
Salva Guardia | Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt. | 142, 165, 176, 294, 301, 302, 304, 324, 325[a], 326, 327, 327, 342, 342 |
salviren | retten; flüchten | 71, 323, 325[a] |
Satisfaction | hier: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz | 48, 51, 60, 332 |
Scharfrichter | I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche "Unehrlichkeit" des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein.Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper der Hingerichteten zu. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. In Erfurt wohnte der Henker ungewöhnlicherweise mitten auf dem Markt im "Hankhaus" am Fuße des Domberges. BEYER/BIEREYE, S. 81. | 322 |
Scharmützel | Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. | 310 |
Schärpe | frz. écharpe (Armbinde). Breites, schräg über Schulter und Brust getragenes Band als Schmuck und zugleich Kennzeichen im Kampf. | 38 |
Scheffel | 1 alter Scheffel [Sondershäuser Gemäß] = 48, 2702 Liter; 1 Scheffel [Stadilm] = 148,1756 Liter | 189, 263, 263 |
Schlacht bei Breitenfeld | Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. Happes Zahlen liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. | 76, 78 |
Schlacht bei Chemnitz | 14.4.1639: Die Schweden unter Johan Banér schlagen die Kaiserlich-Sächsischen unter Matthias Gallas und Rudolf Graf von Morzin (Marazin). | 208 |
Schlacht bei Lutter am Barenberge | 27.8.1626: Sieg der kaiserlichen Truppen unter Tilly über das dänische Heer unter König Christian IV. und seine protestantischen Verbündeten, die bis auf die Herzöge von Mecklenburg von ihm abfielen. Zu Beginn der Schlacht waren beide Armeen etwa 19.000 Mann stark. Die genauen Verluste sind nicht mehr feststellbar. Die Dänen dürften etwa 4.000 Tote und Verwundete, 3.000 Gefangene, etwa 100 Fahnen und Standarten, dazu die gesamte Artillerie und einen Großteil ihrer Bagage verloren haben. | 45 |
Schlacht bei Lützen | Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu Happes ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse auf den Blättern 295v–302r. | 102, 103 |
Schlacht bei Stadtlohn | 6.8.1623: Niederlage Christians von Braunschweig-Wolfenbüttel gegen Tilly. Zwei Drittel von den 15.000 Mann Christians fielen oder gerieten in Gefangenschaft. Happes Zahlen sind weit übertrieben. Im weitverbreiteten Kupferstich „Warhafft vnd eigentlicher Bericht / was massen Hertzog Christian von Braunschweig Armada den 6. Augusti 1623. im Stifft Münster auffs Häupt erlegt“ (1623) [Germanisches Nationalmuseum Nürnberg HB 1780], ist allerdings von etlichen 1000 Toten und über 9.000 die Rede. Nach Tillys Bericht jedoch fielen an die 6.000 Mann oder waren geflohen, viele wurden aus Rache von den Kroaten abgeschlachtet: „300 [Dragoner] von der Art hat, wie ich glaube, unsere Truppe bei Stadtlohn wie Schweine abgeschlachtet, denn sie brauchen nicht so sehr geschont zu werden“, hieß es in Tillys Protokoll über die Schlacht bei Altenoythe. 4.000 wurden gefangen genommen, darunter fünfzig höhere Offiziere Christians und sein Verbündeter, Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, dessen Allianz der Patrioten aller Stände die „deutsche Libertät“ vor dem Dominat des Hauses Habsburg hatte retten sollen. Der kaiserliche Obristleutnant Ilow hatte Wilhelm einem Leutnant abgekauft und dem Kaiser übergeben lassen, die kaiserliche Belohnung betrug 1.200 Rt. Militärhistorisch muss der Hauptanteil am Sieg Gallas zugeschrieben werden. Die ligistischen Truppen hatten etwa 1.700 Mann verloren, während sechzehn Kanonen, darunter neue, von Moritz von Oranien entwickelte Modelle, und fast alle Munitionsvorräte, 85 Fahnen und zwei Silberwagen erbeutet werden konnten. Während der Flucht der Braunschweigischen war zudem einer der Pulverwagen explodiert, was das allgemeine Durcheinander nur noch verstärkt hatte. | 30 |
Schlacht bei Wittstock | 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. | 147 |
schließen | in Eisen schließen, legen | 332, 359 |
Schnarcher | Schimpfwort: Prahler, Großmaul, Aufschneider, wie Maximilian I. von Bayern seine Obristen titulierte. GRIMM; GRIMM Bd. 15, Sp. 1180: "in freierer verwendung von einer erregten redeweise, schnaufen beim reden, als ausdruck des zorns, trotzes, hochmuts, der drohung, prahlerei". | 260 |
