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Zur Text- und Manuskriptgestalt von Volkmar Happes Chronicon Thuringiae

Joachim Ott (Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena)

Nimmt man das Manuskript der Chronik Volkmar Happes in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena zur Hand, so fällt zunächst ins Auge, dass es aus zwei etwa gleich starken, mit Einbänden versehenen Teilbänden im Quartformat besteht. Der erste Band trägt die Signatur Ms. Bud. q. 17, der zweite die Signatur Ms. Bud. q. 18, was auf den Vorbesitzer Christian Gottlieb Buder verweist (s.o.). Beide durchgehend aus Papier bestehenden Buchblöcke weisen die Maße 20,5 (Höhe) x 16,5 (Breite) auf, und sie sind annähernd 7 cm stark. Der erste Band umfasst 464, der zweite 459 Blätter, die wahrscheinlich noch zur Entstehungszeit der Handschrift – wohl kurz vor oder kurz nach dem Binden – jeweils am rechten oberen Seitenrand mit brauner Tinte foliiert wurden: 1–463 (Bd. 1; leeres erstes Blatt nicht mitgezählt) und 1–458; (Bd. 2; leeres Schlussblatt 459 modern gezählt). Hinzu kommen jeweils ein vorderes und ein hinteres fliegendes Blatt (s.u.). Der Lagenverbund, erwartungsgemäß in der Regel aus Sexternionen (Senionen) zusammengesetzt, zeigt folgende Schemata: 14 VI167 + IV175 + 24 VI463 (Bd. 1) und 11 VI132 + IV140 + 10 VI260 + V270 + VI282 + 7 V352 + 8 VI448 + (VI–1)459 (Bd. 2; das ehemalige, sicher leere Schlussblatt der letzten Lage fehlt).

Mit der Jenaer Handschrift liegt nicht etwa Happes Autograph oder wenigstens eine von Happe selbst veranlasste Kopie vor, sondern eine durchgehend von einer Hand gefertigte Abschrift der Chronik aus einer Zeit etliche Jahrzehnte nach des Verfassers Tod, nämlich aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts. Gewissheit hierüber bringt die Analyse der Wasserzeichen der Handschrift. Zunächst aber seien einige Angaben zum Papier selbst vorausgeschickt. Um seinem Vorhaben vom Umfang her gerecht zu werden, hatte der Schreiber zunächst dafür Sorge zu tragen, ausreichend Papier vorrätig zu haben. Er entschied sich für relativ dickes, nicht allzu hochwertiges Gebrauchspapier. Lediglich im hinteren Teil des zweiten Bandes finden sich dünnere Papiersorten; entsprechend scheint hier die Schrift der Rückseiten stärker durch. Vor Beginn der Niederschrift knickte der Schreiber, vermutlich unter Zuhilfenahme eines Lineals, die Blätter am Außenrand auf einer Breite von rund 2,5 cm ein, um eine einheitliche äußere Begrenzung des Schriftraums zu markieren. Auf diesen freigelassenen Rändern fanden Addenda von mindestens zwei verschiedenen (gemessen an einem hier klar vertikal, dort schräg geführten Duktus) zeitgenössischen Nachtragsschreibern – die auch interlinear korrigierten – und die bereits erwähnte Blattzählung ihren Platz.

Die mit den für Quartbände üblichen Identifizierungsschwierigkeiten verbundene Wasserzeichenanalyse (Wasserzeichenmotive sind durch Sitz im Falz verunklärt) ergibt, dass Papiere mit insgesamt vier Wasserzeichenpaaren Verwendung fanden: Die hauptsächlich (im ersten Band durchgängig) benutzte Papiersorte trägt ein Wasserzeichenpaar mit dem Motiv des gekreuzten Bergmannswerkzeugs Hammer und Schlägel, flankiert von den Buchstaben C und S, darüber ein Vogel. Dieses Papier ist nachweisbar: Es stammt aus der Papiermühle Zwönitz im Erzgebirge (Kreis Stollberg), vom Papiermacher Christian Sendig (Wirkungszeit in Zwönitz 1695–1728). Der Vogel ist als Sittich zu interpretieren, wie er sich auch auf dem Zwönitzer Stadtwappen findet. Diese einzig sicher identifizierbare Papiersorte der Handschrift legt deren Datierung auf das erste Drittel des 18. Jahrhunderts fest und untermauert zugleich die inhaltlich naheliegende Annahme, dass sie in Mitteldeutschland, sicherlich eher in Thüringen als in Sachsen, entstand.[1] Zahlreiche weitere Lagen weisen das Motiv eines von den Buchstaben A und V (bzw. vice versa) flankierten, gekrönten Wappens mit einer vielleicht gleichfalls einen Vogel darstellenden Tierfigur im Binnenfeld auf. Dasselbe Motiv findet sich auf den Vorsätzen, was Auskunft gibt über die zeitliche Relation zwischen Buchblock und Einbänden (s.u.). Einen kleineren Anteil nehmen Lagen ein, deren Wasserzeichen zum einen ein gekröntes, von zwei Zweigen gerahmtes (Rautenkranz-?) Wappen mit nicht identifizierbarem Binnenmotiv, zum anderen eine Reihung von (drei?) fast vollständig im Falz liegenden und daher nicht sicher lesbaren Buchstaben zeigen.