Schock | 1 Schock Eier = 60 Stück | 276 |
Schösser | (auch Amtsschösser), nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, bezogen auf den Haus- und Grundbesitz, die vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. | 68, 92, 117, 266, 363 |
Schwarzer Adler | Gasthof in Rudolstadt | 194 |
Schwermuth, Melancholie | Hippokrates erklärte die Melancholie als Überschuss an schwarzer, verbrannter oder schwarzer Galle (in der Milz und in den Hoden produziert), der sich ins Blut ergießt. Die Melancholie war nach seiner Auffassung, die bis ins 17. Jahrhundert dominierend bleib, eines der vier Temperamente des Menschen. Die „Schwermuth“ galt als einziger Grund für ein kirchliches Begräbnis eines Selbstmörders. | 221 |
Schwertfeger | Handwerker, der die roh geschmiedeten Schwerter gebrauchsfertig macht, auch selbst herstellt und verkauft | 99, 99 |
Sechsstädte | Der Oberlausitzer Sechsstädtebund umfasste die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau und bestand in dieser Form von 1346 bis 1815. | 103 |
Secretarius | Kanzleischreiber | 229, 346, 354, 356, 357, 358, 358, 359, 363 |
Secundant | Beistand der jeweiligen Partei beim Duell, der über den Verlauf und die Einhaltung der Regeln wacht. | 186, 186 |
secundiren | zu Hilfe kommen | 313, 314 |
Service | Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch Tractament. | 65, 211 |
Silberwagen | Damit transportierten die Offiziere aller Chargen ihr Geschirr bzw. ihre Beute aus Edelmetallen. | 30 |
sitz sammen | sittsam = maßvoll, bescheiden, zurückhaltend | 320 |
solenniter | feierlich | 106 |
solicitiren | erbitten, ersuchen, um etwas anhalten, erinnern | 55, 119, 338, 339 |
Specification, -en, -es | Aufstellung, -en | 202 |
Spielung | Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen. | 102 |
spießen | als soldatische Todesstrafe "spießen, durch die Spieße jagen". Das Spießen entstammt den Spießgericht der Landsknechte LIEBE, Soldat40: „In peinlichen Fällen tritt das Recht der langen Spieße ein, das den Profos zum öffentlichen Ankläger macht, die kriegerische Gemeinde zum Richter und Vollstrecker. Vor die Gasse der in zwei Reihen gegen einander gefällten Spieße, an deren Ende die Fähnriche stehen, wird der Verurteilte geführt. Hat er, wie sich gebührte, den Knechten seinen Tod verziehen, so wird er vom Profos nach drei Schlägen auf die Achsel in die Gasse gestoßen. Des Gerichteten Leichnam umzieht dreimal schweigend die Gemeinde und die verkehrt in den Boden gesteckten Fähnlein dürfen wieder flattern: das Regiment ist wieder ehrlich“. | 53 |
Sporn | mit einem Bügel befestigter Dorn, mit dem Reiter das Pferd antreiben | 336, 336 |
Squadron | Schwadron (Esquadron), kleinste taktische Einheit der Infanterie (288 Musketiere und 216 Pikeniere sowie Offiziere) und der Kavallerie (halbes Regiment, je nach Stärke 2 bis 4 Kompanien: 250 bis 500 Reiter). | 87, 88 |
St. Margarethen | um 1494 zur gotischen Hallenkirche umgebaute Pfarrkirche in Gotha | 99 |
Stab | Die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. | 107, 195 |
Staden | Generalstaaten der Niederlande. Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete. | 21 |
Stadhalter | Ziviler und militärischer Kommandeur einer schwedisch besetzten Stadt und ihres Umfeldes. | 113 |
Stadtcommissarius | Kommissar im Dienst der Stadt, der für die Einquartierung, Verpflegung bzw. den Durchzug von Truppen verantwortlich war. | 345 |
Stadtschreiber | Die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung und Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. | 271 |
Stallmeister | Vorsteher des herrschaftlichen Marstalls, auch Reisemarschall. Er hatte für die Gäste zu sorgen, zudem waren ihm die Pagen unterstellt. | 55, 63, 63, 74, 79, 186, 232, 242[a], 243, 278, 308 |
Standare | Standarte, Reiterfahne | 30, 102 |
Stein | ca. 10 kg (Sachsen) | 182 |
Stift | Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten und dessen Verwaltung. | 25, 30 |
Strafe Gottes | In diesem Hinweis auf die göttliche Strafe manifestiert sich eine Geschichtsauffassung, nach der sich in der Geschichte der diesseitigen Welt der göttliche Wille offenbart. Happe spricht von den drei Hauptstrafen: Krieg, Teuerung und Pestilenz [I 87 r]. Auch auf katholischer Seite jedoch konnten verlorene Schlachten als Strafe Gottes, etwa für die verwerfliche Lebensweise der Soldaten, interpretiert werden. Die „Strafe Gottes“ erhielt im Laufe des Krieges immer mehr Topos-Charakter. | 37 |
Stück | hier: Geschütz. Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 - 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 - 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 - 9 cm), Rohrgewicht: 12 - 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 575 ff. | 30, 102, 120, 152 |
Succurs | Unterstützung, Hilfe, Ersatz, Entsatz | 70, 78, 244 |
Superintendent | In der lutherischen Kirche Leiter der unteren Kirchen- und Schulbehörde eines Amtsbezirks, zugleich erster Geistlicher der Stadt. Der Superintendent leitete die inneren Angelegenheiten der Kirche und hatte die Aufsicht über das Volksschulwesen. Damit war er Vorgesetzter sowohl der Pfarrer als auch der Lehrer eines Amtsbezirks. | 114, 146, 272 |
Syndicus | Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Collegiums oder einer Zunft | 152 |
taxiren | schätzen, veranlagen | 213 |
titulus | hier: ehrenvolle Anrede | 98, 130, 153, 318 |
Tractamentgelder | Verpflegungsgelder. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. "Servis" definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte "Lehnung" gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). | 310, 311 |
Tractat | Verhandlung, Unterhandlung | 27 |
tractiren | handeln, verhandeln, aushandeln, bewirten | 72, 116, 131, 153, 154, 216, 267, 332, 365, 366 |
tractiren | behandeln; misshandeln | 34, 108, 130, 234, 239, 262 |
Tratschen | hart, schwerfällig mit lautem Geräusch auftreten und gehen | 92 |
Treffen | Schlacht, größeres Gefecht | 86, 208 |
Trompeter | Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. | 26, 56, 57, 57, 57, 58, 90, 123, 123, 291, 299, 324 |
Türke | Für die Christenheit des 16. und 17. Jahrhunderts waren die Türken der Erzfeind schlechthin, nicht nur als militärischer Gegner während der Türkenkriege, sondern auch und vor allem im religiösen Sinne: als Antichrist. Wie die Tataren galten sie als grausam und gewalttätig. Vor diesem Hintergrund ließ sich dieser Feind - und seine europäischen Verbündeten - auch als rhetorische Kontrastfolie einsetzen, um eigene Verhältnisse besonders scharf zu kritisieren. | 23 |
übel hausiren, übel haushalten | übel hausen, übel wirtschaften, Euphemismen für den von Soldaten ausgeübten Terror während der Einquartierung. | 33, 118, 125 |
Unfreund | in der älteren Bedeutung: Gegner, Feind, Widersacher | 337 |
Ungelegenheit, -en | Schwierigkeit(en), Ärger, hinderliche Umstände | 40, 47, 147, 295 |
ungüthig | übelwollend, grausam, ungerecht, schlecht, unangebracht | 338 |
Union | Am 14.5.1608 in Aufhausen bei Nördlingen als ein Defensivbündnis der protestantischen Fürsten der Pfalz, von Ansbach, Kulmbach, Baden-Durlach, Sachsen-Anhalt, Pfalz-Neuburg und Württemberg gegründet, später kamen noch andere Stände sowie 17 Städte dazu, was zur Gründung der katholischen Liga führte. Ihre Schwächen lagen darin, dass Kursachsen und die norddeutschen protestantischen Fürsten sich nicht anschlossen, 1614 Pfalz-Neuburg und 1617 Brandenburg austraten. 1621 löste sich die Union angesichts der militärischen Überlegenheit Habsburgs, Bayerns und Spaniens wieder auf. | 35 |
unmolestiret | unbehelligt, unbelästigt | 286 |
Untermarschall | Ehrenamt anlässlich eines bestimmten Anlasses | 187 |
valediciren | Lebewohl sagen; segnen | 29 |
veneriren | verehren | 103 |
verehren | schenken: vgl. Verehrung | 286, 299 |
Verehrung | Schenkung: Derartige "Schenkungen" waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. : Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Dazu gehörten „Handsalben“, um Einquartierungen abzuwenden oder die Zahl der angeblich einzulogierenden Truppen zu verringern, wie auch „Remunerationen“, Sonderzahlungen an Offiziere zur Aufrechterhaltung der Disziplin. | 74, 196 |
vergleichen | einigen | 59 |
vergnügen | zufrieden stellen | 160, 186 |
Vergnügen | Zufriedenheit, Befriedigung | 334 |
vergnügt | zufrieden (gestellt) | 80, 297 |
verschanzen | Anlegen eines geschlossenen Erdwerks auf dem Feld, zur Belagerung und zur Verteidigung | 188 |
verschreiben | schriftlich festsetzen, anordnen | 327 |
Verstandt | Einverständnis | 34 |