Da die Papiersorte des ersten Bandes noch für den hinteren Teil des zweiten verwendet wurde, ist erwiesen, dass der Schreiber seinen Text in einem kurzen Zeitraum zügig niedergeschrieben hat. Auf einen fließenden Schreibprozess weist auch der professionelle Duktus der Schrift hin, der zwar immer wieder hinsichtlich der an den Tag gelegten Sorgfalt und der Schriftgröße schwankt, aber bis zum Ende seinen Charakter nicht nennenswert verändert. Es handelt sich um eine markant nach rechts kippende, typische Kurrentschrift der Zeit, die keinen repräsentativen Anspruch erfüllt. Der Schreiber benutzte, wie damals üblich, eine dunkelbraune Eisengallus-Tinte – mit deren chemischen Konsequenzen, denn stellenweise ist Tintenfraß von allerdings minimaler Ausdehnung zu verzeichnen, nicht zufällig vorrangig auf den Lagen mit dem dünnsten Papier.

Ziel der – wie noch zu zeigen sein wird – nicht lange nach der Niederschrift vorgenommenen Aufteilung der Lagen in zwei getrennte Buchblöcke und des unmittelbar anschließenden Bindens zu zwei Bänden war naheliegenderweise, das immerhin über 900 Blätter starke Opus besser handhabbar zu machen. Da sich der Schreiber sichtlich keine Gedanken gemacht hatte, ob, und wenn ja, an welcher Stelle einmal eine Teilung des Werks vorgenommen werden könnte, musste eine Art Notlösung her: Bevor der Lagenstapel zum Buchbinder ging, entschied man sich dafür, den ersten Band mit der 39. Lage enden und den zweiten Band mit der 40. Lage beginnen zu lassen. So ließen sich zwei Bucheinheiten annähernd gleichen Umfangs (464 versus 459 Blätter) erzeugen, freilich mit dem Resultat einer Trennung mitten im Satz, in einer Textpassage zu den Ereignissen im März 1636. Als Ergebnis dieser Teilung umfasst der erste Band die genealogischen respektive auf Happes Leben bezogenen Eingangstexte sowie die ersten Teile der Chronik bis 1636 (Beginn), der zweite Band die Jahre 1636 (Fortsetzung) bis Ende 1641. Möglicherweise der Hauptschreiber selbst oder einer der Nachtragsschreiber (der Schriftvergleich bringt hier keine Klarheit) geleitet den Leser durch nachträglich geschriebene Hinweise vom einen zum anderen Band: Auf dem unteren Rand der letzten Seite des ersten Bandes stehen zunächst, in der Art eines Reklamanten, die ersten Wörter der ersten Seite im zweiten Band, also die Fortsetzung des unterbrochenen Satzes, dann: Reliqua vide in P. II. hujus Chronici. Auf dem oberen Rand der ersten Seite des zweiten Bandes heißt es äquivalent: P II. scilicet [?] continuatio P. Imae. Derartige Verweisungen gibt es am Schluss des zweiten Bandes übrigens nicht, was ausreichend belegen dürfte, dass nicht etwa ein dritter Band mit einer Fortsetzung der Chronik ab dem Januar 1642 verloren gegangen ist. Nicht ganz übersehen werden darf allerdings die Tatsache, dass die letzte Seite des Manuskripts weder einen expliziten Schlussvermerk, etwa in dem Sinne, dass mit dem 31. Dezember 1641 Happes Chronik schließe, noch eine Doxologie oder dergleichen aufweist. Es muss daher offen bleiben, ob Happe sich seinerzeit Gedanken über eine Fortsetzung gemacht hatte.