victorisiren | gewinnen, den Sieg davontragen | 147, 208 |
Victualien | Lebensmittel; das zum Lebensunterhalt Erforderliche, was auch für Einquartierungen galt. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen und ein halbes Schaf - dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden - , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier zu fordern - drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich - , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. | 29, 33, 155, 269, 295, 297, 304, 310, 329, 338 |
Viergraf | Die Herkunft des Titels ist noch nicht geklärt. KETELHODT, Ein alter Titel221, geht wegen der Ähnlichkeit mit den Vierfürsten (Tetrarchen) des Neuen Testaments sowie des Verleihdatums (25.12.1356) an die Grafen von Schwarzburg von einer Hinwendung an das Heilige Land aus. Nach LIMMER, Bibliothek III103, sind die Herren der vier thüringischen Landgerichte, die Grafen von Orlamünde, Schwarzburg, Beichlingen und Kefernburg (1294) gemeint. | 1 |
viertheilen | Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Vierteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. | 229 |
vindiciren | beanspruchen | 22 |
Visite | Besuch, Aufwartung | 154 |
visitiren | in Augenschein nehmen, inspizieren, untersuchen, prüfen | 16, 277 |
Vogt | Vertreter der territorialen Gewalt in der untersten Verwaltungseinheit, zuständig für die Weitergabe und Umsetzung der landesherrlichen Verordnungen und Gesetze in der Landbevölkerung. Der Vogt besaß z. T. umfassende jurisdiktionelle, militärische und 'policeyliche' Rechte und Kompetenzen. Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Auf landesherrlicher Ebene konnte er auch als Amtmann bezeichnet werden (vgl. Amt). | 47 |
Volk | Kriegsvolk, Truppen, Armee | 20, 35, 44, 45, 47, 91, 91, 109, 119, 121, 132, 136, 181, 242[a], 245, 267, 269, 311, 343[a] |
Vorgeschrey | Gerücht, Gerede | 109 |
Vorwerk | Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses | 290, 363 |
Wallonen | Französischsprachige Bevölkerung in den Niederlanden (Artois, Hennegau, Namur, Luxemburg, Limburg, Teile Flanderns und Brabants), z. T. Lüttich. Die Regimenter mit hohem Anteil an Wallonen waren bei Freund und Feind wegen ihrer Rücksichtslosigkeit allgemein gefürchtet. | 59, 59, 60, 60 |
waschen | waschen = von Wäscher; GRIMM, GRIMM, Deutsches Wörterbuch 27Sp. 2246: "in der bedeutung ruht das hauptgewicht auf dem vielen reden, dem sinn und verstand fehlt; wäscher ist ein unwissender, unbesonnener oder auch frecher mensch, [27, 2247] der von dingen zu reden pflegt, die er nicht versteht". | 343[a] |
Weißgerber | Im Gegensatz zum Löber (Lohgerber) macht der Weißgerber das Leder weißgar; dazu zählten auch Handwerker, die aus weißgarem Leder Fertigwaren herstellten wie Sattler, Taschenmacher, Riemenschneider, Gürtelmacher. | 50, 50, 51, 52 |
welsches Huhn | Truthahn | 263, 276 |
Werbung | Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen.Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach NördlingenS. 447 ff. | 34, 144, 145 |
Westfälischer Friede | Am 24.10.1648 in Münster und Osnabrück unterzeichneter Vertrag zwischen Frankreich, Schweden und dem Reich. Er bestätigte den Rechtsstand des Augsburger Religionsfriedens von 1555 und dehnte ihn auch auf die Reformierten aus. Für die geistlichen Güter galt der 1.1.1624 als Stichdatum. Der Friede schwächte das Reich in territorialer Hinsicht, da umfangreiche Gebiete wie das Elsass an Frankreich, Bremen, Verden, Wismar und Vorpommern an Schweden abgetreten werden mussten. Etwa 300 Reichsgliedern standen jetzt wesentliche Rechte wie etwa das Bündnisrecht zu. Bayern behielt die Friedrich V. von der Pfalz aberkannte Kurwürde, für dessen Nachfolger Karl Ludwig wurde eine neue Kur eingerichtet und die Kurpfalz restituiert. Die Schweizer Eidgenossenschaft und die Republik der Vereinigten Niederlande wurden als selbständige Staaten anerkannt. | 84 |
wohlgebutzt | gut gekleidet | 96 |
Zehrung | Verpflegung(sgelder) | 214 |
Zeitung | hier: Nachricht, vgl. als Synonym Post | 351 |
zubringen | zutrinken, Bescheid tun, auf die Gesundheit trinken. Der Betreffende war nach dem gültigen Ehrenkodex verpflichtet, dem Anderen wiederum zuzutrinken, was zu den üblichen Saufgelagen führen musste, wurde die Prozedur nicht vom Gastgeber abgebrochen. | 210, 235, 254, 334 |