Die beiden Teilbände der Handschrift sind buchbinderisch mit wenig Aufwand in eine prinzipiell einheitliche Gestalt gebracht worden. Es handelt sich um zeittypische, einfache Halblederbände aus hellem Schafsleder auf drei Bünden, auf Kapitale wurde verzichtet. Die Deckel sind außen mit rotem Buntpapier beklebt (das Rückenleder von Bd. 2 ist unterhalb des oberen Bundes verloren). Einheitlich sind die beiden jeweils auf das Feld über dem obersten Bund geklebten, aus hellbraunem Leder gefertigten zeitgenössischen Rückenschilder. Der Prägeaufdruck lautet VOLKMAR. HAPPII CHRONIC: THVRING: P. I. (bzw. P. II.). Allerdings kam es ersichtlich nicht auf vollkommene Gleichheit der Bände an, denn das Deckeluntermaterial des ersten Bandes besteht aus zwei sehr dünnen (Buchen-?) Holzbrettern, das des zweiten hingegen aus einfacher Pappe. Den Charakter der Bände als Gebrauchsobjekte für einen nicht offiziellen Bedarf zeigt auch die Tatsache an, dass für beide Einbände zwar farblich ähnliches, qualitativ und motivisch aber unterschiedliches Buntpapier verwendet wurde: für den ersten Band eine heute verblasste Sorte mit einfachen floralen Motiven, für den zweiten ein noch immer rot leuchtendes Brokatpapier mit figürlichen (u.a. Engel mit Arma Christi, Vögel) und floralen Motiven in Gold. Stilistisch gehören beide Erzeugnisse in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts, was die über die Wasserzeichen gewonnene Datierung der Handschrift weiter stützt. Eine Werkstattzuweisung der Buntpapiere konnte bislang nicht gelingen.

In die Innendeckel ist als Spiegel jeweils die eine Hälfte eines Papierblattes eingeklebt, deren andere Hälfte als fliegendes Blatt freisteht. Interessant ist der Wasserzeichenbefund dieses Vorsatzpapiers, denn das Motiv, ein gekröntes Wappen mit Tierfigur und den Buchstaben A und V, kommt, wie gesehen, auch im Buchblock vor. Somit ist davon auszugehen, dass zwischen der Niederschrift des Textes und dem Binden nur eine kurze Zeit verging. Auch weil Anfangs- und Schlussblatt des Manuskripts nicht nachgedunkelt oder beschmutzt sind, wie dies für längere Zeit ungebunden lagernde Handschriften charakteristisch ist, darf man voraussetzen, dass die fertige Abschrift der Chronik zügig gebunden wurde. Übrigens unterblieb dabei jeglicher Beschnitt der Buchblöcke, schon um angesichts der dicht beschrifteten Seiten Textverlust zu vermeiden.

Bibliothekarische Spuren auf beiden Bänden sind jeweils ein modernes Signaturschild auf dem unteren Rückenfeld sowie ein in brauner Tinte ausgeführter Signatureintrag des 18. oder 19. Jahrhunderts auf dem vorderen Spiegel: Mscr. Bud. q. 17 (Bd. 1) bzw. Mscr. Bud. q. 18 (Bd. 2). Weitere Einträge auf dem vorderen Spiegel beider Bände könnten Zählungen Buders oder eines Besitzers vor ihm sein: 31 [?; Bd. 1] bzw. 41 [?; Bd. 2; Ziffern in beiden Bänden durchgestrichen] sowie 499 (Bd. 1) bzw. 500 (Bd. 2). Zwei in der älteren Literatur erwähnte, jeweils auf den Vorderspiegel geklebte moderne Benutzerlisten auf grünem Papier sind zu einem nicht bekannten Zeitpunkt herausgerissen worden, lediglich der obere Kleberand ist erhalten.


[1] Diese wichtige Wasserzeichenbestimmung ist Andrea Lothe, Deutsches Buch- und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig, Papierhistorische Sammlungen, zu verdanken, die die Durchreibungen untersuchte. In der Leipziger Sammlung sind Wasserzeichen dieses Typs für die Zeit von 1703 bis 1733 nachgewiesen, vgl. dortige Signatur II 461/0/3. Auf Vermittlung von Frau Lothe steuerten Sigrid Feiler (zur zeitlichen Einordnung des Brokatpapiers, s.u.) und Helma Schaefer (zur äußeren Gestalt) aufschlussreiche Beobachtungen zum Einband der Handschrift bei. Allen sei für ihre außerordentlich wertvolle Hilfe herzlich gedankt.